Keine Jagd auf Gänse!

29. Mai 2024 | Flächenverbrauch, Landespolitik, Grünland, Landwirtschaft, Stellungnahme, Wälder

BUND SH lehnt geplante Änderungen in der Landesverordnung über jagdbare Tierarten ab - Im Haushalt vorgesehene Ausgleichzahlungen für Landwirtschaft wurden 2023 nicht abgerufen – BUND SH fordert effektive Ausgleichs-Modelle statt Abschuss - Internationale Vogelschutz-Abkommen und Paragraf 20a des Grundgesetzes verpflichten zum Tierschutz - Seltene Zugvögel bedroht

Nonnengänse Nonnengänse  (H. Meier / pixabay.com)

Kiel. Graugänse, Nonnengänse und Co. sollten gar nicht geschossen werden! Das betont der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) und lehnt damit in einer Stellungnahme die aktuell geplanten Änderungen der entsprechenden Landesverordnung ab. Der Naturschutzverband verweist auf internationale Vogelschutz-Abkommen und Paragraf 20a des kürzlich gefeierten Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere […]“.

Die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten soll geändert werden. Demnach sollen unter anderem Nonnengänse bejagt werden dürfen und die Jagdzeiten auf Vögel wie Graugänse, Rabenkrähen und Ringeltauben ausgeweitet werden, wenn sie Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen verursachen.

Über Weißwangengänse, auch Nonnengänse genannt, und andere ziehende Vogelarten sagt Gerd Simon, Sprecher des Ausschusses für Natur und Umweltpolitik im BUND SH: „Es beeindruckt mich sehr, wie weit diese Vögel fliegen, wie sie sich orientieren und organisieren. Zugvögeln nach tausenden Kilometern über das Meer Erholung und Futter zu verwehren, ist, als würde man einem durstigen Wanderer in der Wüste das Wasser einer Oase verbieten.“ Simon hält es deshalb für einen Irrweg, Weißwangengänse zu schießen.

Obwohl die EU-Kommission im Oktober 2022 den Schutzstatus der Nonnengans wiederholt bestätigt hat, will das Land die Jagd auf diese Tiere und andere Vogelarten nun erlauben, wenn auch, wie es heißt. „nur zur Vergrämung außerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen“.

Wissenschaftlich belegt ist jedoch: Gänse und andere Rastvögel brauchen mehr Nahrung, wenn sie bejagt werden. Weil das Aufscheuchen und die Flucht für die Vögel sehr anstrengend sind, müssen sie anschließend mehr fressen, um den Energieverlust auszugleichen. Der BUND SH fordert wirksame Ausgleichsmaßnahmen. Im Haushalt 2023 wurden 600.000 Euro für den Schadensausgleich durch Gänse an landwirtschaftlichen Flächen eingestellt, davon wurden jedoch null Euro abgerufen.

Beim Pilotprojekt „Erweiterter Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz“ auf Föhr und Pellworm erhielten Landwirt*innen Ausgleichszahlungen, wenn sie Gänse auf ihren Flächen duldeten. Hier konnten die Tiere dringend benötigte Fettreserven aufbauen und gleichzeitig konnten vom Aussterben bedrohte Wiesenvögel wie Kiebitz und Feldlerche gute Bruterfolge erzielen. Auf Föhr gab es eine große Beteiligung. Ein echtes Erfolgsprojekt, das auch durch seine einfache Durchführbarkeit überzeugt.

Ein weiterer Baustein sollte der Erhalt und die großflächige Wiederherstellung von Extensiv-Grünland sein, um Landwirtschaft, Gänse- und Wiesenvogelschutz gleichermaßen zu ermöglichen. Der BUND SH fordert, mehr Gänse-Duldungsgebiete einzurichten, für die Landwirt*innen eine ausreichende Entschädigung erhalten müssen.

Ein weiteres Argument gegen die Gänsejagd ist, dass sich seltene Arten, zum Beispiel Blässgänse oder Ringelgänse, oft im selben Schwarm mit Grau- und Nonnengänsen aufhalten. Sie sind selbst von Fachleuten nur schwer zu unterscheiden. Auch die erweiterten Jagdzeiten für Rabenkrähen und Ringeltauben lehnt der BUND SH ab, weil in diesem Fall nicht nachgewiesen ist, dass sie überhaupt Schäden an landwirtschaftlichen Flächen verursachen.

Kontakt für weitere Informationen

Bini Schlamann
0176 60365296 bini.schlamann(at)bund-sh.de

Pressekontakt

Sina Clorius
Tel. 0179 2630518 sina.clorius(at)bund-sh.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb