Gewässerschutz
Beim Gewässerschnutz sind viele fachliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es sollte deshalb rechtzeitig Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung) gesucht werden. Beim Ermitteln der Besitzverhältnisse kann in der Regel die örtliche Gemeinde helfen.
Verschiedene Ansprüche der verschiedenen Arten
Pionierarten wie Kreuz-, Wechsel- und Knoblauchkröte sowie Gelbbauchunke besiedeln vegetationsarme, kleinere, seichte Gewässer, die häufig nur zeitweise Wasser führen.
Die übrigen Stillgewässer-Lurche bevorzugen vegetationsreichere Gewässer. So profitieren alle Molcharten von dichtem Pflanzenbewuchs unter Wasser.
Der Wasserfrosch bevorzugt große Wasserflächen mit Schwimmblattpflanzen.
Die Erdkröte benötigt Strukturen im Uferbereich.
Pflege bestehender Gewässer
Generell gilt, dass die Pflege in Gebieten mit mehreren ähnlichen Gewässern nicht für alle Gewässer gleichartig erfolgen sollte, sondern in Abstimmung mit dem Entwicklungsstadium der anderen Gewässer. Ansonsten muss beachtet werden:
- Hoch wachsende Bäume beschatten das Gewässer und verhindern so die rasche Erwärmung im Frühjahr und müssen ggf. geköpft oder entfernt werden.
- Sie sollten immer im Winter erfolgen, da zu dieser Zeit die Störung am geringsten ist.
- Sie sollten selten erfolgen - bei einem neu angelegten Tümpel sind erste Pflegemaßnahmen frühestens nach 5 Jahren, in der Regel erst viel später notwendig.
- Ein stark verlandeter Tümpel kann mit einem Bagger entschlammt werden, der mit Hilfe eines langen Arms und eines flachen Löffels vom Ufer aus überschüssiges Bodenmaterial entnehmen kann.
- Das ausgebaggerte Material sollte in Ufernähe einige Tage liegen bleiben, da so mitgenommene Tiere wieder zum Gewässer zurückgehen können. Zusätzlich reduziert sich das Gewicht des gegebenenfalls abzufahrenden Materials erheblich, da alles Wasser zwischenzeitlich ablaufen kann.
- Teichpflege erfolgt in abgelassenem Zustand.
Anlegen von Ersatz-Laichgewässern
Wenn die Kröte nicht mehr zum Laichgewässer kommt, muss das Laichgewässer eben zur Kröte kommen. Nach dieser Methode wird heute immer öfter verfahren. Häufig werden Ersatzgewässer jedoch ohne die nötigen Vorkenntnisse in die Landschaft gesetzt und erfüllen – weil zu klein, zu beschattet oder zu naturfern angelegt – nicht immer den gewünschten Zweck.
Die An- oder Umsiedlung von Amphibien wird meist auf gut Glück und ohne die notwendigen Genehmigungen und Erfolgskontrollen durchgeführt. Selbst bei anpassungsfähigen Arten ist das Einbringen von Amphibien in künstlich angelegte Gewässer nicht unproblematisch, auch wenn es sich um eine Rettungsaktion handelt. Es kann zur Abwanderung der Tiere, gemindertem Fortpflanzungserfolg, geringen Überlebensraten der Larven und späteren Bestandseinbrüchen kommen.
Dabei besiedeln Amphibien neue Lebensräume relativ schnell von ganz alleine, auch die als ausgesprochen ortstreu bekannte Erdkröte.
Standortwahl:
- Die Spontanbesiedlung von neuen Teichen wird gefördert durch die Nähe bereits bestehender Gewässer, die Lage im Bereich traditioneller Wanderwege und eine möglichst geringe Entfernung zu den bevorzugten Landlebensräumen der Amphibien.
- Schutzwürdige Flächen wie Feuchtwiesen sollten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.
- Besonders günstig sind Flächen mit wasserstauenden Böden. Nicht geeignet sind Trockenflächen oder Hanglagen, bei denen keine natürliche Wasserführung möglich ist.
Grundsätzliches:
- Die Gewässer sollten ausschließlich von Grund- oder Niederschlagswasser gespeist werden, da die Einleitung oder der Stau von Fließgewässern durch den Eintrag von Nährstoffen und die Erwärmung des Wassers negative Folgen hat.
- Schwankungen des Wasserstandes und das Trockenfallen von Flachufern oder Tümpeln sind naturgegeben und sollten keinesfalls durch eine künstliche Wasserzuleitung aufgehoben werden. Den Wasserstand also nicht regulieren.
- Wichtig ist die ausreichende Besonnung des Amphibiengewässers, da nur wenige "Waldarten" wie Erdkröte und Bergmolch Beschattung vertragen.
- Nur natürliche Materialien verwenden (keine Folien in der freien Landschaft).
- Auf nährstoffarmen Untergrund achten.
- Wechselnde Uferformen und Wassertiefen gestalten, dabei naturnah bleiben.
- Wasserbewegungen z.B. über einen Springbrunnen sind zu vermeiden.
- Auf "obligatorische" Insel kann verzichtet werden, ebenso auf eine übertriebene, unnatürliche Ausstattung des Lebensraumes mit Totholz, Steinhaufen oder Sandflächen.
- Die Umgebung des Gewässers muss ebenfalls naturnah sein.
- Mindestabstand zu Äckern von 25 Metern und zu Straßen von 250 Metern.
- Ein erweiterter Straßengraben ist kein Ersatzlaichgewässer, auch wenn er durch eine Sperrvorrichtung zur Straße hin gesichert ist.
- Ein Laichgewässer inmitten eines Ackers hat nichts mit wirksamem Artenschutz zu tun.
- Bei der Teichneuanlage ist ein Vorlauf von zwei bis drei Jahren zu berücksichtigen, während der sich die Wasserchemie einreguliert, erste Pflanzenstrukturen entstehen und sich ein ausreichendes Nahrungsangebot für Amphibienlarven entwickelt. Deshalb: bei der Anlage eines Gewässers keine Pflanzen und Tiere, sondern etwas Zeit mitbringen.