BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND-Position: Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von WEA

02. Oktober 2019 | Energiewende, Klimawandel, Naturschutz

Inhalt

In Deutschland müssen aus Sicherheitsgründen Windenergieanlagen (WEA) ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Meter gekennzeichnet werden. Nachts geschieht dies durch rot blinkende Lichter, die von Anwohnern häufig als störend empfunden werden.

Der BUND SH lehnt das Aktiv-Radar wegen der zusätzlichen und vermeidbaren Strahlenbelastung für Mensch und Natur ab.
Der BUND SH fordert, den Ausrüstungstermin 1. Juli 2020 zu verschieben, damit das Transponder-System auch zum Einsatz kommen kann.

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