BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND-Forderung an Habeck: Knickschutz darf nicht aufgeweicht werden

21. November 2014 | Knicks

Das Verfahren mehrerer Bauern gegen die Knickschutzregeln des Landes wurde am 20. November 2014 vom Oberverwaltungsgericht ausgesetzt, um dem Umweltministerium Zeit für eine Nachbesserung zu geben. Der BUND-Landesverband Schleswig-Holstein fordert Minister Habeck auf, nun mehr Rechtssicherheit herzustellen, ohne die Schutzbestimmungen der Biotopschutz-Verordnung aufzuweichen.

„Das Umweltministerium muss die Verfahrenspause jetzt nutzen, um den bestehenden Knickschutz in Schleswig-Holstein abschließend und rechtssicher festzuzurren. Minister Habeck muss Rückgrat gegenüber dem Bauernverband zeigen und die verbindliche Einhaltung des Saumstreifens an den Knicks rechtlich absichern. Knicks haben im waldarmen Schleswig-Holstein eine so wichtige Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, dass ihr Schutz uneingeschränkt gesichert werden muss“, erklärt Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Schleswig-Holstein.

Knicks sind ein ebenso empfindliches, wie wichtiges Ökosystem in Schleswig-Holstein. Durch die Ausweitung agrarindustrieller Anbaumethoden, insbesondere Mais-Monokulturen, ist dieses immer mehr bedroht. Seit letztem Jahr sieht die Biotopverordnung einen einheitlichen Knicksaum von 50 Zentimetern vor, der die für Schleswig-Holstein charakteristischen Wallhecken (Knicks) schützen soll und bei Pflegemaßnahmen nicht verletzt werden darf. In früheren Fassungen des Landesnaturschutzgesetzes war sogar ein Schutzstreifen von einem Meter vorgesehen. Diese Regelung wurde jedoch durch die CDU-geführten Landesregierungen ersatzlos gestrichen.

„Knicks sind eine der letzten Inseln der biologischen Vielfalt“, so Tobias Langguth, BUND-Referent für Naturschutz. „Den Knicksaum auf einen halben Meter zu begrenzen war schon ein großes Entgegenkommen für die Agrarindustrie. Damit die Knicks ihre ökologische Wirkung voll entfalten können, ist eigentlich ein Schutzstreifen von einem Meter und der Verzicht auf das seitliche Aufputzen der Knickgehölze notwendig. Jetzt das böse Wort „Enteignung“ ins Spiel zu bringen, verschweigt, dass dem eine widerrechtliche Landnahme durch die Landwirte gegenüber steht, weil es immer wieder vorkommt, dass Äcker durch Umpflügen von Randbereichen erweitert werden.“ 

Pressekontakt:
Tobias Langguth, Diplom-Biologe, Referent für Naturschutz, BUND Schleswig-Holstein
Tel. 0431/66060-51,  E-Mail: tobias.langguth@bund-sh.de 

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