Forderungen des BUND zur Landespolitik

  • Moorschutz ist Klimaschutz: ehemalige Moorstandorte wiedervernässen
  • Betriebsanweisung „Naturwaldbau“ für die Landesforsten einführen
  • Mobilitätswende nicht nur als Antriebswende verstehen
  • Wärmewende mit CO2-freien Heizsystemen fördern
  • Nutzungsfreie Zonen in Nord- und Ostsee durchsetzen
  • Umsetzung der Biodiversitätsstrategie
  • Energiewende naturverträglich gestalten
  • Flächenverbrauch bis 2030 auf Netto-Null reduzieren
  • Fortschreibung der Landesstrategie Umweltbildung
  • Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche
  • Zukunftsperspektiven und Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen

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BUND SH zum Koalitionsvertrag 2022 - 2027

Im vorgelegten Koalitionsvertrag 2022 - 2027 „Ideen verbinden – Chancen nutzen“ fehlen viele der dringend benötigten Weichen für eine lebenswerte Zukunft. Großteile des Textes verlieren sich in unkonkreten Worten, bei denen wir einen klaren Kurs Richtung sozial-ökologischer Transformation vermissen.
Unsere Auswertung der einzelnen Themen des Vertrages können Sie unten in den Beiträgen nachlesen oder alles in einer PDF downloaden.

Auswertung Koalitionsvertrag

 

Bewertung im Einzelnen

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Einleitung

Im vorgelegten Koalitionsvertrag 2022-2027 „Ideen verbinden – Chancen nutzen“ fehlen viele der dringend benötigten Weichen für eine lebenswerte Zukunft. Großteile des Textes verlieren sich in unkonkreten Worten, bei denen wir einen klaren Kurs Richtung sozial-ökologischer Transformation vermissen.

Nach 19 Jahren spaltet die Schwarz-Grüne Koalition die Landwirtschaft von dem Umweltministerium ab. Darin sehen wir einen Fehler und ein fatales Signal: Landwirtschaft und Naturschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Nachhaltige Landwirtschaft ist nur in einem intakten Naturhaushalt möglich und Naturschutz ist in der Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins nur mit überzeugten Landwirt*innen, Förster*innen und Fischer*innen aufrecht zu erhalten. Der gerade mit dem Zukunftsdialog Landwirtschaft aufgenommene Weg einer Synergie der beiden Partner wird durch diese Politik unnötig behindert. Das Grüne Umweltministerium bleibt ohne die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Jagd – genauso wie das Sozialministerium ohne die Abteilung Gesundheit – ein begrenzt handlungsfähiges Rumpfministerium.

Zwei gleichwertige Krisen – die Klima- und die Biodiversitätskrise - werden im Koalitionsvertrag unterschiedlich stark bespielt und sogar gegeneinander ausgespielt. Während den technischen und wirtschaftlichen Fragen zur Energiewende ein breiter Raum eingeräumt wird, überwiegt hinsichtlich der Biodiversitätskrise eine Ideenarmut, die vermuten lässt, dass ihr von den Koalitionspartner*innen nur geringe Bedeutung beigemessen wird. Damit kann der BUND Landesverband Schleswig-Holstein nicht einverstanden sein, denn die Biodiversitätskrise geht uns alle an. Sie ist kein Nischenthema! Aus unserer Sicht ist der Koalitionsvertrag eine weitgehend vertane Chance für den Biodiversitätsschutz und den biologischen Klimaschutz.

Es fehlt der unbedingte Wille zu einem nachhaltig gedachten, integrierten Umwelt-, Klima- und Naturschutz, der mit den sozialen und gesellschaftlichen Anforderungen in Einklang gebracht wird. Der Begriff Nachhaltigkeit wird im Wesentlichen in wirtschaftlichen Zusammenhängen gedacht. Vernetztes Denken für den Erhalt unserer Lebensräume und des sozialen Friedens? Fehlanzeige! Antworten auf Fragen zum Fachkräftemangel nicht nur im Umweltschutz, sondern in allen Bereichen der sozialen Arbeit sowie zur Situation des Wohnungsmarktes für wirtschaftlich schwache Gesellschaftsteile, sind nicht zu finden. Gleichzeitig sorgen Kurzarbeit, Inflation und steigende Energiepreise für eine große Armutsgefahr. Insbesondere Familien, Selbstständige, Alleinerziehende und Rentner*innen sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Alleine die Tafeln zu stärken - wie es im Koalitionsvertrag steht – kann und darf hier nicht der Weisheit letzter Schluss sein, denn das wird nicht ausreichen. Dafür werden größere Ansätze benötigt, die die Landesregierung nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Verbänden und der Zivilgesellschaft bewältigen kann. Es geht jetzt darum, die gesellschaftliche Spaltung zu verhindern.

Enttäuscht stellen wir fest, dass das Ehrenamt zwar an vielen Stellen des Vertrages eine Erwähnung findet und ihm sogar ein eigenes Kapitel gewidmet ist (2446), doch leider findet sich an keiner Stelle die Erwähnung des Ehrenamtes im Umwelt- und Naturschutz. Und dies, obwohl deren Mitglieder quantitativ deutlich mehr Menschen umfassen als beispielsweise die der Parteien, deren Mitglieder ebenso wie Feuerwehren, soziale Vereine und Sportvereine allerdings mehrfach belobigt und vielfach besonders gefördert werden.

Bei allen Mängeln des Koalitionsvertrags konstatieren wir erleichtert, dass an der Biodiversitätsstrategie von 2021 festgehalten wird. Die Zerschlagung des ehemaligen Umweltministeriums, in ein ökonomisch orientiertes land-, forst- und fischereiwirtschaftliches und ein energiewirtschaftliches Haus mit Umwelt- und Naturschutzabteilungen zeigt, welche Bedeutung in der Koalition einem integrierten Ansatz zukommt. Wirtschaftliche Partikularinteressen und die sich fast zwangsläufig entwickelnden Doppelstrukturen zweier paralleler Fachministerien werden zu enormen Reibungsverlusten führen und vermutlich einen Großteil der zugesprochenen „aufwachsenden Haushaltsmittel“ für die Biodiversitätsstrategie schlucken. Wir kritisieren deshalb die Aufteilung der Politikfelder Umwelt und Landwirtschaft in zwei Ministerien. Die Zusammenlegung der beiden Ministerien wurde 2003 parteiübergreifend, gerade wegen der günstigen fiskalischen Auswirkungen und organisatorischer Synergien, begrüßt. Die Zerschlagung des Umweltministeriums ist deshalb als großer politischer Rückschritt zu bewerten. Zum Jahresende 2022 müssen nachgeordnete Verwaltungen wie das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) und Integrierte Naturschutzstationen ebenfalls mit großem, auch finanziellem Aufwand, aufgeteilt werden. Es ist zu vermuten, dass die fehlende zentrale Steuerung mit der einhergehenden Schwächung des flächigen Arten- und Naturschutzes den Koalitionär*innen zumindest bewusst ist, wenn nicht gar beabsichtigt wurde. Trotz einer Vertragslänge von 240 Seiten finden sich der Naturschutz nämlich nur auf weniger als vier Seiten wieder.

Augenfällig und beunruhigend sind zudem die Bestrebungen der Koalitionspartner*innen, Bürger*innenrechte und Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft weit über das in EU-Normen Zugebilligte hinaus zu beschneiden. Hier setzt sich erstmalig der bürger*innenfeindliche Bundestrend der Ampelkoalition auf Landesebene ungebremst fort.

Der vorliegende Vertragstext lässt überall erkennen, dass die intensivere, industrielle Nutzung unserer Landschaft forciert wird. Der für Artenschutz und Biotopvernetzung dringend benötigte Wandel in Richtung kleinteiligerer Landnutzung wird aufgrund dieser Grundtendenz kaum eine Chance haben. Eine weitere Flächensicherung für den Naturschutz wird auf niedrigstem Niveau weit unterhalb der EU-Normen festgeschrieben und dadurch massiv geschwächt statt zielstrebig gestärkt.

Auch wenn von dem ersten "klimaneutralen Industrieland" (5633) oder "nachhaltig wirtschaftende Unternehmen" (5635) die Rede ist, bleibt die Frage, wie eine Nachhaltigkeit ohne eine drastische Senkung des Ressourcenverbrauchs darstellbar sein kann. Wir verbrauchen aktuell in Deutschland jährlich stoffliche und energetische Ressourcen für drei Jahre. Nichts deutet in dem Koalitionsvertrag darauf hin, dass die Grenzen unseres Planeten eine Rolle für die Koalition darstellen. Klimaschutz ist das wichtigste Thema unserer Zeit! Allerdings darf dieser nicht gegen den Naturschutz umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag und aktuelle politische Äußerungen zeigen, dass weiterhin Gewinnmaximierung das Ziel ist. Damit werden dieselben Versäumnisse, die beim Klimaschutz und der Energieversorgung gemacht wurden, sehenden Auges bei Naturschutz und Biodiversität wiederholt. Dies wiederspricht dem gesellschaftlichen Konsens und den gemeinsam gesetzten politisch landes-, bundes-, europa-, und weltweit beschlossenen Nachhaltigkeitszielen. Es kann keine ökonomische Nachhaltigkeit ohne ökologische und soziale Nachhaltigkeit geben. Ein Weiterso mit der Ausrede, den Klimawandel bekämpfen zu wollen, während dadurch die Biodiversität weiter abnimmt und der Naturschutz beschnitten wird, wäre also politisches Versagen.

So bleibt etwa der nachhaltige Flächenverbrauch ein Lippenbekenntnis, da keine konkreten Ziele benannt, dafür aber vielfältige weitere Ansprüche angemeldet werden. Große Chancen für den Schutz unserer Lebensgrundlagen werden vertan.

Mit unserer Kritik machen wir deutlich, wo wir Risiken für unsere Zukunft sehen. Wir sind nach wie vor bereit, den dringend benötigten Dialog weiter zu führen und uns in der kommenden Legislaturperiode weiterhin konstruktiv einzubringen und uns für eine lebenswerte Zukunft einzusetzen.

Planungsbeschleunigung / Bürger*innenbeteiligung

Mit den vielfältigen Einschränkungen der Bürger*innenbeteiligung in dem Koalitionsvertrag entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung der Zivilgesellschaft systematisch das Recht auf Beteiligung als strategisches Mittel des Umweltschutzes nehmen möchte, indem sie sich zusätzliche Macht und den Bürger*innen weniger demokratische Mitspracherechte einräumt. Schon das kurz vor der Wahl beschlossene und innerhalb von vier Arbeitstagen verabschiedete Landeswassergesetz bewegt sich am äußersten Rand der rechtlichen Zulässigkeit von EU-Normen und Fristen. Diese Auslegung auf weitere Gesetzesvorhaben auszuweiten (3154), bedeutet selbstherrliches staatliches Handeln als neue Norm zu definieren. Da ist zivilgesellschaftlicher Widerstand vorprogrammiert.

