Inhalt
Die geplante Neufassung der Förderrichtlinie „Ab aufs Rad“ enthält gegenüber der
bisherigen Fassung zwei wesentliche Änderungen:
Einerseits wird die Förderung von Radplaner*innen und Radbeauftragten der Kreise
ergänzt. Anderseits wird die Förderung nicht-investiver Vorhaben gestrichen.