BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Atomkraftwerks Brokdorf am 31.12.21

11. August 2020 | Atomkraft, Energiewende, Landespolitik

Am 31. Dezember 2021 erlischt nach 35 Jahren Leistungsbetrieb die Betriebserlaubnis des Atomkraftwerks Brokdorf. Es ist das letzte in Schleswig-Holstein noch im Betrieb befindliche nuklear betriebene Kraftwerk. Mit der Einreichung des Stilllegungsantrags des Betreibers Preussen Elektra an die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein beginnt nun ein viele Jahre dauernder Prozess bis zum vollständigen Rückbau der Anlage.

 (Pixabay)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein begrüßt, dass das Kernkraftwerk Brokdorf endlich und endgültig, als eines der letzten in Deutschland, zum 1.1.22 abgeschaltet wird. Jahrzehntelang hat der BUND für diese Stilllegung gekämpft. Denn es wird in Brokdorf nach dem Atomausstieg 2011 trotz der bekannten Probleme mit der Endlagerung weiterhin hochradioaktiver Abfall erzeugt. Da die Einspeisung von Atomstrom in das Hochspannungsnetz gesetzlich Vorrang genießt, blockiert es zudem seit Jahren massiv die Netze für eine Durchleitung des inzwischen reichlich vorhandenen erneuerbaren Stroms.

Doch nun soll alles ganz schnell gehen, so die vorgelegten Antragsunterlagen. Nach deren Durchsicht hegt der Sprecher des Arbeitskreise Atomkraft und Vorstandsmitglied Rainer Guschel den Verdacht, dass „diese unnötige Hektik zu einem erhöhten Strahlenrisiko für die dann bereits tätigen Abrissarbeiter führt, denn im Kraftwerk werden die rund 750 Brennelemente noch bis 2026 im Abklingbecken lagern müssen“.

Eine effektive Dekontamination vieler Anlagenteile wird in diesen sechs Jahren kaum möglich sein.

Außerdem ist ein Endlager für die dann in Castoren verpackten Brennelemente nicht in Sicht. Sie werden dann zu den schon vorhandenen Castoren in das bestehende Standortzwischenlager auf dem Betriebsgelände gestellt und dort noch mindestens 40 Jahre stehen. „Dieses Lager entspricht nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Unfälle und Angriffe“ so Guschel weiter. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat dies für den baugleichen Typ in Brunsbüttel festgestellt und den Betrieb 2016 als illegal beurteilt. Auch der im Antrag betrachtete Hochwasserschutz entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand zum klimabedingten Meeresspiegel-Anstieg. Außergewöhnliche Sturmfluten können im Ernstfall eine Bedrohung für das Zwischenlager bilden.

In dem vorliegenden Antrag wird eine bundesweite BUND-Forderung an die Ausstattung des Zwischenlagers aus Kostengründen nicht umgesetzt. Obwohl in Brokdorf zusätzlich noch die als sehr kritisch zu bewertenden Castoren aus Sellafield gelagert werden sollen, ist hier keine „Heiße Zelle“ für eventuelle Reparaturen an beschädigten Castoren vorgesehen.

Unverständlich ist es dem BUND auch, warum die Betreiber auch für die spätere Abrissphase, wenn das Kraftwerk brennelementefrei ist, für die Abluft durch den Schornstein und die Abwassereinleitungen in die Elbe dieselben Grenzwerte für den radioaktiven Eintrag beantragen, wie sie in Zeiten des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks genehmigt sind. „Glücklicherweise wurden diese Grenzwerte im Betrieb bei weitem nicht erreicht. Warum sind jetzt so hohe Werte angesetzt? Ist hier ein Puffer für zusätzliche Radioaktivitätsabgaben geplant oder will man Kosten für effektive Filteranlagen sparen?“ fragt Guschel abschließend.

Gar nicht aufgeführt wird, wohin der gering radioaktive sehr große Anteil von freigemessenem „Restmüll“ kommen soll. Finden Betreiber und Ministerium doch jetzt schon keine geeignete Deponie für das sich im Abriss befindende Kernkraftwerk Brunsbüttel. Es steht zu befürchten, dass Deponien in Schleswig-Holstein zukünftig durch das Atomministerium in Kiel angewiesen werden, diesen sehr gering strahlenden Müll anzunehmen. Ob sie wollen oder nicht.

Diese und weitere „Knackpunkte“ wird der BUND in seiner Stellungnahme einwenden und mit Betreiber und Behörde auf dem für Februar 2021 geplanten Erörterungstermin ansprechen.

Jeder, der auch eine Einwendung einreicht, kann an dem Termin teilnehmen.

Diese sollte bis zum 17. August an das Energiewendeministerium (Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz), Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel oder zur Weiterleitung an die BUND Kreisgruppe Steinburg, Draisine 4, 25524 Itzehoe geschickt werden.

Pressekontakt:

Rainer Guschel, LAK Atom
Tel.0175 778 66 97 rainer.guschel(at)bund-sh.de

Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer
Tel. 0431 66060 60, Mobil 0178 635 07 19, E-Mail ole.eggers(at)bund-sh.de

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