Dass eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren notwendig ist, können wir nachvollziehen. Grundsätzlich begrüßen wir Planungsbeschleunigungen sogar (3109 ff., 3140). Sie müssen jedoch EU-rechtskonform sein und dürfen nicht zu Lasten des Artenschutzes und der öffentlichen Beteiligung gehen. Wir sehen ein erhebliches Beschleunigungspotential in einer besseren Organisation der Abläufe und durch mehr und qualifiziertes Personal in der Verwaltung und Planung (3109).  Die Verkürzung von Fristen und vorgezogene Stichtage, die die Beteiligungsmöglichkeiten ehrenamtlich organisierter Träger öffentlicher Belange, wie den Umweltverbänden erschweren, ist allerdings kontraproduktiv. Denn gerade in den Beteiligungsverfahren werden oftmals Mängel in der Planung aufgedeckt und können so korrigiert werden. Die großen Zeitverluste in den Verfahren entstehen erwiesener Maßen durch mangelnde frühzeitige und ergebnisoffene, öffentliche Beteiligungsformate, unqualifizierte Verfahrensunterlagen, den Mangel an digitalen Beteiligungsmöglichkeiten sowie vor allem aus Fachkräftemangel in den Zulassungsbehörden im Land, den Kreisen und Städten, Planungsämtern, Gerichten und gewerblichen Planungsbüros. Hier sind alleine im Bau- und Umweltbereich Stellenzuwächse in dreistelligen Bereich erforderlich. Die Aussagen zur Aufstockung des Landespersonals bleiben dagegen jedoch extrem vage (3169). Die Beachtung des europäischen Vorsorgeprinzips als Basis der Umweltvorsorge spiegelt sich im Koalitionsvertrag nicht wieder.

Die Anwendung von möglichst frühen Stichtagsregelungen für Stellungnahmen und Einwände passt damit ins Bild der für Bürger*innen unfreundlichen Handhabung von Maßnahmen (3124), während verwaltungsinterne Fristen ausgeweitet werden sollen (3129). Die angeblichen Zeitverluste durch Beteiligungsverfahren mit Bürger*innen und Trägern öffentlicher Belange (TöB) wie den Umweltverbänden nehmen tatsächlich nur einen Bruchteil der Verzögerungen ein. Die Aussage, dass Klagen der Verbände zu den Verzögerungen führen, ist statistisch widerlegt. Umweltverbände klagen schon aus Sparsamkeitsgründen recht selten. Allerdings sind die Klageerfolge mit über 80 Prozent gegenüber den üblichen Verwaltungsrechtsklagen mit unter 40 Prozent sehr hoch, weil ausschließlich grobe Fehlplanungen beklagt werden.

Die materielle Präklusion ist für uns ein Eingriff in die Beteiligungsrechte der Bürger*innen, auch wenn sie unionsrechtlich zulässig ist. An Planänderungen sollen nach einer Bürgerbeteiligung nur noch neue Betroffene zu beteiligen sein. Doch können Planänderungen auch Betroffene betreffen, die bereits beteiligt waren. Das kann im schlechtesten Fall sogar dahin führen, dass zukünftig erst nach der ersten Planänderung eine wirkliche Beteiligung stattfindet, weil sich die Beteiligten absprechen. (3122 ff)

Die vom Bundeskoalitionsvertrag übernommene “Mitwirkungspflicht der Naturschutzverbände“ bei Verfahrensbeteiligungen ist juristischer Nonsens (3121), da es sich dabei um einen nicht zulässigen Vertrag zu Lasten Dritter handelt, der die Rechtssicherheit gefährdet. Dass ein ehrenamtlicher und von Freiwilligen geführter Verein sanktioniert werden soll, sofern staatlich erwünschte Leistungen nicht geliefert werden, ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. Dies wäre jedoch vorstellbar, wenn die Landesregierung sich im Gegenzug dazu verpflichtet, die Zivilgesellschaft mit angemessenen Mitteln zu befähigen, ihre Beteiligungsrechte und -pflichten auszuüben. Tatsächlich würden wir uns sogar gerne konstruktiv und stärker beteiligen, sofern uns ausreichend institutionelle Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden würden.

Ob eine Planungsbeschleunigung auch bei Maßnahmen wie bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, anderen planungsbetreffenden Biodiversitätsschutzprojekten oder Enteignungsverfahren etwa bei Wiedervernässungen und Moorrenaturierungen wirksam wird, bleibt dagegen leider unbenannt.

Zudem darf eine Planungsbeschleunigung keinesfalls herangezogen werden, um langfristige, klimaschädliche Verträge im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern zu rechtfertigen. Die Planungsbeschleunigung anlässlich des LNG-Terminals, bei der die Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der anerkannten Naturschutzverbände stark eingeschränkt ist, darf auf keinen Fall als Musterbeispiel für andere Baumaßnahmen herangezogen werden. Damit werden bürgerliche Rechte ausgehebelt und berechtigte Widerstände provoziert. (3145)

Des Weiteren erschwert die neue Landesregierung den Bürger*innen die kommunale Beteiligung über Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheide substantiell durch Verringerung der Einreichfristen, Verlängerung der Sperrfristen sowie vor allem bei den erheblichen Zuwächsen an benötigten Unterschriften. Damit wird ein Instrument, das im Sinne der zivilgesellschaftlichen Beteiligungsrechte über Jahre gut funktionierte, wirksam blockiert.

Insbesondere werden mit einer sogenannten „Generalklausel“ sämtliche Bürgerbegehren für Projekte, die die Landesregierung als „unverzichtbare Infrastruktur“ erklärt, von vornherein ausgeschlossen (2859). Sofern eine Gemeinde beim Innenministerium beantragt, beispielsweise die geplante Umgehungsstraße als “unverzichtbar“ zu bezeichnen und dem stattgegeben wird, sind Bürger*innenbeteiligungen damit vom Tisch. Ebenso wird bei „Projekten, die der Erreichung der Klimaziele der Landesregierung dienen“ verfahren, also auch bei neuen strittigen Standorten für Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen (2868).

Flächenverbrauch

Der Koalitionsvertrag führt hier die Linie der Jamaika-Regierung fort. Viele gute, oft aber informelle Ansätze und Instrumente stehen ambitionierten Zielen ohne passenden ordnungsrechtlichen Rahmen gegenüber. Begrüßenswertes wie die geplante Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes (2537), einer Leerstandsabgabe (2564) oder einer Förderrichtlinie für ländliche Co-Working-Spaces (3003) sowie der Erhalt und die Stärkung von Baulandfonds (2648) und nachhaltigem Flächenmanagement (2667) verpuffen, wenn es für Kommunen und Kreise keine Verpflichtung zur Verknappung ihrer Bauflächen gibt.

Wir begrüßen das Ziel, den Flächenbedarf einzudämmen und die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf 1,3 Hektar pro Tag zu begrenzen (3054). Dieses fixierte Flächensparziel wird nun deutlich aufgeweicht. Beispielsweise wird der Flächenbedarf durch Energieanlagen (Freiflächen-Photovoltaik) nicht angerechnet (3078), das Vorkaufsrecht für den Naturschutz begrenzt (4768) und die Erfordernisse der Raumordnungsverfahren eingeschränkt (5309). Allein durch Freiflächen-Photovoltaik werden landesweit aktuell mehr als 2.500 Hektar überplant. Das entspricht jetzt schon etwa dem fünffachen Jahresziel von 1,3 Hektar pro Tag. Dabei ist Prognose für diese Technik noch deutlich aufwachsend. Weiterhin fehlt eine einheitliche Methodik der landesweiten Erhebung und die zentrale Überwachung der versiegelten Flächen, um den Flächenverbrauch tatsächlich steuern zu können. Ideen zur besseren Nutzung von bereits versiegelten Flächen (Gewerbe und Wohnraum) sind nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages, obwohl dies gute Möglichkeiten bieten würde, Wachstumsziele auch ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu erreichen. Es fehlen ausreichende, intelligente Maßnahmen und klare Zeitvorgaben. Das Ziel einer Flächenkreislaufwirtschaft, bei der neue Flächen nur dann versiegelt werden können, wenn anderenorts entsiegelt wird, ist nun nicht länger für das Jahr 2050, sondern lediglich „perspektivisch“ angedacht (3048).

Wenn wohnbauliche Entwicklung (jährlich 15.000 neue Wohnungen) sowie Wachstumschancen und Ansiedlungsmöglichkeiten von Unternehmen weiter ermöglicht werden sollen, ohne Maßnahmen zur Entsiegelung oder zur besseren Nutzung von bereits versiegelten Flächen zu benennen, stehen diese Anforderungen im Gegensatz zu dem Grundsatz den Flächenverbrauch einzudämmen. Diese Fragestellungen auf die neu zu erstellenden Regionalpläne und die Fortentwicklung des Landesentwicklungsplans zu verschieben, lässt den geringen politischen Willen der Koalition erkennen, tatsächliche Änderungen anzuschieben. Lediglich sanierte Altlastenflächen und aufgegebene bebaute Flächen zu renaturieren oder zumindest zu entsiegeln (3064), wird nicht einmal ansatzweise als Ausgleich für den Flächenbedarf der wachsenden Dörfer und Städte reichen.

Die Aussage „Ausgleichsmaßnahmen sollen, wo möglich, verstärkt durch ökologische Aufwertung vorhandener, dafür bereits genutzter Flächen, umgesetzt werden“ (4496), ist weit davon entfernt, die Biodiversität zu verbessern. Solche gestapelten Ausgleichsmaßnahmen auf einer bereits geschützten Fläche doppelt und dreifach anzurechnen, macht den Ausgleich zur Farce. Auch in den Kapiteln zum Thema Bodenschutz werden die Probleme beschrieben, ohne Maßnahmen zur Verbesserung zu benennen. Ein weiterer Hinweis auf die Hilflosigkeit der Koalition bei der Umsetzung ihrer selbstgesteckten Ziele (4794).

