Liebe Umweltbewegte,
im Sommer dieses Jahres konnte der BUND Landesverband Baden-Württemberg einen Erfolg erzielen: Seine Klage bestätigt die rechtliche Unwirksamkeit von Bebauungsplänen nach §13b Baugesetzbuch (BauGB).
Was bedeutet der §13b Baugesetzbuch genau?
Der Paragraf 13b hat es Gemeinden seit 2017 ermöglicht, vereinfachte Bauleitplanverfahren im Außenbereich von Siedlungen zu beschließen, ohne die ansonsten vorgeschriebene Umweltprüfung und einen Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt umzusetzen.
Was beinhaltet das Urteil?
Ziel der Klage war es, sicherzustellen, dass der Naturschutz in der Planung wieder ausreichend berücksichtigt wird. Das Urteil besagt: Der Verzicht auf die Umweltprüfungen und Ausgleich verstößt gegen EU-Recht. Das ist eine wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des Naturschutzes und des Gemeinwohls – auch für Schleswig-Holstein. In den vergangenen Jahren entstanden allein in Schleswig-Holstein vermutlich annähernd 1.000 Neubaugebiete aufgrund dieses Rechtsbruches in unserem Bundesland. Wir dürfen jedoch nur gegen diejenigen Gebiete rechtlich vorgehen, die vor maximal 12 Monaten beschlossen wurden. Es fallen also täglich Gebiete aus der rechtlichen Angriffsmöglichkeit.
Welche Folgen sind mit dem Urteil verbunden?
Der BUND SH hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, alle 1.100 Gemeinden und Städte im nördlichsten Bundesland anzuschreiben und die betroffenen Bauleitplanungen vorsorglich zu rügen. Wir wollen den Gemeinden das Angebot machen, einen sehr hochwertigen Ausgleich zu schaffen, der auch tatsächlich umgesetzt wird. Unter diesen Bedingungen werden wir auf ein weiteres Rechtsverfahren verzichten, das der BUND aufgrund des Urteils mit Sicherheit gewinnen wird. Der BUND hat bewusst ein Verfahren gewählt, das sicherstellt, dass nicht die Menschen geschädigt werden, die gerade ihr Erspartes in ein Eigenheim investiert haben. Die Verursacherin des Rechtsbruches, die kommunale Selbstverwaltung, soll die entstandenen Schäden ausgleichen.
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Viele Grüße
Maike Bannick