BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Gesetzeswidrige Transportgenehmigung für Defekt-Brennstäbe nach Schweden

09. Februar 2018 | Atomkraft

Gegen den geplanten Transport von 13 defekten Brennstäben aus dem AKW Brunsbüttel nach Schweden wendet sich der Landes-Arbeitskreis Atom des BUND-SH. Er hält den Atommüll-Export ins Ausland für rechtswidrig, wie LAK-Sprecher Rainer Guschel, auch Vorstand der betroffenen Kreisgruppe Steinburg, betont.

Das Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Elbe.  (@sebaso / Flickr / CC BY 4.0)

Neben den hinreichend bekannten abgebrannten Brennelementen, die inzwischen bereits zum Teil in Castoren in den immer noch unzureichend gesicherten Zwischenlagern an den Atomkraftwerks-Standorten lagern, gibt es in fast allen deutschen Atomkraftwerken noch Sonderbrennstäbe, laut Aussage der Regierung zur Zeit 1558 Stäbe bundesweit. Diese bei Revisionen gefundenen defekten Brennstäbe müssen zur Zeit noch in den Nasslagern der Kraftwerke bleiben, da es keine Genehmigung für Lagerung oder gar Transport dieser problematischen Defektstäbe gibt. So lagern in Schleswig-Holstein in Brunsbüttel 13, in Brokdorf 158 und in Krümmel 154 Defektstäbe.

Beantragt ist die Aufbewahrung nach § 6 AtG in Spezialbehältern, Castoren vom Typ V, sogenannten Köchern.  

Im Standortauswahlgesetz ist der Grundsatz der Inlandentsorgung und damit ein umfassendes Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll geregelt. Ausnahmen gibt es nur für Forschungsreaktoren, nicht für den Atommüll aus dem stillgelegten AKW Brunsbüttel.

Dieses soll nach dem erklärten Willen der Betreiber und auch des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums schnellstmöglich Brennstoff-frei sein. Dazu müssen die 13 Brennstäbe raus aus dem Kraftwerk, damit der Abriss genehmigt werden kann.

Mit dieser Export-Sondergenehmigung des Bundesumweltministeriums unter dem Deckmantel der Forschung werde ein Präzedenzfall geschaffen für mögliche weitere Transporte.
Dies gelte es zu verhindern, notfalls auch durch rechtliche Schritte. 

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