Insgesamt fehlt also die zwingende Auferlegung von klima- und naturschutzrelevanten nachhaltigen Maßnahmen insbesondere bei der Entwicklung neuer Industrie- oder Gewerbegebiete, sowie der Flächen zur Produktion erneuerbarer Energien. Dazu könnten Maßnahmen wie das Anlegen von Gründächern und das Pflanzen von Bäumen ebenso zählen wie eine klimaneutrale Fortbewegung der Arbeitnehmer*innen und einer ressourcenschonenden Produktionskette. Es fehlt selbst ein Kompromiss, wie unvermeidlicher neuer Flächenverbrauch zwingend so biodiversitätssteigernd, klimaangepasst und klimaschützend wie möglich geplant werden muss.

Eine Betrachtung der Zerschneidungswirkung für Biotopverbünde jenseits von Wildbrücken an Fernstraßen, Stromtrassen und Eisenbahnstrecken sowie durch Windparkflächen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen fehlt leider vollständig.

Biodiversität, Arten-, Natur-, Umweltschutz

Ein Lichtblick im Koalitionsvertrag ist der erkennbare Wille zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie. Allerdings fehlen integrierte und vernetzte Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Die Rolle des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wird massiv geschwächt statt zielstrebig gestärkt. Es bleibt zu hoffen, dass für die Umsetzung der Strategie auch tatsächlich die „erforderlichen“ Mittel sowie das Personal zur Verfügung gestellt wird. Durch die von der CDU zur Bedingung gestellte Deckelung des jährlichen Vorkaufsrechts von maximal 100 Hektar zu Naturschutzzwecken (4769), fehlt allerdings ein zentrales Instrument, um der Strategie Kraft zu verleihen. Diese Flächen sind landesweit „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ und aus der Erfahrung meist schon im Frühjahr überzeichnet.

Auch wenn Naturschutz an neun Stellen des Koalitionsvertrags benannt wird, wird dies der tatsächlichen Wichtigkeit des Themas nicht gerecht. Wir erwarten ein deutliches Bekenntnis, dass bei allen Vorstellungen zur Ausgestaltung des Wirtschaftsraums Schleswig-Holstein die Biodiversität und der Naturschutz einen gleichberechtigten Platz gegenüber ökonomischen und sozialen Aspekten bei der Entscheidungsfindung einnimmt. Gerade eine Wirtschaftsorientierung, die ökologische Leistungen und die Endlichkeit des Planeten ignoriert, hat zu Klimawandel und Artenschwund geführt. Das Beispiel des gerade aus der Ostsee verdrängten „Brotfisches“ Dorsch ist ein mahnendes Zeichen. Dieser Weg darf so nicht weiter fortgeführt werden. Dem Natur- und Artenschutz ist auch in der Abwägung mit dem Klimaschutz die gleiche Vorrangstellung und „überragende öffentliche Bedeutung“ zuzusprechen: In dem Sinne sollte jede Maßnahme bezüglich ihrer Naturverträglichkeit, mit dem Ziel einer echten Lösung zum Schutz der Natur und seiner Verbesserung zu finden, geprüft werden, anstatt halbherzige oder formale - Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu definieren (4744). Auch wenn aktuell viel über Klimaschutz gesprochen wird, ist es doch die Missachtung des Naturschutzes zugunsten der Ökonomie, der uns zur Klimakatastrophe geführt hat. Jetzt vermeintlich alles für den Klimaschutz zu tun, obwohl oft hauptsächlich wirtschaftliche Ziele verfolgt werden und dabei wieder den Naturschutz zu missachten, wird zur nächsten Katastrophe führen. Jährlich wächst die Anzahl der Arten auf der Roten Liste und viele Tiere drohen auszusterben, was unbedingt zu verhindern ist.

Konkrete Planungen und Vorhaben im Bereich des Naturschutzes bleiben aus oder sind vage gehalten. Beispielhaft zeigt sich dies am Grünen Band, dem längsten Biotopverbunds Deutschlands sowie historischen und schützenswerten Lebensraum mit herausragender Bedeutung an der Landesgrenze zu Mecklenburg: Während die CDU und die Grünen 2019 im Landtag noch gemeinsam einer Entwicklung zu einem Nationalen Naturmonument zugestimmt haben, ist nun keine Rede mehr davon. Die Stärkung des Naturschutzes in der Region des „Grünen Bands" bleibt jetzt unkonkret (4764).

Dem Biotopverbund sind nur unter dem Stichwort „Zusammenarbeit in der Metropolregion“ (8006) einige dürftige Worte gewidmet. Das ist der Bedeutung des Begriffs für den Naturhaushalt und der zunehmenden Zerschneidung der Landschaft eindeutig nicht angemessen. Wir sehen deshalb die Gefahr, dass der notwendigen Umsetzung eines flächenhaften Biotopverbundes, trotz Biodiversitätsstrategie, zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Erkennbar ist dies etwa daran, dass dem Thema Zerschneidung von Lebensräumen ausgerechnet in dem Kapitel Jagd (4956) ein Raum gegeben wird, in dem die Prüfung eines durchaus begrüßenswerten Wildwegeplanes mit Übergängen und Grünbrücken (im Wesentlichen für das nicht gefährdete jagdbare Wild und größere Säuger) erwähnt wird. Die für tausende gefährdeter anderer Arten notwendigen Überbrückungshilfen in der Landschaft werden von den Koalitionspartnern nicht angeführt.

Die Zerschlagung des Umweltministeriums hat für das Thema Wolf eine besondere Brisanz. Als zukünftig vermutlich jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit gehört er in die Jagdabteilung des Landwirtschaftsministeriums (4448). Als streng geschützte Art des EU-Rechts hingegen zur Naturschutzabteilung des Umweltministeriums. Die Konflikte um die Zuständigkeiten bei Betrachtung auffälliger Tiere wird dadurch sicherlich erschwert.

Wir begrüßen, dass die Umweltkriminalität stärker verfolgt werden soll (4772). Wir bezweifeln aber die Wirksamkeit dieses Wunsches, solange er nicht mit Konnexionsmitteln für eine bessere Personaldecke, insbesondere bei den Kreisbehörden, versehen wird.

Wir begrüßen die Idee eines Insektenmonitorings, befürchten jedoch, dass es, schon in Ermangelung der entsprechenden Fachleute (Artenkennerkrise) ein „flächendeckendes“ Insektenmonitoring überhaupt geben kann. Es fehlt auch das Ziel eines solchen sowie die Aufgabenstellung. (4789)

Der Tourismus hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für Schleswig-Holstein und findet seine Grundlage in einer intakten Natur und seinen Naturschönheiten. Attraktionen für Touristen, der Aufbau touristischer Infrastruktur, Anreise und Wohnen müssen im Einklang mit dem Naturschutz umgesetzt werden. Wir wünschen uns deshalb eine Beteiligung als Naturschutzverband bei der Weiterentwicklung der Tourismusstrategie. (6046)

Weiterhin fordern wir eine Beteiligung der Naturschutzverbände beim „Schleswig-Holsteinischen In-dustrietrialog" in Analogie zu dem Zukunftsdialog Landwirtschaft. Auch bei industriepolitischen Entscheidungen sollten die Herausforderungen zur Erhaltung der Biodiversität jederzeit mitgedacht werden. Ein best practise Beispiel hierfür ist die frühzeitige Beteiligung des BUND bei der Ansiedlung der Batteriefabrik Northvolt bei Heide.

Klimaanpassung

Wir begrüßen grundsätzlich, dass das Themenfeld Nachhaltigkeit und Klimaanpassung (4659 ff.) eine Erwähnung findet. Neben der (selbstverständlichen) Zustimmung zur Agenda für nachhaltige Entwicklung sollen weitere Klimaschutzagenturen in der Region eingerichtet werden. Problematisch ist, dass dies ersichtlich kostenneutral für das Land gestaltet werden soll. Gerade die ländlichen Gemeinden bedürfen für den kommunalen Klimaschutz dringend qualifizierten Personals und können sich dieses oftmals nicht leisten (4670). Damit bleibt die Umsetzung der Aussage sehr vage. Die geplante Weiterentwicklung des vorhandenen Indikatoren-Set zur Nachhaltigkeitsmessung sowie die Evaluation des Nachhaltigkeits-checks gewährleisten nicht automatisch, dass diese Messinstrumente zu tatsächlichen Verbesserungen im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Eine Klimaanpassungsstrategie für Schleswig-Holstein (4679) mag da die richtigen Weichen stellen. Ob das „Mitdenken von Fassadenbegrünung, vielfältig bepflanzten Grünflächen, dem Konzept von „Schwammstädten“ oder die Erstellung von „Hitzeplänen“ zu einer ausreichenden Klimaanpassung führt, bezweifeln wir, werden jedoch auf deren Umsetzung pochen (4685). An dieser Stelle ergänzen wir gerne noch die verpflichtende Dachbegrünung und verweisen zusätzlich auf die einfache Maßnahme, Bäume zu pflanzen. Gemeinden und Städte haben viel Potenzial für Klimaschutzmaßnahmen. Sie müssen erkannt und umgesetzt werden.

Allein um die Landwirtschaft bis 2040 klimaneutral aufzustellen, müssten unter anderem mindestens 8.000 Hektar Moorfläche in Schleswig-Holstein jährlich wieder vernässt werden. Zwar wird die Wichtigkeit der Moore für den biogenen Klimaschutz erkannt, aber es werden keine konkreten quantitativen Ziele aufgerufen, wieviel CO2 gebunden und wie viele Flächen wieder vernässt werden sollen (4815).

Dass die Anpassungen an die Folgen des Klimawandels auch im Bevölkerungsschutz verankert werden sollen, begrüßen wir ausdrücklich (3755). Insbesondere würden wir uns freuen, wenn unter „neue flexible, naturbasierte und klimafeste Sicherungstechniken“ auch Rückdeichungen gemeint wären (4690). Bei einer Wasserstrategie gegen Starkregenereignisse und ein Landesaktionsplan für Hitzeperioden sind die Umweltverbände unbedingt zu beteiligen. Denn auch naturschutzrelevante Maßnahmen können eine große Auswirkung auf menschliche Schutzwirkungen ausüben. Als Beispiele sind temperaturregulierendes städtisches oder dörfliches Grün ebenso zu nennen, wie Retentionsräume für Wasser. Wir empfehlen, die Wasser- und Bodenverbände zu stärken in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 2 WVG und § 2 LWVG , Wasser besser zu halten, um auch in Trockenperioden bewässern zu können. Aktuell wird durch Drainagen und Rohrsysteme wertvolles Wasser viel zu schnell abgeführt, so dass weniger Grundwasser durch Versickerung gebildet wird.

