BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Elbquerung A 20: BUND und NABU klagen erneut

27. Februar 2023 | Mobilität, Landespolitik, Klimawandel

Der Bund für Natur und Umweltschutz Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) und NABU Schleswig-Holstein haben heute erneut Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Elbquerung der Autobahn A 20 (Abschnitt 8) beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben.

Die beiden Verbände kritisieren, dass das Ministerium für Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus auch in seinem Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss vom 09.01.2023 die klimaschädlichen Auswirkungen der A 20 vernachlässigt. Der Abschnitt 8 führt von Drochtersen in Niedersachsen bis nach Glückstadt in Schleswig-Holstein und quert dabei unter der Elbe.

Den Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2014 hatten NABU und BUND SH erfolgreich beim BVerwG beklagt. Er war vom Gericht am 28.04.2016 für ‚rechtswidrig und nicht vollziehbar‘ erklärt worden, weil die Behörde die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie nicht rechtskonform umgesetzt hatte. Zur Klagebegründung, die klimaschädlichen Auswirkungen der Autobahn zu ermitteln und zu berücksichtigen, bestand nach Auffassung des BVerwG nach damaliger Rechtslage noch keine zwingende Verpflichtung.

Dazu erläutert die Landesvorsitzende des BUND, Dr. Claudia Bielfeldt: „Die klimaschädlichen Auswirkungen neuer Autobahnen müssen nun dringend auf den Prüfstand und laufende Vorhaben bis zur Ergebnisanalyse zurückgestellt werden. Angesichts der deutlichen Zielverfehlungen im Verkehrssektor ist es unverantwortlich, neue Autobahnprojekte ohne gründlichen Klima-Check zuzulassen.“

Ingo Ludwichowski, Landesgeschäftsführer des NABU: „Gerade die A 20 gehört zu den klimaschädlichsten Autobahnprojekten in ganz Deutschland und wird von uns daher besonders kritisch gesehen. Das betrifft nicht nur die erhebliche Inanspruchnahme von Mooren, die aus Klimaschutzgründen eigentlich renaturiert werden müssten. Das betrifft vielmehr auch den klimaschädlichen Verbrauch von erheblichen Betonmengen. Gerade bei dem geplanten Tunnel unter der Elbe ist dieses Problem besonders zentral. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass solche Probleme gelöst und nicht verdrängt werden.“

Zum Hintergrund:

Im aktuellen Planänderungsverfahren hatten NABU und BUND SH die Vorhabenträger aufgefordert, das inzwischen in Kraft getretene Klimaschutzgesetz und den dazu ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu beachten. Danach besteht die rechtliche Verpflichtung, alle klimaschädlichen Auswirkungen der geplanten Autobahn im Ganzen zu ermitteln und in der Abwägung mit hohem Gewicht zu berücksichtigen. Dies ist – gerade im Hinblick auf die enormen Mengen an klimaschädlichem Beton, die ein Tunnelbau unter der Elbe bedingt, von besonderer Bedeutung. Dieser Forderung ist das Ministerium nicht nachgekommen: lediglich die geringfügigen Auswirkungen der vorgenommenen Planänderungen auf das Klima wurden in den Blick genommen.

Diese Einengung der Betrachtungsweise erscheint aus Sicht von BUND SH und NABU unvereinbar mit den Vorgaben des Pariser Klimaübereinkommens und den zu seiner Umsetzung erlassenen Zielen des Klimaschutzgesetzes. Gerade der Verkehrssektor verfehlt diese Ziele bei weitem. Es wird zudem deutlich, dass auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 die klimaschädlichen Wirkungen des Baus und Betriebs neuer Autobahnen maßgeblich unterschätzt.

Weiterführende Infos

Zur Klimawirkung des Bundesverkehrswegeplans: 
www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/materialien/pdfs/230223_Klimawirkung_Fernstrassenausbau_Bundesverkehrswegeplan_BUND_Greenpeace.pdf 

Kontakt für weitere Informationen

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer BUND SH, mobil: 0178 635 07 19

Ingo Ludwichowski, Landesgeschäftsführer NABU SH, mobil 0160 96230512 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb