Der BUND Schleswig-Holstein ist vom Umweltministerium seit 1988 gemäß §63 des Bundesnaturschutzgesetzes als Naturschutzverband anerkannt und ist bei Planungsverfahren unbedingt zu beteiligen und anzuhören. Für naturschutzrechtliche Verfahren gibt es seit einigen Jahren eine Klagebefugnis (Verbandsklage).
Ehrenamtliche BUND-Mitglieder erarbeiten für ihre Region und den Landesverband die unterschiedlichen Verfahren, ob zur Bauleitplanung, Landschaftsschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, zum Energiewirtschaftsgesetz, neuen Straßenplänen oder Landesverordnungen – sie bringen ihr kritisches und fachliches Know-How in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes ein und sorgen mit dafür, dass in Schleswig-Holstein die Natur nicht abgeschrieben wird. Mitstreiter und Mitstreiterinnen sind gerne willkommen!
Als Beispiele für die Lobbyarbeit des BUND können Sie hier Stellungsnahmen des BUND zu verschiedenen Themenbereichen als PDF-Datei herunterladen.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Stellungnahmen
- Stellungnahme: Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen (2022)
- Stellungnahme: Scoping Regionalpläne SH (2022)
- Stellungnahme: Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein (2021)
- Stellungnahme: Insektenvielfalt - Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (2021)
- Stellungnahme: Aktualisierung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Elbe nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2021-2027)
- Stellungnahme: Biodiversitätsstrategie des Landes SH (2021)
- Stellungnahme: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein
- Stellungnahme: 380kv-Leitung Klixbüll - Dänemark (2021)
Stellungnahmen aus der Region
Aktuelle Publikationen
- BUND-Handreichung: Anforderungen an Planung und Bau von naturverträglichen Solar-Freiflächenanlagen
- Stellungnahme: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein
- BUND-Jahrbuch Ökologisch Bauen und Renovieren 2021 erschienen
- Weniger ist mehr (komprimierte Fassung)