Landwirte sollten die Methoden der Bewässerung denen der Länder mit weniger Regenfällen anpassen.

Die Aussagen zur Forschung zum CO2-Entzug aus der Atmosphäre lässt uns eine Rückwärtsrolle in die zwischenzeitlich wegen der hohen ökologischen Risiken auch parlamentarisch geächteten CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) befürchten (4671). Der Forschung werden wir uns nicht verschließen, aber sehr genau begleiten, was sie in Richtung der schädlicher CCS-Technologie erarbeitet. Für den BUND kommt nach dem jetzigen Stand ausschließlich das Direct Air Capture-Verfahren in Frage.

Wir bezweifeln, dass Schleswig-Holstein mit einer Stiftungsprofessur zum biologischen Klimaschutz eine Vorreiterrolle in der bundesweiten Forschung einnehmen könnte und verweisen auf vorhandene Strukturen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg (4749).

Wald und Jagd

Beim Kapitel „Waldwirtschaft“ sehen wir schon in der Überschrift den Hinweis, dass die Wälder Schleswig-Holsteins zum reinen Wirtschaftsobjekt degradiert werden (4907). Obwohl wir einer Ausweitung naturnaher Waldfläche positiv gegenüberstehen, wirkt das Erweiterungsziel von 11 auf 12 Prozent wenig ambitioniert und wird seit Jahren von verschiedensten Regierungen wiederholt und dennoch nicht wirkungsvoll angegangen. Hier sollten auch wegen der immensen Bedeutung mindestens 15 Prozent angestrebt werden und der Anteil an Naturwäldern im Laufe der Legislaturperiode verdoppelt werden (4932). Dafür sollte nicht nur in alten Buchenholzbeständen ein hoher Anteil an Totholz sowie die Ausweisung von Habitatbäumen für Klimaschutz und Biodiversität angestrebt werden (4934), sondern auch in Auwäldern, Erlenbrüchen, Eichenbeständen. Selbst in Fichtenforsten wäre dies durchaus wertvoll, z.B. als Kinderstube für einen nachfolgenden naturnäheren Wald. Die letzten Jahre haben bewiesen, dass die wirtschaftliche Nutzung insbesondere der Wälder in öffentlicher Hand wie den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten keinen nennenswerten Ertrag erzielte. Damit die Landesforsten ihre Vorbildfunktion im Hinblick auf Natur- und Klimaschutz besser wahrnehmen können (4930) sollten sie von dem Druck der Gewinnerzielung befreit werden. Sie sollten insbesondere dem Gemeinwohl dienen und als naturnahe Klimaschutz- und Erholungswälder konzipiert werden. So können sie zukünftig eine Vorbildfunktion für die hoch subventionierten privaten Wälder bilden. Zudem sollten in den Landesforsten naturnahe Waldmodelle wie im Stadtwald Lübeck umgesetzt werden. Ein Waldwegegebot in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, widerspricht dem Gemeinwohlcharakter unserer Wälder und ist ein unnötiges Verbot. Das Waldbetretungsrecht zu Erholungszwecken wurde im Bundeswaldgesetz bereits 1975 verankert und galt bei allen Parteien als soziale Errungenschaft (4936). In Schleswig-Holstein beginnt ansonsten wieder eine „Ära der feudalen Grundrechte“. Wo bleibt hier die sonst so viel beschworene Freiwilligkeit? Die Einschränkungen sollten auf unabdingbare Situationen beschränkt bleiben (z.B. Kranich- oder Greifvogelschutz), damit sie dann auch respektiert werden. Der geplante Ausschluss von Besucher*innen hat weniger mit Naturschutz zu tun, sondern ermöglicht eine ungestörtere Jagdausübung und Waldbewirtschaftung. Dabei verursacht die wirtschaftliche Nutzung unserer Wälder mit Rückegassen, breiten Transporttrassen und dem Einsatz von Harvestern eine deutlich größere Störung als Besucher*innen.

Die Annahme, dass die einheimischen Arten keinen Klimawald bilden würden, ist falsch. Richtig ist, dass sich einzelne Arten nicht halten werden und neue Arten hinzukommen. Diese Entwicklungen müssen selbstverständlich berücksichtigen werden. Es steht aber zu befürchten, dass sich hinter der Formulierung „anzupflanzen“ ein Freifahrtschein für den Anbau hochprofitabler exotischer Arten verbirgt. Das lehnen wir ab (4914), weil die ausgewählten nicht-heimischen „Klimabäume“ neben ihren bekannten Eigenschaften der Hitze- und Trockenheitstoleranz, eine Menge weitere Eigenschaften haben werden, von denen wir nicht wissen, wie sie sich auf heimische Ökosysteme auswirken. Daher sollte neben Waldneupflanzungen auch die freie Sukzession auf Brachflächen aufgenommen werden. Dies führt automatisch über mehrere Zwischenstufen, die allesamt naturschutzfachlich relevant sind (4942), zu Naturwald.

Ausdrücklich begrüßen wir die Honorierung von Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes (4939).

Die Verstetigung der Förderung zum Erhalt und vor allem der kostspieligen Sanierung bleiverseuchter Böden der jagdlichen Schießstände (4961) ist durch die Nutzer*innen verursacht und keine Aufgabe des Staates. Die Risikoverlagerung umweltschädigenden Verhaltens widerspricht dem Verursacherprinzip und sollte aus pädagogischen wie Sparsamkeitsgründen abgelehnt werden.

Bei einer möglichen Jagd auf Neozoen in Schutzgebieten sollte zukünftig besser abgewogen werden, ob die Ruhe in Schutzgebieten wichtiger ist als die Eingriffe. (4958)

Fischerei

Der Erhalt der Krabbenfischerei wird extrem kritisch gesehen (4966). Die eingesetzten Grundnetze sind ein wesentlicher Grund dafür, dass sich Seegraswiesen im Wattenmeer kaum entwickeln können. Dadurch wirkt diese Wirtschaftsform direkt und kontraproduktiv auf die enormen potenziellen CO2-Bindungsmöglichkeiten dieser Lebensräume. Die für den biogenen maritimen Klimaschutz notwendige Ausweitung der Seegraswiesen ist nur möglich durch eine flächige Ausweitung von Nullnutzungszonen. Hiervon ist in dem Koalitionsvertrag nirgendwo die Rede und bedarf dringend einer Nachbesserung. Gerade im Zusammenhang mit der geplanten massiven Ausweitung der Offshore-Windparks sollte zum Ausgleich eine Fischereiexklusionszone eingerichtet werden, damit die Fische Rückzugsräume haben. Es liegen längst Erfahrungen vor, dass solche Zonen dann zu erhöhten Erträgen in den angrenzenden Gebieten führen. Sie könnten den Wegfall des Fischereigrundes im Windpark mehr als kompensieren (4973). Einen Dialog mit Fischerei- und Naturschutzverbänden begrüßen wir.

Es ist löblich, jedoch für die Ostsee zu spät, dass die Landesregierung die schädlichen Auswirkungen des überbordenden Angeltourismus berücksichtigt (5003). Der Fischbestand ist inzwischen soweit zusammengebrochen, dass ein auskömmlicher Betrieb für die Hochseeangelbetriebe nicht mehr gegeben ist und dieser Tourismuszweig vor dem Aus steht. Deswegen die Kormoranverordnung wieder einmal evaluieren zu wollen, um die Schuld des Artenzusammenbruchs diesen Vögeln unterzuschieben, ist wissenschaftlich eine Farce und wird von uns abgelehnt.

Landwirtschaft

Wie sehen das Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft und das Zusammendenken und Bewältigen der zukünftigen Herausforderungen positiv. Dazu zählen Ernährungssicherheit, Klima-, Gewässer-, und Naturschutz, Biodiversität, Tierwohl und die Energieerzeugung (4285). Allerdings bewerten wir es als extrem kritisch, dass im Weiteren gerade der dringend notwendige Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz ausgeklammert und keine Kohlenstoffbepreisung hinsichtlich des Carbon-Leakage eingeführt wird (4459).

Die im Vertrag festgelegten Ziele dieses Kapitels entsprechen weitestgehend den Forderungen des Bauernverbandes.

Irritiert nehmen wir zur Kenntnis, dass Abweichungen von höherrangigem Bundes- und EU-Recht grundsätzlich vorgesehen sind (4314). Schriftlich zu fixieren, dass der rechtliche Rahmen nicht beachtet wird, ist mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar.

Die Folgekosten für Versäumnisse bei Biodiversität, Klima-, Umwelt- und Tierschutz werden immer weiter steigen, je länger nichts getan wird. Deshalb können wir nicht nachvollziehen, warum die Koalitionspartner*innen keine konkreten Umsetzungsvorschläge für die zu erbringenden Gemeinwohlleistungen definieren und sich scheuen „den Preis“, die angemessene Honorierung für die Landwirtinnen und Landwirte zu benennen (4324).

Vereinzelte Maßnahmen lassen das Ziel einer Ökologisierung der Landwirtschaft erahnen, diese sind programmatisch jedoch extrem schwach (4528). Dadurch bleibt ein enormes Potential ungenutzt, die landeseigene Landwirtschaft gegen Krisen aufgrund steigender Düngemittel- und Energiepreise oder den Klimawandel resilienter zu machen. Techniken aus z.B. Agroforst, regenerativer Landwirtschaft und ökologischer Landwirtschaft bieten hier Lösungsansätze. Darüber hinaus werden dringend benötigte Biodiversitätsgewinne in den Agrarflächen nicht benannt und sind vermutlich nicht gewollt. Deshalb kritisieren wir, dass Naturschutz und Landwirtschaft mit dieser Vorlage zukünftig kaum Hand in Hand gehen können. In vielen Einzelheiten steckt vielmehr die Gefahr, dass der Graben zwischen Landwirtschaft und Naturschutz größer anstatt kleiner wird (4531). Die Naturschutzberatung in der Landwirtschaft zu steigern, ist ein unterstützenswerter Ansatz, jedoch bezweifeln wir, dass alleine eine institutionelle Förderung zu Gunsten des Landesverbands des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege ausreicht, um relevante Verbesserungen zu erzeugen (4516).

Als positiven Lichtblick bewerten wir deshalb die Fortsetzung des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“ (4298). Denn dieser ist für den Wandel zu einer vielfältigen, resilienten, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung aller Akteur*innen dringend geboten. Wenn durch einen zu zögerlichen Strukturwandel die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, gefährdet das auch die Planungssicherheit und die Zukunft der Landwirt*innen.

