BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND-Stellungnahme zur Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung

31. März 2023 | Landespolitik, Naturschutz, Energiewende, Klimawandel

Geplante Änderungen im Naturschutzrecht – Schutzniveau darf nicht verschlechtert werden. Ausbau der Erneuerbaren Energien nur erfolgreich mit ausreichend und gutem Personal.

Kiel. In seiner aktuellen Stellungnahme zur Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung begrüßt der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) die Absicht des Ministeriums, im landesweiten Naturschutzrecht Zuständigkeiten zu bündeln und Entlastungen zu schaffen. Doch hält der BUND SH die Voraussetzungen einer solchen Entscheidung für noch nicht gegeben. Eine weitere Verschlechterung zu Lasten des Naturschutzes ist dringend zu vermeiden!

„Die geplanten Zuständigkeitsänderungen können nur klappen, wenn die zuständige Behörde über ausreichendes und qualifiziertes Personal verfügt. Diese muss tatsächlich den fachlich dringend gebotenen Umfang einer solchen Aufgabe erfüllen können,“ stellt Joachim Schulz fest, stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreises Land und Natur des BUND SH, und betont: „Doch ist genau dieser Zustand nach unserer Kenntnis aktuell beim Landesamt für Umwelt bei weitem nicht gegeben. Ohne ausreichendes und qualifiziertes Personal sind die angedachten Aufgaben unter gar keinen Umständen erfüllbar. Wird die Personaldecke nicht aufgestockt, legt sich das Ministerium ein Ei, welches nie ausgebrütet wird. Angesichts der riesigen Verluste an Biotopen und Biodiversität im Land darf das Schutzniveau auf keinen Fall weiter sinken.“

Ganz klar unterstützt der BUND SH den Wunsch, die Erneuerbaren Energien beschleunigt auszubauen. Dabei sieht der Umweltverband die dringende Aufgabe, die Auswirkungen vom Windenergieanlagen-Ausbau auf Tier-Populationen zentral zu überwachen. Häufig wird Umweltverbänden vorgeworfen, dass sie Schuld an der zeitlichen Verschleppung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind. Tatsache ist, dass der Personalmangel, fehlende Digitalisierung und fehlerhafte Antragsunterlagen die Projekte verzögern. Eine Beschleunigung darf jedoch nicht zulasten des Umwelt- und Naturschutzes gehen. Der Naturschutz wird zum Opfer des Klimaschutzes, wenn erneuerbare Energien nicht naturverträglich umgesetzt werden. Einschränkungen beim Naturschutz, um den Ausbau zu beschleunigen, sind oft ein Bärendienst für die lebensnotwendige Biodiversität. Die Artenvielfalt und auch der biologische Klimaschutz sind viel zu wichtig für den Erhalt unserer Erde – auf der nicht nur wir, sondern auch unsere Nachkommen sicher und auskömmlich leben können sollen.

Hintergrund:
Die Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung regelt die Zuständigkeiten im Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein. Das Land will diese nun dahingehend ändern, dass dem Landesamt für Umwelt mehr Zuständigkeiten für den Artenschutz von den Unteren Naturschutzbehörden übertragen wird. Damit würden jedoch auch Ersatzgelder, die einen Umwelteingriff ausgleichen sollen, verstärkt dem Land und nicht mehr den Kreisen und kreisfreien Städten zufließen. Der Umweltverband sieht darin die Gefahr, dass die sogenannte Eingriffsregelung ausgehöhlt wird. Die Unteren Naturschutzbehörden müssen weiterhin über Ersatzgelder Eingriffe standortnah, also möglichst in räumlicher Nähe zum ursprünglichen Eingriff in die Natur, ausgleichen können. Auf keinen Fall darf ein reiner Ablasshandel entstehen, so dass Gelder für den Artenschutz in völlig ortsferne Projekte sogar in andere Bundesländer fließen. Vielmehr sind zwingend ortsnahe Projekte im Biotopverbund, der Moorvernässung oder die örtliche und regionale Biodiversitätssteigerung zu entwickeln.

Stellungnahme Naturschutzzuständigkeitsverordnung

Für weitere Informationen
Bini Schlamann
Tel.: 0176 603 652 96
Mail: bini.schlamann(at)bund-sh.de  

Pressekontakt
Martina Gremler
Tel. 0179 2630518
Mail: martina.gremler(at)bund-sh.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb