BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Stellungnahmen und Verfahrensbeteiligung

Als staatlich anerkannter Naturschutzverband ist der BUND einer derjenigen Naturschutzverbände, die bei Planungsverfahren unbedingt beteiligt und angehört werden müssen.

Der BUND Schleswig-Holstein ist vom Umweltministerium seit 1988 gemäß §63 des Bundesnaturschutzgesetzes als Naturschutzverband anerkannt und ist bei Planungsverfahren unbedingt zu beteiligen und anzuhören. Für naturschutzrechtliche Verfahren gibt es seit einigen Jahren eine Klagebefugnis (Verbandsklage).

Ehrenamtliche BUND-Mitglieder erarbeiten für ihre Region und den Landesverband die unterschiedlichen Verfahren, ob zur Bauleitplanung, Landschaftsschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, zum Energiewirtschaftsgesetz, neuen Straßenplänen oder Landesverordnungen – sie bringen ihr kritisches und fachliches Know-How in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes ein und sorgen mit dafür, dass in Schleswig-Holstein die Natur nicht abgeschrieben wird. Mitstreiter und Mitstreiterinnen sind gerne willkommen!

Als Beispiele für die Lobbyarbeit des BUND können Sie hier Stellungsnahmen des BUND zu verschiedenen Themenbereichen als PDF-Datei herunterladen.

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