Verfahrensbeteilgung

Der BUND Schleswig-Holstein ist vom Umweltministerium seit 1988 gemäß §63 des Bundesnaturschutzgesetzes als einer derjenigen Naturschutzverbände anerkannt, die bei Planungsverfahren unbedingt beteiligt und angehört werden müssen. Für naturschutzrechtliche Verfahren gibt es seit einigen Jahren sogar eine Klagebefugnis (Verbandsklage).
Um die fachliche Qualität der BUND-Stellungnahmen zu sichern, finden im BUND Arbeitskreis §63 interne Weiterbildungen statt. Hier können alle Probleme diskutiert und alle Fragen gestellt werden. Neue Aktivisten sind jederzeit willkommen.

Als Beispiele für die Lobbyarbeit des BUND können Sie hier Stellungsnahmen des BUND zu verschiedenen Themenbereichen als PDF-Datei herunterladen.

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