BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Windenergie

Windkraftanlagen produzieren erneuerbare Energie. Ob sie auch zur regionalen Wertschöpfung beitragen, hängt von der Beteiligungsform ab.

Der Betrieb von Windenergie-Anlagen verursacht praktisch keinen Ausstoß von Treibhausgasen, Luftschadstoffen, Abfällen und erzeugt keine Radioaktivität oder Abwärme. Damit ist die Windenergie-Nutzung der Energiebereitstellung aus fossiler Energie und Atomenergie ökologisch eindeutig und unerreichbar überlegen. Sie gehört bei der Schadstoffeinsparung und beim Klimaschutz in die Spitzengruppe effizienter Energietechnologien und wirkt sich positiv auf die Arbeitsplatzsituation aus. 

Der BUND Schleswig-Holstein befürwortet den Ausbau der Windenergie-Nutzung in Schleswig-Holstein als eine dezentrale erneuerbare Energiequelle. Dieser Ausbau muss aber in einer für Natur, Landschaft und Mensch schonenden Art und Weise erfolgen. Zwischen der modernen Windenergie-Nutzung und den Belangen des Naturschutzes, dem Erhalt des Landschaftsbildes und den Anwohnern können Konflikte entstehen. Um diese möglichst gering zu halten, ist eine gute und transparente Planung der Standorte für die Windenergieanlagen unumgänglich. Gebiete, die der vorrangigen Sicherung der biologischen Vielfalt oder dem Schutz naturnaher oder kulturhistorischer Landschaften dienen, sind von Windenergieanlagen frei zu halten. 

Windenergie-Standorte – sorgfältig planen und abwägen

Der Ausbau der Windenergie muss in einer für Mensch und Natur verträglichen Weise erfolgen. Für eine sachgerechte Abwägung muss die Regionalplanung unter Wahrung der Beteiligungsrechte und in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Bürgerschaft und Natur- und Umweltschutzverbänden Ausschluss- und Vorranggebiete festlegen. Seine Anforderungen an die Planung hat der BUND Schleswig-Holstein im Juni 2016 in einem Leitantrag beschlossen.

Windparks in Bürgerhand

Windkraftanlagen produzieren erneuerbare Energie. Ob sie auch zur regionalen Wertschöpfung beitragen, hängt von der Beteiligungsform ab. Das Konzept, die lokale Bevölkerung mit einem Bürgerwindpark ökonomisch einzubinden, ist eine demokratische Alternative zur herkömmlichen Energieerzeugung. Sie erlaubt den Menschen vor Ort, sich gemeinsam aktiv an der Energiewende zu beteiligen und als Gemeinde auch finanziell davon profitieren zu können. Bürgerwindparks sind ein Erfolgsmodell der „Energiewende von unten“.

Kernforderungen

  1. Für die Windenergie sind landesweit höchstens 2% der Fläche als Vorranggebiete auszuweisen.
  2. Naturschutzvorranggebiete wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Flächen, Landschaftsschutzgebiete und Charakteristische Landschaftsräume sind auszunehmen.
  3. Die "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" ("Helgoländer Papier") der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sind verbindlich einzuhalten.
  4. Ergänzend zum Vogelschutz und der Berücksichtigung von Zugrouten bei Vögeln müssen Flugkorridore von Fledermäusen nach neuesten Erkenntnissen der Fledermaus-Forschung freigehalten werden.
  5. Zur Ermittlung der Wind-Vorrangflächen steht mit einem Abstand von 400 m zu Einzelhäusern und 800 m zu Siedlungen ein ausreichend großer Suchraum zur Verfügung.  Der tatsächliche Abstand der Windenergieanlage, der im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und TA Lärm festgelegt wird, muss nach den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch unter gesundheitlichen Aspekten, erfolgen.
  6. Der BUND SH fordert eine bedarfsgesteuerte Hinderniskennzeichnung, um das Landschaftsbild zu entlasten und mögliche Einflüsse auf das Verhalten von Zugvögeln zu vermeiden. Eine Strahlenbelastung für Mensch und Natur durch die Bedarfssteuerung soll vermieden werden.  

Ihr Ansprechpartner

Carl-Heinz Christiansen


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