BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Winterdienst

Streusalz gegen verschneite und vereiste Straßen und Wege schadet Bäumen und anderen Pflanzen, Tieren sowie dem Grundwasser.

Schäden durch Auftausalze

Pflanzen:
Das Salz (meistens Natriumchlorid) verbindet sich bei Tauwetter mit Wasser zu einer säuerlichen Lösung, welche die Wurzeln von Bäumen und anderen Pflanzen angreift. Die geschwächten Bäume sind anfälliger für Infektionen durch Pilze und Bakterien. Viele Bäume und andere Pflanzen leiden durch die Streusalze unter einer gestörten Wasser- und Nährstoffversorgung. Verzögerter Blattaustrieb im Frühjahr, vorzeitiger Laubfall oder das Sterben von Pflanzenteilen bis hin zum Absterben der ganzen Pflanze sind die Folge. Die Schäden machen sich meist erst im darauffolgenden Sommer bemerkbar, wenn sich die Blätter an den Rändern braun verfärben oder Bäume bereits im Hochsommer völlig entlaubt sind. Viele Straßenbäume ereilt durch Streusalz ein schleichender Tod. Besonders salzempfindlich sind Ahorn, Linde und Rosskastanie.

Tiere:
Streusalz greift die Tierpfoten unserer (Haus-)Tiere, v.a. von Hunden und Katzen, an und führt zu Entzündungen an den Fußballen. Einige Hunde fressen gerne Schnee, was in Verbindung mit Streusalz zu ernsthaften Reizungen und Schäden der Magenschleimhaut führen kann. Hundehalter sollten deshalb darauf achten, im Winter überwiegend in Gebieten spazieren zu gehen, in den keine Auftausalze verwendet werden. Nach dem Spaziergang kann man die Pfoten mit lauwarmem Leitungswasser abspülen und so Entzündungen vorbeugen.

Boden und Gewässer:
Auftausalze erhöhen die Salzkonzentration in den Böden und führen zu Verdichtungen und Verschlämmungen. Je nach Streusalztyp kann es auch zur Alkalisierung oder Versauerung des Bodens kommen und in Folge dessen zu einer Veränderung der Vegetation.

Durch Abschwemmung und Entwässerung von Straßen können Streusalze ins Grundwasser, in Flüsse oder in Seen gelangen. Zusätzlich gelangen Auftausalze über die Kanalisation in die Gewässer, da die Salze in den Kläranlagen nicht abgebaut werden. Der Chloridgehalt erreicht in manchen Gewässern für deren an Süßwasser angepasste Bewohner teilweise bedenkliche Konzentrationen.

Weitere Schäden:
Korrosionsschäden an Brücken, Fahrzeugen und Gebäudeteilen gehen häufig auf das Konto des winterlichen Streusalzes. Unsere Schuhe und Kleidung werden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.

Rechtslage

Laut Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer zum Winterdienst auf angrenzenden Wegen verpflichtet. Zwischen 8 Uhr und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandenes Glatteis sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder der Entstehung des Glatteises zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandenes Glatteis sind bis 8 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Der Einsatz von salzhaltigen Auftaumitteln ist auf privaten Grundstücken verboten und nur bei starkem Eisregen oder an besonders gefährlichen Gehwegstellen wie Treppen oder Rampen gestattet.

Beachten Sie für genaue, verbindliche Vorgaben bitte die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune.

Alternativen zum Streusalz

Anstelle von Streusalz sollte man Straßen und Wege vor allem durch mechanische Schneebeseitigung mit Kehrmaschinen, Besen und Schaufel reinigen. Bei Glatteis kann man alternative Abstumpfmittel wie Sand, Splitt und Späne einsetzen. Ebenfalls geeignet sind Streuprodukte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, die weder Salz noch andere umweltschädlichen Stoffe enthalten. Je früher der Schnee geräumt wird, desto leichter lässt er sich entfernen, da er noch nicht verdichtet ist. Eine frühzeitige Schneeräumung trägt daher dazu bei, den Einsatz von abstumpfenden Mitteln deutlich zu reduzieren.