Der Ökolandbau kann in vielen Bereichen ein Vorreiter für ein nachhaltiges Wirtschaften mit der Natur sowie für eine intakte Kulturlandschaft sein. Gerade in Bezug auf den Gewässerschutz, Bodenschutz, geschlossene Nährstoffkreisläufe und den Verzicht auf importierte Futtermittel, Antibiotika und Mineraldünger leistet der ökologische Landbau deutliche Verbesserungen bzw. zeigt Lösungsmöglichkeiten auf (4601). Während derzeit der Öko-Flächenanteil bei nicht einmal 7 Prozent liegt, bliebe eine Verdopplung deutlich hinter den Vorgaben der Bundesziele und auch der EU mit 30 Prozent bis 2030 zurück (4484). Diese Zielvorstellungen sind insgesamt zu wenig ambitioniert und lassen die Vermutung zu, dass dieses Ziel in den kommenden fünf Jahren nicht erreicht werden soll. Es fehlt die Benennung von konkreten Förderprogrammen, die in anderen Bereichen der Landwirtschaft durchaus genannt werden, sowie deren Ausgestaltung und Finanzierung. Zudem fehlen Hinweise für eine proaktive Umstiegsberatung und eine stärkere Berücksichtigung des Ökolandbaus für alle Auszubildenden vom ersten Ausbildungsjahr an. Dadurch würde es möglich, frühzeitig beide Systeme gleichberechtigt kennenzulernen und das Beste aus beiden Systemen in den eigenen Betrieb zu übernehmen. Die heutigen Auszubildenden gestalten in den kommenden 40 Jahren die Landschaft. Eine eigene Ökoklasse wird nur von Auszubildenden genutzt, die sich bereits für „Öko“ entschieden haben, so dass damit kaum ein Zuwachs an ökologischem Landbau erreicht wird (4484ff). Die Bildung eines Kompetenzzentrums für klimaeffiziente Landwirtschaft begrüßen wir, fordern aber dringend, dass neben Landwirtschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Klimaschutz auch Naturschutz und Biodiversität integriert werden (4449).

Positiv bewerten wir das Vorhaben, regionale Wertschöpfungsketten (4501) und damit die regionale Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zu fördern (4565). Die Versorgung mit vielfältigen regionalen Lebensmitteln ist eine zentrale Säule für eine sichere Nahrungsmittelversorgung. Regionale Wertschöpfung stärkt und erhält die Landwirtschaft vor Ort. Dementsprechend befürworten wir die verlässliche Etablierung von Standards und Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel (4357).

Ein großes strukturelles Problem der Landwirtschaft ist die Marktkonzentration zu industrialisierten Prozessen. Dabei bleiben kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Kapitaldecke zunehmend auf der Strecke. Zu bedenken geben wir deshalb, dass durch die geplante starke Förderung innovativer, digitaler Techniken in der Landwirtschaft die Gefahr der Intensivierung des Wettbewerbs zwischen finanzkräftigen Großbetrieben und kleinbäuerlichen Betrieben steigt. (4369). Dementsprechend kritisieren wir scharf, dass ein Einschreiten gegen Hofübernahmen durch Großkonzerne oder Spekulant*innen nicht vorgesehen ist (4584).

Wir begrüßen ausdrücklich den Umbau zu einer artgerechten Tierhaltung, das Festhalten an den Empfehlungen der Borchert-Kommission (4332) sowie insbesondere den Auslauf im Freien und die Förderung der Weidehaltung. Ebenso begrüßen wir die Haltungs- und Herkunftskennzeichnung (4357), den Einstieg in eine flächengebundene Tierhaltung (4600) und die zu entwickelnde verständliche und transparente Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte (4333). Ihr Erfolg wird jedoch von den Details der Durchführung abhängen (4327). Weiterhin begrüßen wir die geplante Eiweißstrategie, kritisieren allerdings, dass die Förderung von Soja als heimische Feldfrucht fehlt (4639). Eine Perspektive für schweinehaltende Betriebe wäre etwa auch die Umstellung auf Ökolandbau. Eine Erwähnung oder Konkretisierungen fehlen leider (4304).

Positiv bewerten wir zudem den Willen, den Vertragsnaturschutz auszubauen und flexibler zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, was die Regierung für „notwendige zusätzliche Finanzmittel“ hält, die sie zur Verfügung stellen will (4414) und wie die Feinabstimmungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in der Praxis aussehen werden. Daneben sollte im Vertragsnaturschutz unbedingt der Schutz von Biotopen als Lebensraum von vielen Tieren und Insekten mit aufgenommen werden.

Wildbienen und andere natürliche Bestäuber sind für die effektive Bestäubung zahlreicher Kultur- und Wildpflanzen unerlässlich und ein entscheidender Baustein für eine intakte Biodiversität. Der monetäre Wert der Insekten-Bestäuberleistung in Europa beträgt etwa 14,2 Mrd. Euro jährlich. Demgegenüber nimmt die Honigbiene auch in der Landwirtschaft nur eine ergänzende Rolle in der Bestäubung ein, kann die Funktion der Wildbienen aber keinesfalls ausreichend ersetzen. Daher benötigen Wildbienen und andere Insekten unbedingt Schutz. Der Verlust von artenreichem Grünland und insbesondere der fortgesetzte Einsatz von Pestiziden gefährdet Honigbienen und Wildbienen wie die Hummel gleichermaßen. Bienenvölker von Imkern sind dagegen oft auch Konkurrenten für Wildbienen. Eine Förderung von Imkern ist deshalb nicht angebracht, solange der Einsatz von chemischen Pestiziden nicht massiv verringert wird und die Pflanzenvielfalt in der gesamten Landwirtschaft gefördert wird (4644).

Wir sehen die Gefahr, dass ein wissenschaftlich fundiertes, bestandsorientiertes Gänsemanagement und effektive Lösungen für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte letztlich nur auf eine Bejagung der Nonnengänse hinauslaufen wird (4414). Wir fordern die Bejagung von Gänsen einzustellen, akzeptieren dagegen die Bestandskontrolle durch das Einsammeln von Eiern und gegebenfalls die finanzielle Unterstützung von Landwirten, wenn ein nennenswerter Schaden entstanden ist. Es kann nicht den Gänsen angelastet werden, dass diese die immer knapper werdenden Grünflächen nutzen. Würden diese Flächen nicht durch Flächenverbrauch, intensive Bewirtschaftung und Umbruch von Grünland zu Ackerland reduziert, könnten die Gänse sich besser verteilen und würden an so mancher Fläche keine nennenswerte Belastung mehr darstellen. (4408)

Zwar wird durch das vorhandene Dauergrünlanderhaltungsgesetz die Quantität des Grünlands geschützt, allerdings fehlt die Qualität: Wertvolles artenreiches Grünland ist kaum mehr vorhanden. Hier muss dringend nachgeschärft werden und deutlich mehr an Entwicklung und Schutz geleistet werden (4544). Bei der Vorstellung von Modellprojekten für Nutzungskonzepten zugunsten einer grundwassernahen Grünlandbewirtschaftung wird ausschließlich auf die klimapolitischen Wirkungen Bezug genommen. Das ist zu kurz gedacht: Hier fehlt der Aspekt der Biodiversität. Grundwassernahe, naturnah bewirtschaftete Grünländereien sind inzwischen aus der Landschaft verdrängt und bergen enorme Schätze an früher üblichen Arten (4562). Um auf Dauergrünland den Insekten- und Wiesenvogelschutz weiterzuentwickeln, müssen Obergrenzen des Tierbestandes eingehalten werden und z.B. die zurzeit praktizierte Portionsbeweidung unterbunden werden (4549).

In den Absätzen zu Pestizid- und Düngemittelreduzierung sind die Maßnahmen zur Reduktion chemischer Pflanzenschutz- als auch Düngemittel unzureichend, kontraproduktiv oder fehlen gänzlich.

Der Rückgang des Einsatzes von Pestiziden und mineralischen Dünger ist dringend, um die Belastungen von Böden und Gewässern zu verringern. Und das nicht nur „möglichst“ und damit freiwillig, wie es im Koalitionsvertrag heißt (4601). Die Förderung von „weiteren Maßnahmen“ als Alternative zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und die „technologieoffene Anwendung“ dürfen auf keinen Fall gentechnische Lösungen sein (4610). Gesetzliche und fachliche Erfordernisse müssen dringend umgesetzt werden, wie z.B. ein flächenhaft wirksamer, integrierter Pflanzenschutz als Prinzip der guten fachlichen Praxis. Diese muss anhand wissenschaftlicher Grundlagen fortgeschrieben werden. Gewässerschutz durch ein Anreizsystem auf freiwilliger Basis zu unterstützen, reicht nicht aus, um die Gewässer tatsächlich zu schützen (4630). Mit einer „Erleichterung für kleine Gewässerläufe“ (4836), wie sie im Koalitionsvertrag steht, ist allerdings wohl eher eine Erleichterung des Ausbringens von Pestiziden- und mineralischen Düngemitteln gemeint, die wir vehement ablehnen. Wir fordern eine echte Erleichterung für die Gewässer und den gesetzlichen Schutz von Gewässerrandstreifen ohne Ausnahmen. Gewässerrandstreifen müssen gesichert und verbreitert werden.

Dass die Düngeverordnung im Koalitionsvertrag gelobt wird, ist der Realität nicht angemessen. Der Düngerverbrauch hat, gemessen an den Einkaufszahlen, nicht abgenommen. Es ist folglich anzunehmen, dass dieser Dünger auch eingebracht wurde. Die vermeintlich bessere Bewertung ergibt sich daraus, dass die wichtigen Messpunkte reduziert wurden. Messsysteme werden verändert, nicht aber die Situation. Zudem sind die zusätzlichen Auflagen für die sogenannten „roten Gebiete“ schwach in ihrer Wirkung. Wir fordern eine Korrektur der Düngeverordnung mit angepassten Maßnahmen, die zu einer substantiellen Reduzierung der Nährstoffeinträge in Böden, Gewässer und letztendlich den Meeren führen. In diesem Feld trägt Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung: Einerseits ist die Nitratbelastung hier im Vergleich der Bundesländer sehr hoch und andererseits bedrohen die Nitrate und Phosphate im Land direkt die Meere in ihrer ökosystemaren Funktion (4465 ff.).

Bei der Entwicklung der Niederungsstrategie müssen die Themen der Be- und Entwässerung sowie des Naturschutzes gleichermaßen mitbedacht werden. Es ist deswegen wichtig, die Stimme des Naturschutzes auch außerhalb des Beirats ständig mit einzubeziehen sowie eine klare Aussage bezüglich einer zukünftig bidirektionalen Funktion von Wasserbauwerken zu treffen (4726).

