BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND-Landesdelegierten-Versammlung in Rendsburg

17. Mai 2022 | BUND, Fracking, Energiewende, Landespolitik, Naturschutz

„Es darf keinen Rollback geben“, forderte BUND-Landesvorsitzende Dr. Claudia Bielfeldt am Sonntag, den 15. Mai bei der Landesdelegiertenversammlung in Rendsburg und fasste damit die Kernforderungen der verabschiedeten Resolution zusammen: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Klimaschutz und Artenschutz müssen zusammen gedacht werden!“. Die live per Video zugeschaltete Bundesgeschäftsführerin Antje von Broock betonte in ihrer Rede, dass alle Seiten aufeinander zugehen und Kompromisse suchen müssten.

Die einstimmig verabschiedete Resolution kritisiert, dass viele der aktuellen Vorschläge für eine Beschleunigung der Energiewende, um von russischem Öl, Gas und Kohle wegzukommen, den Status quo zementieren: Zukunftsweisende Entscheidungen wie etwa ein Tempolimit, die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe und eine Energiewende, die auch Reduzierung des Energieverbrauchs in den Fokus nimmt, wären immer noch ein Tabu.

Zwar heißt der BUND generell eine Beschleunigung der Energiewende gut – verschlankte Genehmigungsverfahren lassen jedoch befürchten, dass besonders der verstärkte Ausbau der Windenergie und der Freiflächen-Photovoltaik zu Lasten des Landschafts- und Artenschutzes gehen wird. Ebenfalls besorgte die rund 70 Abgeordneten aus dem ganzen Land die Änderung des Landeswassergesetzes: Dadurch dürften schwimmende LNG-Lager (Flüssigerdgaslager) ungeprüft gebaut und in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus wird die Klimaschädlichkeit von LNG – insbesondere das aus Fracking in den USA gewonnene Gas – von der Wissenschaft mit der von Kohle verglichen. Mit großer Sorge sehen Umwelt- und Naturschutzvereine zudem, dass mit der Gesetzesänderung die durch EU-Recht verbrieften bürgerlichen Mitbestimmungsrechte der Aarhus-Konvention beschnitten werden.

Die Forderung von FDP und CDU, die für den Arten- und Naturschutz zurückgestellten landwirtschaftlichen Flächen für die konventionelle Landwirtschaft zu nutzen, stößt im gesamten Landesverband auf Ablehnung: Aktuell werden auf deutschen Äckern zwei Drittel der Fläche für die Herstellung von Futtermittel, Bioenergie und Treibstoffe genutzt. Es gibt, so die Resolution, also mehr als genug Fläche für den Anbau von Getreide für die Lebensmittel-Industrie – wenn man zum Energiesparen bereit sei, zur Begrenzung des Fleischkonsums und der Nutzung von PKWs.

Die Landesdelegierten fordern die zukünftige Landesregierung auf, Maßnahmen für eine krisenfeste ökologische Landwirtschaft, einen nachhaltigen Umgang mit Energie, insbesondere Energiesparmaßnahmen, und den dauerhaften Erhalt der verbliebenen natürlichen Lebensräume zu ergreifen – ohne bestehende Gesetze zum Schutz der Umwelt und Natur auszuhebeln.

Hintergrund

Die Aarhus-Konvention: Ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Mit der Konvention werden die Rechte auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeiten als Rechte einer jeden Person zum Schutz der Umwelt auch für zukünftige Generationen erstmals im Völkerrecht verankert. Die Konvention beinhaltet die Etablierung von internationalen Mindeststandards für den Zugang zu Umweltinformationen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für den Zugang zu Gerichtsverfahren. Mit der Konvention wird zudem erstmals völkervertraglich anerkannt, dass es für den Umwelt- und Naturschutz oft vom Staat unabhängige Gruppen, Initiativen und Organisationen braucht. Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder zivilgesellschaftlichen Initiativen treten in Entscheidungs- und Gerichtsverfahren als Stellvertreter für die Umwelt und die Natur auf. (Quelle www.aarhus-konvention.de)

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Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de

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