Stellungnahmen und Verfahrensbeteiligung

Als staatlich anerkannter Naturschutzverband ist der BUND einer derjenigen Naturschutzverbände, die bei Planungsverfahren unbedingt beteiligt und angehört werden müssen.

Der BUND Schleswig-Holstein ist vom Umweltministerium seit 1988 gemäß § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes als Naturschutzverband anerkannt und ist bei Planungsverfahren unbedingt zu beteiligen und anzuhören. Für naturschutzrechtliche Verfahren gibt es seit einigen Jahren eine Klagebefugnis (Verbandsklage).

Ehrenamtliche BUND-Mitglieder erarbeiten für ihre Region und den Landesverband die unterschiedlichen Verfahren, ob zur Bauleitplanung, Landschaftsschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, zum Energiewirtschaftsgesetz, neuen Straßenplänen oder Landesverordnungen – sie bringen ihr kritisches und fachliches Know-How in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes ein und sorgen mit dafür, dass in Schleswig-Holstein die Natur nicht abgeschrieben wird. Mitstreiter und Mitstreiterinnen sind gerne willkommen!

Als Beispiele für die Lobbyarbeit des BUND können Sie hier Stellungsnahmen des BUND zu verschiedenen Themenbereichen als PDF-Datei herunterladen.

Hier weitere Tipps zur Unterstützung für die Beteiligung in der Bauleitplanung

BUND-Bestellkorb