Zu wünschen wäre ein Passus, der die Klimafunktion der Moore als überragendes öffentliches Interesse beschreibt. Damit wären ordnungsrechtliche Möglichkeiten geschaffen, um Wiedervernässungsmaßnahmen in angemessenen Zeiträumen durchzuführen.

Wie in weiten Teilen des Vertrags werden die positiven Aussagen zum Moorschutz durch das Fehlen konkreter Ziele und Maßnahmen ad Absurdum geführt. So fehlen etwa Aussagen zur beabsichtigten Flächengröße und -kulisse. Wir begrüßen, dass die Rahmenbedingungen für Paludikulturen weiterentwickelt werden sollen. Doch auch hier fehlen wieder die realen Ausgestaltungen, denn die Entwicklung von Techniken und Vermarktungsstrategien von Paludikulturen sind noch in der Entwicklung und bedürfen einer zielgerichteten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Förderung. „Grüne“ Unternehmensgründungen - insbesondere im Bausektor - können hier eine Rolle spielen. (4563).

Meeresschutz

Die Planungen für einen Nationalpark „schleswig-holsteinische Ostsee“ unterstützen wir ausdrücklich. Da jedoch erst zur Mitte der Legislaturperiode in der Koalition besprochen werden soll, ob ein solches Projekt überhaupt denkbar wäre, halten wir die Aussage für relativ schwach und eine beginnende Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre für quasi aussichtslos (4861).

Die Fortführung des Modellprojekts zur Sanierung der Schlei sowie die Initiierung eines ähnlichen Modellprojekts an der Flensburger Förde begrüßen wir. Letzteres sollte jedoch grenzübergreifend gestaltet werden, um eine tatsächliche Wirksamkeit zu erhalten. (4905)

Der Verweis auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresschutz-Richtlinie (MSRL) ist europäisches Recht und damit selbstverständlich. Dieser Verweis ist trotzdem unzureichend, da die Ziele der beiden Richtlinien in Schleswig-Holstein nach wie vor nicht einmal ansatzweise erreicht werden (4827). Im Nationalpark Wattenmeer fehlen weiterhin Nullnutzungszonen, die sowohl die CDU als auch die Grünen vor der Wahl noch einführen wollten. Unter dem Begriff „nachhaltige Nutzung" (4842) vermuten wir einen unkontrollierten Ausbau der Windenergie auf See. Das gigantische Ausbauziel der genannten 70 Gigawatt (GW) Offshore-Leistung bis 2045 ist nur durch eine Industrialisierung der Meere erreichbar (5381). Dies erfolgt voraussichtlich vor allem auf Kosten von Meeresschutzgebieten. Für einen naturverträglichen Ausbau hat der BUND hingegen ein maximales Ausbauziel von 15 GW benannt. Die Ableitung der Offshore-Energie mittels weiterer neuer Leitungen durch den Nationalpark Wattenmeer wird vom BUND als unzulässiger Eingriff verurteilt.

Zum Thema „Müll im Meer“ fordern wir deutlich mehr und konkretere Initiativen als nur die Projekte des Bundes zur Plastikvermeidung (Dolly-Ropes) mit Worten zu unterstützen. 70 Prozent des Mülls in den Meeren kommt schließlich aus anderen Quellen als der Fischerei (4981) und könnten durch Maßnahmen des Landes verringert werden.

Die Koalitionäre wollen eine Anschlussgenehmigung für die Verbringung von Sedimenten aus der Unterhaltungsbaggerung in der Elbe prüfen (4892), obwohl nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Verbringung von schadstoffhaltigen Stoffen verboten ist. Außerdem fehlt die Nennung einer konkreten Begrenzung der Mengen in dem Vertrag. Durch die Elbvertiefung sind die Bedarfe für die Sedimentverbringung extrem gestiegen. Die Verklappungen dürfen jedoch nicht zu Lasten des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres gesteigert werden. Insgesamt ist die Elbvertiefung nicht hilfreich für Schleswig-Holstein, da sie den Naturhaushalt extrem schädigt und die Deiche höheren Sturmflutgefahren aussetzt. Die diesbezüglichen Einnahmen aus Hamburg zukünftig direkt in die Biodiversitätsstrategie zu lenken, ist sinnvoll, darf jedoch nicht dem versprochenen Landesanteil an der Entwicklung der Strategie von 200 Millionen € bis 2030 zugerechnet werden.

Energiewende

Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel, bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen, sowie die Festlegung auf das Pariser Klimaabkommen als Leitlinie (5179) und die Verankerung dieses Ziel in der Landesverfassung. Wir begrüßen den Maßnahmenfahrplan zur Senkung der Emissionen bis 2023 (5193), den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Ausbau der Sektorenkopplung Strom, Wärme und Mobilität (5145) sowie deren sektorale Minderungsquote (5195) ebenso wie das Ziel, das Schleswig-Holstein Zentrum der nachhaltigen Wirtschaft werden soll (5150). Der neu einzurichtende Klima- und Transformationsrat kann ein wirksames Instrument sein, sofern auch das Thema Biodiversität darin einfließt und die Umweltverbände dazu geladen werden (5209 ff.).

Wie in vielen anderen Passagen des Vertrags wird jedoch auch hier Wohlstand, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben (5182). Das lässt leider erkennen, dass der Ökonomie weiterhin die höchste Priorität gegeben wird. Wir weisen deshalb dringlich darauf hin, dass zu der Sicherung der Lebensgrundlagen (5174) die Beachtung der Klima- und Biodiversitätskrise die gleiche Bedeutung zugemessen werden muss und dass in der Aufzählung Nachhaltigkeit und Gesundheit fehlen. Die Transformation zu einer sozial-ökologischen und damit nachhaltigen Wirtschaft muss klima- und naturgerecht sowie gemeinwohlorientiert erfolgen (5161).

Daher kritisieren wir die Aussage, gegenüber anderen Bundesländern einen überproportionalen Beitrag an der Energiewende leisten zu wollen (5154), indem etwa der Artenschutz neu bewertet werden soll (5332 und 5336). Damit besteht die Gefahr, Umwelt und Natur überproportional zu belasten. Die Biodiversitätskrise wird den ambitionierten Energiezielen geopfert. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien darf es nicht zu einem gegenseitigen Ausspielen von Klima- gegen Artenschutz kommen. Doch hierfür ebnet der Koalitionsvertrag ausdrücklich den Weg. Die Naturschutzflächen müssen vorrangig der naturschutzfachlichen Nutzung vorbehalten werden.

In diesem Zusammenhang kritisieren wir sehr scharf die vorgesehene Prüfung, ob Naturschutzflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPV) geeignet sind. (5294) Wir fordern, die fehlende Aussage zur naturverträglichen Ausgestaltung von FPV nachzubessern. Der Ausbau der Flächen für Freiflächenphotovoltaik ist nur dann akzeptabel, wenn die Anlagen konsequent biodiversitätsfördernd installiert werden. Der BUND geht davon aus, dass maximal 1 Prozent der Landesfläche dafür genutzt werden sollte. Bei der angekündigten Überarbeitung des interministeriellen FPV-Beratungserlasses und Handlungsleitfaden für den Bau von Solar-Freiflächenanlagen bietet der BUND seine fachliche Expertise an, um sicherzustellen, dass das ökologische Potenzial von PV-Freiflächenanlagen verankert wird (5297, 5303). Denn hier fehlt bisher der wichtige Hinweis, dass ein Ausbau naturverträglich zu erfolgen hat. Es fehlt ebenfalls eine klarere Regelung zur Verringerung der Landschaftszerschneidung durch zukünftige Planungen. Hinsichtlich des „vorschnellen“ Rückbaus von PV-Freiflächen fragen wir uns, was das heißen soll. Entweder ist der Rückbau per Zulassung festgesetzt oder nicht - aber vorschnell? Manche strittigen Planungen wurden mit dem Verweis auf späteren Rückbau durchgesetzt, wenn sie nun doch permanent bleiben sollen, wäre das kontraproduktiv (5352).

Viele Aussagen zu „Wind an Land“ kritisieren wir scharf. In der weiteren Planung sollen über die vereinbarte 2%- Flächengrenze hinaus weitere Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden (5314). Die Überprüfung der Kriterien zum Ausbau der Windkraft darf nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen (5330). Weiterhin sollen die Abstände zur Wohnbebauung (also die Verursacher bzw. Nutzer) nicht verringert werden, während weitere Flächen, die zum Zwecke des Natur- und Artenschutzes ausgespart wurden, neu dahingehend geprüft werden, ob sie als Vorranggebiet zur Verfügung stehen könnten. Bei der „Regionalplanung Wind“ haben die Naturschutzverbände bereits jetzt harte Kompromisse zu Lasten des Artenschutzes akzeptieren müssen. Weitere Einschränkungen werden wir nicht akzeptieren (5330). Die Erwähnung von Antikollisionssystemen ist löblich. Wir fordern jedoch deren verpflichtende Installation auch für Altanlagen, um Vögel und Fledermäuse bestmöglich zu schützen (5374). Kritisch sehen wir hingegen die Formulierung „Bestandsanlagen nicht in einen vorschnellen Rückbau zu zwingen“ (5352), denn manche, gerade strittigen Planungen sind mit dem Verweis auf späteren Rückbau durchgesetzt wurden, und nun bleiben sie doch permanent.

Photovoltaikfreiflächenanlagen und Windenergieanlagen zu kombinieren ist hinsichtlich des Landschaftsbildes und gegebenfalls der Anbindung ans Stromnetz sinnvoll (5350).

Der von der Bundesregierung geplante und im Koalitionsvertrag bestätigte Ausbau der Offshore-Windenergieleistung von 70 Gigawatt führt zu einer Industrialisierung des Küstenmeeres, die zu einer Überforderung des Naturhaushaltes führt. Deshalb lehnt der BUND dieses Ausbauziel entschieden ab (5381). Ein naturverträglicher Ausbau kann nach Gutachten des BUND nur bis 15 GW durchgeführt werden. Dabei fordern wir den stringenten Einsatz von Antikollisionssystemen bei den Wind auf See-Anlagen (5376 ff.), damit insbesondere während des Vogelzugs ganze Schwärme vor dem Tod an Windrädern geschützt werden. Hinsichtlich der zu erwartenden Ausbauwelle für Offshore-Windenergieanlagen fehlen Hinweise auf den Schutz der Meere als Lebensraum, beispielsweise der Umgang mit geräuschempfindlichen Arten wie dem Schweinswal sowie die Erhöhung von Havarie-Risiken mit der Schifffahrt (5393).

