BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Neue Knickschutzregeln sind akzeptabler Kompromiss

25. März 2015 | Knicks, Landwirtschaft, Naturschutz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute von Umweltminister Habeck vorgestellte Neuregelung zum Knickschutz. Aus Sicht des BUND ist aber eine stringente Kontrolle notwendig.

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat heute geänderte rechtliche Bestimmungen zum Knickschutz vorgestellt. Zukünftig soll der Schutzstreifen (bisher Saumstreifen genannt) von 50 Zentimetern auf Äcker begrenzt werden, Grünland wäre nicht mehr betroffen. Der Beschnitt soll alle drei Jahre erlaubt sein, allerdings nun senkrecht in einem Abstand von einem Meter zum Fuß des Knickswalls. Wird der Schutzstreifen freiwillig auf einen Meter verbreitert, wird dieser angerechnet auf die 5 % ökologischen Vorrangflächen, die Landwirte auf ihren Betriebsflächen schaffen müssen, um die vollen finanziellen EU-Fördermittel zu erhalten.

„Der Vorschlag ist ein akzeptabler Kompromiss. Einerseits wird den betriebswirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft Rechnung getragen, andererseits fällt das gesamtgesellschaftliche Ziel der Erhaltung unserer heimatlichen Natur- und Kulturlandschaft nicht völlig unter den Tisch“, kommentiert Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND die neue Regelung. „Besonders das Festhalten am Schutzstreifen und den finanziellen Anreiz, diesen freiwillig auf einen Meter zu erweitern begrüßen wir. Die Verkürzung des Schnittzeitraumes auf drei Jahre ist jedoch nur dann akzeptabel, wenn die zukünftige Praxis zeigt, dass diese Ausnahmeregel, die für Knickgehölze mit starkem Breitenwachstum gelten soll, nicht missbraucht wird “, ergänzt Bielfeldt.

Die geplante Aufnahme der Kompromissregelung in das Landesnaturschutzgesetz wäre aus Sicht des BUND auch Gelegenheit, die bisherigen Ausnahmen beim Biotopschutz für Knicks auf den Prüfstand zu stellen. Zudem haben Stichproben des BUND in der Vergangenheit gezeigt, dass bestehende Regeln immer wieder verletzt werden: „Gesetze und Verordnungen können nur greifen, wenn sie auch kontrolliert und Verstöße konsequent sanktioniert werden. Die Behörden müssen endlich personell und materiell in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen Auftrag auch erfüllen können“, fordert abschließend Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND- Landesverband Schleswig-Holstein.

Hintergrundinformationen zum Knickschutz finden Sie unter BUND/Knickschutz

Pressekontakt:

Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende, BUND Schleswig-Holstein,E-Mail: claudia.bielfeldt@bund-sh.de

Tobias Langguth, Diplom-Biologe, Referent für Naturschutz, BUND Schleswig-Holstein
Tel. 0431/66060-51, E-Mail: tobias.langguth@bund-sh.de 

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