BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

FDP auf dem Irrweg - Das Vorkaufsrecht muss bleiben

01. Februar 2024 | Landespolitik, Naturschutz, Lebensräume

- BUND SH lehnt Streichung des § 50 Landesnaturschutzgesetzes vehement ab - Stärkung der Biologischen Vielfalt wichtiger denn je - Kritik an fehlender Verhältnismäßigkeit

 (Tobias Langguth)

Kiel. In seiner aktuellen Stellungnahme lehnt der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) die von der FDP beantragte Streichung des §50 Landesnaturschutzgesetz vehement ab. Nach Willen der FDP soll das Land zukünftig sein eigenes Vorkaufsrecht im Sinne des Naturschutzes nicht mehr ausüben dürfen. Aus Sicht des Umweltverbandes ist das ein Schritt in die gänzlich falsche Richtung. Angesichts schwindender Arten und Lebensräume ist vielmehr ein ambitioniertes Handeln für mehr Biodiversität dringend notwendig. Mit dem Vorstoß der Liberalen würde der Naturschutz bewusst geschwächt. 

„Das Vorkaufsrecht hat bereits in den letzten Jahren nur gerade einmal 50 Hektar pro Jahr für den Naturschutz gesichert. Verglichen mit den mehr als 1.000 Hektar pro Jahr, die für die Ausweitung von Baugebieten, Gewerbe und Infrastruktur verloren gehen, eine verschwinden geringe Fläche!“, sagt Gerd Simon, Sprecher des Ausschusses für Natur und Umweltpolitik im BUND SH. „Die FDP ist auf einem Irrweg! Der Antrag ist unverhältnismäßig, widersinnig und nicht zeitgemäß.“

Der BUND SH sieht im bewährten Vorkaufsrecht des Landes eine Chance, die dramatischen Biotopverluste der letzten Jahre zumindest in kleinen Teilen auszugleichen und den wichtigen Biotopverbund zu verbessern. Es ist ein geeignetes, unerlässliches Instrument für die von dem Parlament beschlossene Biodiversitätsstrategie.

„Die Natur ist die Basis des Lebens. Mehr statt weniger geschützte Flächen für die Natur sind daher dringend notwendig“, sagt Gerd Simon und betont: „Das Vorkaufsrecht leistet auch zum natürlichen Klimaschutz einen kleinen, aber wichtigen Beitrag.“ 

„Wir als Gesellschaft sägen ja schon an dem Ast, auf dem wir sitzen. Die FDP will jetzt auch die Axt an den Stamm legen!“, ergänzt Bini Schlamann, Agrar- und Biodiversitätsreferentin des BUND SH. „Der aktuelle Zustand der Natur in Schleswig-Holstein ist miserabel.“ Sie verweist auf folgende wissenschaftlich belegte Fakten: In den letzten Jahrzehnten ist die Hälfte der Wertbiotope in Schleswig-Holstein vernichtet worden. Eine zunehmende Zahl an Pflanzen-, Pilz- und Tierarten steht auf den Roten Listen. Die Mehrzahl der Gewässer ist in einem bedenklichen oder schlechten Zustand. Auch das Grundwasser ist vielerorts mit Düngerrückständen und Pflanzenschutzmitteln belastet. Neuwaldbildung und Ausbau des ökologischen Landbaus kommen kaum voran. Der Flächenverbrauch nimmt weiter zu. Der Nutzungsdruck auf die Flächen durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ebenfalls hoch. „Dies alles beweist, wie wichtig es ist, verstärkt Flächen für die Natur zu erwerben und zu sichern!“
Der BUND SH fordert eine weitsichtige, naturschützende Politik im Interesse der Menschen und der Natur und baut darauf, dass die Mehrheit der Politiker*innen des Landtags den Antrag auf die Streichung des § 50 Landesnaturschutzgesetz ablehnen.

Hintergrund:
Der Bundes-Gesetzgeber hat im §66 Bundesnaturschutzrecht das Vorkaufsrecht der Länder definiert. Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (§ 50 Absatz 1 Nr. 1 bis 4) vom 27. Mai 2016 ist das Vorkaufsrecht für naturschutzwürdige Flächen in Schleswig-Holstein wieder eingeführt worden. Das Vorkaufsrecht in Schleswig-Holstein ist auf die im Gesetz definierten Flächenvoraussetzungen sowie auf ein Maximum von 100 Hektar jährlich beschränkt. 

Kontakt für weitere Informationen
Bini Schlamann
Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik
Tel. 0176 603 652 96
Mail: bini.schlamann(at)bund-sh.de

Pressekontakt
Sina Clorius
Tel. 0179 2630518
Mail: sina.clorius(at)bund-sh.de

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