Es fehlen leider auch klare Aussagen für Maßnahmen und Konzepte, um die Energieeffizienz und Energieeinsparungen im Land zu steigern. So ist etwa auffällig, dass der biologische Klimaschutz in dem Vertrag weit hinter den ausgiebig behandelten technischen Lösungen hinterherhinkt (z.B. Moorrenaturierung, Grünlandförderung, Klimaschutzwälder, Seegraswiesen), obwohl damit bis zu 20 % des aktuellen Ausstoßes von Treibhausgasen unterbunden werden könnte. Eine ministerielle und finanzielle Verantwortung für diese klimawirksamen Maßnahmen wird leider nicht benannt.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende ist die überfällige Erleichterung der Eigenversorgung und Vermarktung von Strom (5252), der Gründung von Energiegemeinschaften und die geplante Stärkung der Bürgerenergie (5259). Insbesondere freuen wir uns darüber, dass unsere Forderung für die umfassende Nutzung von Dächern, Fassaden, Parkplätzen und öffentlichen Gebäuden für die Erzeugung von Solarenergie und die Solardachpflicht für alle Neubauten ab 2025 (5271) aufgenommen wurde. Es fehlt jedoch die Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren für private Photovoltaik (5279). Wir begrüßen die geplante Steigerung der Sanierungsrate der Bestandsgebäude und den Ausbau der Nahwärmenetze sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze (5440), um bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral zu erzeugen (5422). Und wir begrüßen die Übernahme der Forderung, zukünftig Bioenergie überwiegend aus Reststoffen und Gülle zu gewinnen, im Gegensatz zum derzeit dominierenden umwelt- und klimaschädlichen Mais (5405).

Dass die Koalitionspartner den Atomausstieg konsequent umsetzen wollen, begrüßen wir gerade in der aktuell aufkommenden Renaissance rund um EU-Taxonomie und kriegsbedingter Energieverknappung ganz besonders (5620).

Die befristete Erweiterung der Fördermengen fossiler Energieträger auf der Mittelplate sind für uns aus klimapolitischer Sicht nicht akzeptabel (5614). In dem Zusammenhang lehnen wir den weiteren Ausbau von fossiler Infrastruktur wie etwa dem Multi-Energie-Terminal ab (5498 ff). Der Koalitionsvertrag zeigt keine zeitliche Perspektive auf, wie das geplante schwimmende (FSRU) und feste LNG-Terminal für die Nutzung grüner Energieträger überführt werden soll. Die mittelfristige weitere Einfuhr von fossilen Energieträgern steht den gesetzlich festgeschrieben Klimazielen entgegen. Dieses Ziel muss durch den möglichen Import von grünen Energieträgern ersetzt werden. Alle für die geplante Anmietung der schwimmenden und den Bau des festen LNG-Terminals zugesagten Investitionsmittel sollten in den Bau und die Entwicklung von grünen Technologien gesteckt werden. Weiterhin werden die Sicherheitsbedenken der Anlagen bezüglich der unmittelbaren Nähe zu relevanter anderer Infrastruktur (nicht genehmigtes atomares Zwischenlager, Sondermüllverwertung, Ammoniakindustrie) nicht ausreichend bewertet.

Mobilität

In der kommenden Legislaturperiode soll der für jeden Emissionssektor verantwortliche Minister bis Mitte 2023 einen Maßnahmenfahrplan vorlegen, der darstellt, wie die im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehenen sektoralen Minderungsquoten erfüllt und möglichst übertroffen werden können (5194). Wie dies im Bereich Mobilität erreicht werden soll, ist aus dem vorliegenden Koalitionsvertrag nicht ersichtlich. Eigentlich müsste deswegen unverzüglich das für Schleswig-Holstein verbleibende Budget an Treibhausgasemissionen ermittelt werden. Aus diesem Budget wiederum ergibt sich der Rahmen, innerhalb dessen sich der schleswig-holsteinische Mobilitätssektor bewegen darf. Je später der Zeitpunkt der Klimaneutralität liegt, umso stärker müssen die Einsparmaßnahmen in der nahen Zukunft ausfallen. Bereits 2018 stellte der Weltklimarat fest, dass dies rasche, weitreichende und beispiellose Veränderungen erfordert, auch – und nach Jahrzehnten des Stillstandes gerade - im Bereich der Mobilität. Soll Mobilität auch künftig gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, Wohlstand schaffen und Freiheit bedeuten, so gehören sämtliche Projekte – sowohl in ihrer Neuerschaffung als auch in ihrer Aufrechterhaltung - unter Klima-Budget-Vorbehalt. Dies ist insbesondere bei Planungen standardmäßig zu prüfen.

Wiederholt wird einerseits die Verlagerung der Verkehre (Modal Split) zum Erreichen der Klimaziele eingefordert, andererseits jedoch alle Beschränkungen in den bisherigen Mobilitätsverhalten verneint (6639). Dieses Prinzip: „Wasch mich, aber lass den Pelz trocken“ wird nicht funktionieren. Begrenzungen für den MIV werden sich nicht überall vermeiden lassen, um die Klimaziele zu erreichen. Da das Straßennetz in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich bereits hervorragend ausgebaut ist und gerade in den Städten Verkehrsflächen für Kraftfahrzeuge einen relativ zur Verkehrsleistung überproportionalen Flächenanteil belegen, sind diese Verlagerungen auch gerechtfertigt und stellen keine einseitige Bevorzugung des Umweltverbunds dar. Ökologische Aspekte wie klimaneutrale Lieferketten und Citylogistik mit dem Aufbau von Mikrodepots und der Förderung von Lastenfahrrädern fehlen. Insgesamt ist auch dieses Kapitel des Vertrages außerordentlich vage verfasst.

Wir begrüßen den geplanten massiven Schienenausbau und die Umsetzung des LNVP (LandesNahVerkehrsPlan) (6794). Das 20-25%-Ziel (6790) kann bundesweit Vorbild sein. Dabei ist der zweigleisige, elektrifizierte Ausbau der Strecke Neumünster - Bad Oldesloe Strecke vordringlich zu beachten. Auch die Elektrifizierung des Schienenverkehres (6793) ist positiv. Hier hat Schleswig-Holstein extremen Nachholbedarf.

Die angestrebte Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und der Bau der dafür nötigen Verladeanlagen (6883) ist zwar positiv, reicht jedoch nicht aus. Daher muss der Güterverkehr insgesamt massiv reduziert werden. Der Bürgerrat Klima fordert z.B. 75% weniger LKW-Verkehr bis 2030 (6880). Insgesamt ist es wichtig, dass die genannten Ziele auch mit Maßnahmen hinterlegt und umgesetzt werden. Offizielle Studien zeigen, dass ca. 30% der LKW leer fahren, z.B. weil bestimmten ausländischen Logistikern Rücktransporte in ihre Heimatländer nicht erlaubt sind. Hier sind Gesetzesänderungen z.B. über den Bundesrat vorzutragen. Ein Drittel weniger LKW-Verkehr würde die Belastung der Infrastruktur reduzieren und den Druck, neue Autobahnstrecken und Rastplätze zu bauen, deutlich senken. Beim heutigen Mangel an LKW-Fahrern erscheint der Schutz inländischer Logistiker nicht mehr notwendig.

"Mobilität ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, schafft Wohlstand und ist Ausdruck von Freiheit." Doch wie kann gesellschaftliche Teilhabe ohne so viel (motorisierte) Mobilität aussehen? Unsere Forderung ist die Stadt der kurzen Wege, die insbesondere durch die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe ihre Wirkung entfalten könnte. Zudem ließe sich Verkehr vermeiden, wenn Besuche in Ämtern, bei Ärzten etc. durch bessere digitale Angebote eingespart würden. Problematisch ist, dass unsere jetzige Form der Mobilität kein Ausdruck von Freiheit in unserem Verständnis ist, sondern vielmehr eine Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen. Diese Form der Mobilität hat ernsthafte Folgen für Menschen und Umwelt, wie Lärm, Feinstaub, Stickstoff. Im globalen Maßstab wäre unsere Mobilität nicht umsetzbar (Deutschland 48 Mio. PKW bei 83 Mio. Einwohnern, Indien 23 Mio. PKW bei 1,4 Mrd. Einwohnern). (6331):

Beim Kapitel Landesstraßenbau (6707 ff.) vermissen wir den Hinweis auf einen Klimacheck für alle Straßenbauprojekte des Landes und der vom Land geförderten kommunalen Straßenbauprojekte und Umgehungsstraßen so wie es der etwa der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg vorsieht.

Der Wille zum Ausbau der Bundesautobahn A20 (6753), dem laut Umweltbundesamt umweltschädlichsten Infrastrukturprojekts Deutschland, macht deutlich, wie weit der Weg zu einer nachhaltigen Mobilitätswende noch sein wird. Unter klimapolitischen, wasser- und emmissionsschutzrechtlichen sowie naturschutzfachlichen Gesichtspunkten bleibt der geplante Ausbau durch 80 Kilometer unzerschnittener Moor- und Waldgebiete eine Katastrophe. Ganz zu schweigen von den finanziellen Risiken und geringen verkehrlichen Sinnhaftigkeit dieser milliardenschweren Fehlplanung. Der BUND wird weiterhin auf Politik und Gerichte wirken, damit dieses Projekt in die Schubladen der Geschichtsschreibung kommt.

Der nördliche Ausbau der Bundesautobahn A21 entsprechend des aktuellen Bundesverkehrswegeplan führt laut verschiedenen Gutachten zu einer starken Erhöhung des Verkehrsaufkommens im und vor dem Bereich Kiel. Die im Bundesverkehrswegeplan angedachte Streckenentlastung ist nicht gegeben und führt, vor dem Hintergrund der fossilen Emissionen, nur zu einer klima- und umweltschädlichen Förderung des privaten Autoverkehrs. Die Umweltkosten für diese Maßnahme, wie etwa die weitreichenden Verluste des Grüngürtels und der wichtigen Frischluftschneise im Süden Kiels stehen in keinem Verhältnis zu den proklamierten Gewinnen. Eine Güteranbindung des Gewerbebereiches Kiel Ost kann auch über die klimaschonendere Förderung des Güterverkehrs erfolgen. Wir fordern die Regierung daher auf, sich auf Bundesebene gegen einen weiteren Ausbau der A21 einzusetzen (6759). Im südlichen Bereich, in der Verlängerung der A21 zur B404 fehlt zudem im Bereich des aktuellen dreispurigen Ausbaus zwischen Bargteheide und A24 jegliche Querungshilfe wie Grünbrücken oder Unterführungen für Biotopverbunde.

