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Knickschutz in Schleswig-Holstein

Knickschutz, Foto: BUND Lauenburg
Knicklandschaft

Umfrage: Wie steht es um unsere Knicks?

Im letzten Winterhalbjahr war es kaum zu übersehen: Über die Maßen und ohne Rücksicht auf unsere schöne, typische Knicklandschaft wurde querbeet im Lande abgeholzt. Begünstigt wird diese Entwicklung durch den neuen gesetzlich aufgeweichten Knickschutz.

Deshalb nahm der Landesarbeitskreis Naturschutz die Knickpflege und -nutzung verstärkt unter die Lupe:


Der BUND Schleswig-Holstein führte im Winterhalbjahr 2008/ 2009 eine Umfrageaktion zum Zustand und zur Praxis der Knickpflege in Schleswig-Holstein durch, um Auswirkungen der aktuellen Praxis aufzuzeigen und auf einen besseren Knickschutz hinzuwirken.

Ergebnisse und Forderungen

Ergebnisse_Knick-Aktion_1_2.pdf

27 K

Ergebnisse_Knick-Aktion_3.pdf

30 K

Bewertung_Ergebnisse_Knickaktion.pdf

30 K

Forderungen_Knickschutz.pdf

34 K

Knick-Check-gesamt.pdf

258 K

Blühender Knick, Foto: BUND Lübeck

Hintergrund:

Gesetzliche Grundlage für den Knickschutz ist die Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes vom 6.März 2007, dessen §25 Abs.3 den bisherigen §15 b ersetzt.

Danach sind Zerstörungen oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Knicks verboten. Einzelheiten zur Knickpflege wurden nach Abschaffung des „alten“ Knickerlasses neu geregelt.

Für den Umgang mit Knicks gelten jetzt:

  • Die Empfehlung für den Ausgleich von Knicks (MLUR 01.02.2008)
  • Die Vereinbarung über die Durchführung der maschinellen Knickpflege unter Berücksichtigung ökologischer Belange (MLUR, Landesverband der Lohnunternehmer Schleswig-Holstein und Bauernverband Schleswig-Holstein vom 21.09.2007)

Danach wird vom Umweltminister erlaubt,...

• Knicks in Abständen von nicht deutlich unter 10 Jahren zwischen dem 1. Oktober und dem 14. März auf den Stock zu setzen (zu knicken),
• Knicks senkrecht zum Knickfuß maschinell „aufzuputzen“, ohne einen Mindestabstand zum Knickfuß einhalten zu müssen,
• für mögliche Überhälter einen Abstand von 40 – 80 m zu wählen (nur Empfehlung). Aus Naturschutzsicht ist dagegen zu fordern,...
• dass alle 10 – 15 Jahre geknickt wird,
• dass seitliches Aufputzen nur mit glatten Gehölz-Schnittflächen und in einem Mindestabstand von einem Meter zum Knickfuß erfolgt,
• dass Überhälter im Abstand von 30 bis 50 m stehen bleiben,
• Knicks nicht großflächig abholzt werden, d.h. nur abschnittsweise „geknickt“ werden.

Knick kaputt
Sieht so die Zukunft der Knicks aus?


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