BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND: Entwurf des Klimaschutzgesetzes noch viel zu zaghaft

09. April 2021 | Stellungnahme, Klimawandel, Energiewende, Landespolitik, Mobilität

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND) zahlreiche Nachbesserungen.

Global warming  (pixabay.de)

„Wir begrüßen die Novellierung des Klimaschutzgesetzes: Sie enthält Verbesserungen, aber das 1,5-Grad-Ziel von Paris lässt sich damit nicht erreichen", so das Fazit von Carl-Heinz Christiansen, stellvertretender Vorsitzender des BUND-Landesvorstands. Auch BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers betont: „Die Jamaika-Koalition backt nach wie vor viel zu kleine Brötchen in Sachen Klimaschutz. Wir müssen spätestens 2035 klimaneutral sein, um als Land zwischen den Meeren einen bedeutenden Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels zu leisten. Das im Entwurf vorgesehene Ziel einer Reduktion von 80 Prozent bis 2050 reicht dafür überhaupt nicht aus.“

In seiner offiziellen Stellungnahme verweist der BUND auf zahlreiche Punkte, bei denen teils noch großer Nachholbedarf besteht. In dem Gesetzentwurf ist 2050 das Zieljahr für eine klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung – für den BUND SH viel zu spät. Für Christiansen ist die angestrebte Vorbildfunktion der Landesverwaltung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 nicht ausreichend: „Dies ist nicht ambitionierter, als das Gesamtziel für Schleswig-Holstein. Nicht nur die Landesverwaltung sollte im Klimaschutz Vorbild sein, sondern auch die Landkreise und Kommunen.“

Im wenig beachteten Mobilitätssektor seien die Vorschläge zum Klimaschutz mehr als unzureichend, um eine Verkehrswende einzuläuten. „Hier sind nur sogenannte ‚Pull-Maßnahmen‘ aufgelistet, also die Steigerung der Attraktivität wie Ladeinfrastruktur, Reaktivierung von Bahnstrecken und eine Rad-Strategie. Eine Mobilitätswende wird es nur durch weniger Autoverkehr geben bei einer gleichzeitigen Stärkung der Bahn sowie der öffentlichen Personenbeförderung“ betont Christiansen, der auch Sprecher des Arbeitskreises Energiewende im BUND ist. Eine zentrale Forderung des Umweltverbandes ist ein sofortiges Moratorium für den Straßenneu- und -ausbau, bis es eine verbindliche Mobilitätsplanung gibt, die die Einhaltung der Klimaschutzziele gewährleistet. Dem BUND ist dabei wichtig, dass beim Bau von Straßen der zukünftige Nutzen und Bedarf mit Natur- und Umweltschutz-Belangen abgeglichen wird: „Viele Baumaßnahmen wurden vor Jahren und Jahrzehnten beschlossen und sind nicht mehr zeitgemäß. Hier muss von einem sturen Abarbeiten der Auftragslage abgesehen und sich am tatsächlichen Bedarf orientiert werden,“ so Christiansen weiter.

Im Gesetzentwurf wird der Erhalt und Aufbau von Humus als natürlicher Kohlenstoffspeicher als Ziel genannt. Der Abbau der organischen Substanz ist jedoch vor allem in den Ackerböden schon so weit fortgeschritten, dass der BUND darüber hinaus eine deutliche Nachbesserung im Gesetzentwurf fordert. Im Bereich geschädigter
natürlicher Ressourcen – wie etwa unseren Böden – müssen Anreize geschaffen werden. Über die letzten drei Jahrzehnte ist in Schleswig-Holstein die Hälfte des CO2-Speichers Grünland zu Acker umgebrochen worden. Dadurch wurde jährlich eine ähnlich große Treibhausgasmenge freigesetzt wie durch den Autoverkehr. Die Wiederherstellung von Dauergrünland und das Anheben der Grundwasserspiegel kann somit einen wesentlichen Beitrag an der Kohlenstoffspeicherung leisten.


Der Gesetzentwurf enthielte aber auch konkrete Fortschritte, so Christiansen, wie die Photovoltaik-Ausbaupflicht für neue Parkplätze und Nichtwohngebäude. Jedoch mahnt der BUND an, dass Anreize fehlen, bereits bestehende Parkplätze und versiegelte Flächen stärker für die Gewinnung von Solarenergie zu nutzen. Weiterhin sollte im echten Norden, wie in anderen Bundesländern auch, die Photovoltaik-Vorgabe bereits ab 75 Stellplätzen greifen. Eine angedachte ersatzweise Installation auf angrenzenden Gebäuden lehnt der BUND hingegen ab. Es muss vielmehr eine allgemeine Ausbaupflicht für die Wohnbebauung greifen, um das dort vorhandene Solar-Potenzial zu nutzen. „Um ambitionierte Ziele zu erreichen, muss jede geeignete Dachfläche genutzt werden. Nur neue Gewerbebauten zu berücksichtigen, reicht bei Weitem nicht,“ erläutert der BUND-Energieexperte Christiansen. Überhaupt keine Erwähnung findet das Thema der sozialen Gerechtigkeit bei der energetischen Gebäudesanierung. Die Kosten sollten nicht auf Mieter und Eigenheimbesitzer allein verteilt werden: „Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein des Klimaschutzes, der sozialverträglich gestaltet werden muss,“ betont Christiansen, „wir empfehlen, entsprechende Regelungen ins Gesetz aufzunehmen“.
Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes zeigt grundlegend gute Ansätze – zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele reicht es aber bei Weitem noch nicht.

Kontakt für weitere Informationen:
Carl-Heinz Christiansen BUND-Landesvorstand Tel: 04661 56 91
Mail: carl-heinz.christiansen@bund sh.de

Pressekontakt:
Martina Gremler Öffentlichkeitsreferentin Mobil: 0179 2630518
Mail: martina.gremler@bund sh.de

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