Dass die Bundesautobahn A23 nicht mehr priorisiert wird, ist nur ein erster Schritt. Wir fordern, dass sich Schleswig-Holstein dafür einsetzt, die Planung der A23 zugunsten des Neu- und Ausbaus der Schiene vollständig einzustellen, um die durch den übermäßigen Kfz-Verkehr verursachten Probleme zu reduzieren.

Wir bedauern die kritiklose Übernahme der Vorgaben des Bundesverkehrswegeplanes (vordringlicher Bedarf) zum Bau zusätzlicher Umgehungsstraßen in Schleswig-Holstein (6728). Zu einer einvernehmlich geforderten Verkehrswende gehört auch der Verzicht auf überdimensionierten Straßenneubau. Eines von vielen Beispielen ist an der südlichen B404 im Übergang A25 und B5 bei Geesthacht zu finden. Es steht eine Ortsumgehung mit erheblichen Landschaftseingriffen im Elbehang im Planfeststellungsverfahren, die nur Sinn ergeben würde, wenn ein Autobahnbau der A21 bis Lüneburg geplant wird. Ein in Bezug auf die Klimakrise vollkommen absurder Gedankengang. Eine erhebliche Entlastung von Geesthacht und Lauenburg sowie vielen Orten an den Bundesstraßen 4 und 209 wäre möglich, wenn der LKW-Fernverkehr zwingend über die Autobahnen geleitet würde, was z.B. über Mautgebühren gesteuert werden könnte. Der Druck, Umgehungsstraßen und weitere Brücken zu bauen, könnte dadurch abnehmen.

Die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur erhöht den Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung. Der BUND weist explizit auf die nicht den Boden versiegelnden Methoden bei Radwegen (wassergebundene Fahrbahndecken), Eisen- (Schottergleisbett) und Stadtbahnen (Rasengleise) hin. Diese Chancen gibt es beim Straßenbau nicht, so dass verstärkt die umweltschonenden Verkehrswege zu erweitern sind.

Wir unterstützen den Erhalt des Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen aber einen Ausbau ab, da sich hier inzwischen eine einzigartige Biodiversität entwickelt hat, die absolut schützenswert ist. Ein wirtschaftlich auskömmlicher Verkehr ist nicht zu erwarten bzw. kann durch das parallellaufende Schienennetz kompensiert werden kann. Der Kanal in seiner jetzigen Gestalt ist inzwischen für Touristen ein reizvolles Ziel (6618).

Umweltbildung

Die Einführung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung als Bestandteil der schulischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen begrüßen wir ausdrücklich. Zudem wollen wir, dass politische Bildung und Klimabildung im Koalitionsvertrag den gleichen Stellenwert bekommen wie die Digitalisierung, denn wir haben mehrere Herausforderungen auf dieser Welt gleichzeitig.

Wir sind der Auffassung, dass die fehlende öffentliche wie auch private Wahrnehmung der Krise der Biodiversität auch in der fehlenden Naturerfahrung und in dem fehlenden Wissen über ökologische Zusammenhänge und Artenkenntnissen liegt. Wir Menschen entfremden uns von natürlichen Prozessen und sollten die UM-welt vielmehr als eine MIT-welt begreifen - ein Organismus, dessen Teil wir sind.

Die Einführung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) als Bestandteil der Ausbildung von Kita bis Hochschule, von beruflicher Bildung bis zu außerschulischen Veranstaltungsorten (495) begrüßen wir deshalb. Da der Vertrag hierzu jedoch keine Maßnahmen aufruft oder die notwendigen Kooperationen und Zuständigkeiten benennt, bleibt praktische Umsetzung allerdings abzuwarten. Wir fordern, Artenkenntnis in die Schulcurricula aufzunehmen und Naturerfahrungen zu bieten. (4778) Dafür ist es wichtig, dass Lehrkräfte während ihrer Ausbildung an der Universität bereits etwas über Bildung für Nachhaltige Entwicklung lernen. Dies ist bisher in den Vorlesungen nicht vorgesehen. Das im Koalitionsvertrag benannte Pilotprojekt Nachhaltigkeitsmanager*innen an Unis kann nur ein erster Schritt in diese Richtung sein (1093). Viel wichtiger wären Landessprofessuren für Artenkenntnisse und Lebensräume zur Ausbildung von zukünftigen Pädagog*innen und anderen Multiplikator*innen.

Wir begrüßen den Willen zur Förderung von Naturerlebniseinrichtungen und außerschulischen Lernorten. (4780), doch sollten neben vorhandenen auch neue gefördert werden können. Zudem begrüßen wir den Ausbau und die Verstetigung der „Akademie für Artenkenntnis" des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume (4778), und merken an, dass das geplante Informationszentrum Moor unbedingt auch Zugang zu direkten Moorerlebnissen ermöglichen muss, um Verständnis für den Moorschutz zu fördern (4822).

Wünschenswert wäre außerdem, dass praktische Projekte wie Schulgärten etc., in denen Kinder und Jugendliche eigene Naturerfahrungen machen können, stärker gefördert werden. Ein einmaliger Besuch auf einem Bauernhof ist sicherlich nicht ausreichend, um Kinder und Jugendlichen die komplexen Zusammenhänge zwischen Landwirtschaft, Subventionspolitik und Klimakrise zu verdeutlichen. Zudem wollen wir erreichen, dass politische Bildung und Klimabildung den gleichen Stellenwert bekommen wie die Digitalisierung. Kinder und Jugendliche müssen politisch gehört werden und müssen sehen, dass die Entscheidungstragenden im Sinne des Klimaschutzes agieren.

Die Bedeutung von außerschulischer Bildung von Verbänden für die Kinder- und Jugendbildung wird im Vertrag kaum anerkannt und auch keinerlei konkreten Maßnahmen zur Förderung der entsprechenden Bemühungen in der Arbeit der Natur- und Umweltschutzverbände genannt. Lediglich das Freiwillige Ökologische Jahr wird erwähnt. Hier stellen wir klar, dass es mit bloßen Verbesserungen der Fördermöglichkeiten nicht getan ist. Um ein Freiwilliges Ökologisches Jahr attraktiver zu gestalten, brauche wir Teilzeitangebote und endlich eine angemessene, inflationssichere Vergütung. Bereits heute zahlen die FÖJler*innen jeden Monat drauf, denn das Entgelt reicht in den Städten häufig noch nicht einmal für die Miete.

Wohnen, Bauen Abfall

Die Überlegungen zur Fassadenbepflanzung, Grünflächen, das Konzept von „Schwammstädten" oder die Erstellung von Hitzeplänen begrüßen wir (4684).

Bezugnehmend auf Entwässerung wäre es sinnvoll, die Förderung von Versickerung zur Auffüllung der Grundwasserspeicher, etwa durch zahlreiche Kleingewässer und höhenparallele Pflugtechniken zu etablieren (4738 und 4727).

Dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete ressourcenschonend vorgegangen werden soll, ist positiv. Es ist allerdings ein Widerspruch in sich, wenn Wald bei geringer Kompensation gerodet werden soll, denn dadurch wird eine Ressource vernichtet statt geschont (2634).

Das Baulandmobilisierungsgesetz zu unterstützen und die kommunalen Einflussmöglichkeiten und ihre Planungshoheit zu stärken, bedeutet noch mehr willkürliche Planung und Wegwägung von Klima- und Umweltbedenken (2670). §13b BauGB sollte abgeschafft und nicht verstärkt angewendet werden. Die Statistik zeigt, dass hier kein bezahlbarer Wohnraum im großen Stil geschaffen wird, sondern lediglich neue Einfamilienhaussiedlungen ermöglicht werden: Über 80% der nach §13b BauGB errichteten Gebäude in Schleswig-Holstein sind Ein- und Zweifamilienhäuser mit hohem Flächenverbrauch.

Auf diese Weise werden die Planungen für jährlich zusätzliche 15.000 Wohnungen nicht flächensparend umgesetzt werden können (2503). Das geplante Wohnraumschutzgesetz (2537) inklusive Leerstandsabgabe (2465) könnte hingegen den geplanten Verfall von nutzbarer Wohnfläche zu Spekulationszwecken begrenzen. Es gilt dabei zu vermeiden, dass Erbengemeinschaften oder Eigentümer*innen mit wenig Geld getroffen werden.

Die Stärkung des Baulandfonds (2649) und die Unterstützung von kommunalem Wohnungsbau durch die geplante Landesentwicklungsgesellschaft (2553) kann Kommunen die nötigen Instrumente zur Verfügung stellen, um nachhaltig Flächen zu entwickeln und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Durch genauere Ausgestaltung der Förderbedingungen muss sichergestellt werden, dass diese Instrumente nicht zweckentfremdet werden.

Wie die Umsetzung mehr Grünflächen, Bäume und begrünte Fassaden gestaltet werden soll, ist vor der gleichzeitig genannten Innenstadtverdichtung fraglich und kann einen Zielkonflikt darstellen (2711).

Es ist hilfreich für die Klimabilanz, dass stärker auf den Baustoff Holz aus unseren heimischen Wäldern gesetzt werden soll. Dies kann aber schnell zu Lasten der Waldökologie wirken. Konsequent wäre es, neue Waldflächen zu etablieren. Unklar bleibt außerdem, auf welche Weise und um wieviel die Recyclingbaustoffquote von aktuell ca. 30 Prozent erhöht werden soll. (2760)

Wir kritisieren, dass für den Deichbau neue Sandvorkommen erschlossen werden sollen. Wir begrüßen hingegen, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, um baufähigen Boden nicht mehr unnötig deponieren zu müssen. (4707)

Wir begrüßen die Entwicklung einer Zero-Waste Strategie und eines Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Neben einem Preis zum Ressourcenschutz sind flankierende Gesetze und Verordnungen erforderlich. (5047)

Den Einsatz von Recyclingmaterialien im Tief- und Hochbau begrüßen wir, es sollten allerdings nicht nur Pilotprojekte gefördert werden, sondern Verordnungen angepasst werden.

Positiv zu werten ist eine Aufrüstung der Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe (4741).

Ihr Ansprechpartner

Ole Eggers

Landesgeschäftsführung
E-Mail schreiben Tel.: 0431 66 060-60 Mobil: 0178 63 50 719

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