Jedoch ist auch der Einsatz von salzfreien, abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat, Sand oder Kies nicht unproblematisch. Ihr Einsatz geht mit einem sehr hohen Energieaufwand einher: Die Produktion sowie das Ausbringen und Einsammeln von Splitt und Kies mittels spezieller Streu- und Kehrfahrzeuge schlucken viel Energie. Die Transportwege und die aufwändige Entsorgung – Streusplitt muss beispielsweise als Sondermüll entsorgt werden – führen insgesamt zu einem deutlich höheren Energieaufwand als der Einsatz von gängigem Streusalz. Splitt und Granulat können außerdem giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten.

Die umweltfreundlichste Alternative zum Streusalz ist daher immer noch die mechanische Entfernung mit Schneeschaufel und Besen sowie ein angepasstes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer.

Handlungsempfehlungen für Bürger

  1. Verzichten Sie auf Streusalz und beachten Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune
  2. Entfernen Sie Schnee frühzeitig und gründlich mit Besen und Schaufel
  3. Verwenden Sie bei Glätte alternative Abstumpfmittel wie Sand, Splitt und Späne
  4. Setzen Sie alternative Abstumpfmittel nur sparsam ein, um die Umwelt zu schonen
  5. Achten Sie bei Streumitteln aus dem Handel darauf, dass sie salzfrei sind und orientieren sich z. B. am Siegel „Blauer Engel“

Handlungsempfehlungen für Kommunen

Kommunen sollten einen guten Mittelweg aus Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit anstreben – erreichbar beispielswiese durch den sogenannten differenzierten Winterdienst. Die gewählte Methode des Winterdienstes hängt hier von der Bedeutung der Verkehrsfläche und deren Zustand ab:

  1. Stufe: Nebenstraßen werden nur geräumt, aber nicht gestreut („weißer Winterdienst“)
  2. Stufe: Bürgersteige und Radwege werden geräumt und mit möglichst salzfreien, abstumpfenden Mittel gestreut
  3. Stufe: Hauptverkehrsstraßen, viel befahrene Kreuzungen und besondere Gefahrenstellen wie Steigungen werden geräumt und zusätzlich mit Auftausalzen von Eis und Schnee freigehalten

Untersuchungen haben übrigens gezeigt, dass die Unfallhäufigkeit beim differenzierten Winterdienst auf den ungestreuten Strecken keineswegs zunimmt. Dennoch ist es im Winter unmöglich, die gleichen Straßenverhältnisse vorauszusetzen wie im Sommer. Ein an die jeweiligen Witterungsverhältnisse angepasstes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer, beispielswiese durch die Benutzung von Winterreifen oder durch eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit bei Schnee und Glatteis, sollte daher vor jeglichen Winterdienstmaßnahmen stehen.

Grundsätzlich gilt beim Winterdienst für Kommunen:

  1. Energieintensiv hergestellte Streustoffe sollten nicht oder nur sparsam eingesetzt werden
  2. Die verwendeten Streumittel sollten über möglichst kurze Transportwege vom Hersteller in die Kommune transportiert werden
  3. Ist der Einsatz von Streusalz unvermeidlich (z. B. auf bestimmten Straßenkreuzungen), sollte auf Feuchtsalz zurückgegriffen werden, da die benötigte Salzmenge im Vergleich zu trockenem Salzgranulat deutlich geringer ist und Verwehungen an den Fahrbahnrand vermieden werden
  4. Räumschnee von Verkehrsflächen kann durch Tausalze, Schmutz und sonstige Schadstoffe (z. B. Öl, Ruß, Zink, Kupfer) verunreinigt sein und sollte deshalb grundsätzlich nicht in die Nähe von Pflanzen (besonders Bäumen) oder in Gewässer geschoben werden

Fakten aus Schleswig-Holstein

In den letzten Jahren lag der jährliche Salzverbrauch in Schleswig-Holstein im Mittel bei ca. 43.900 Tonnen. Im Winter 2014/2015 wurden 29.197 Tonnen Streusalz auf schleswig-holsteinischen Straßen verbraucht (Quelle: Winterdienst im Land Schleswig-Holstein). 

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