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Der BUND SH verweist darauf, dass gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren (INFR(2023)2179) zum Schutz von Vögeln und deren Lebensräume eingeleitet wurde.
Neben dem Schutz der Kormorane sind unbedingt auch Naturschutzrechte der von Jagd und Vergrämung der Kormorane indirekt betroffenen Tiere zu beachten (z.B. Uhu und Seeadler).
Der BUND SH fordert die Fischfangeinbußen genau zu evaluieren und die tatsächlichen Ursachen zu ermitteln. Subjektive Eindrücke der Fischereibetriebe und das vorschnelle nicht wissenschaftlich belegte Vorverurteilen des Kormorans, dürfen nicht zur Einführung dieser LVO führen.
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