Fürs Klima
Der BUND fordert
Das Land Schleswig-Holstein sieht sich als Treiber des Klimaschutzes. In Erkenntnis der
drohenden Klimakatastrophe ruft es als erstes deutsches Bundesland den Klimanotstand aus.
Das bedeutet, dass jedes Gesetz, jeder Erlass und jede Verordnung auf seine Klimawirksamkeit
hin überprüft und gegebenenfalls geändert wird. Damit erkennt das Land an, dass die eigenen
bisherigen Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz nicht ausreichen. Jetzt ist schnelles und
entschiedenes Handeln in allen Politikfeldern auf Grundlage eines unverzüglich zu schaffenden,
sektorenübergreifenden, wirksamen Landesklimaschutzgesetzes erforderlich. Soweit notwendige
Regelungen auf Bundes- oder EU-Ebene getroffen werden, nutzt die Landesregierung alle
Möglichkeiten zu ihrer Verwirklichung, u. a. durch entsprechende Initiativen im Bundesrat.
Das bisherige Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holsteins von 2017 hat seine
Ziele für 2020 weit verfehlt. Statt der geplanten CO2-Reduktion von 40 Prozent bis 2020, werden
bis dahin nur 25,3 Prozent erreicht werden. Um die Verantwortung für die Einhaltung der
Klimaschutzziele zu übernehmen, braucht es ab sofort eine klare Prioritätensetzung von der
Politik, mit dem Ziel bis 2040 für Schleswig-Holstein eine Klimaneutralität zu erreichen. Dieses
Ziel bedeutet, es wird dann nur noch so viel Treibhausgas ausgestoßen, wie die Natur binden
kann. Klimaneutralität kann nur erreicht werden, wenn alle Treibhausgas-Verursacher einbezogen
und alle Treibhausgassenken berücksichtigt werden. Das umfasst auch ins Ausland ausgelagerte
Emissionen und Flächenbeanspruchungen.
Deshalb fordert der BUND ein echtes und wirksames Klimaschutzgesetz. Es setzt konkrete Ziele
für die Reduktion der Emissionen für alle Sektoren, bzw. die Bindung von Treibhausgasen in
Böden und Wäldern fest und benennt verbindliche Maßnahmen für:
• Land- und Waldwirtschaft, Natur- und Bodenschutz,
• Mobilität,
• Bauen, Energie und Wärme, Öffentliche Ver- und Entsorgung,
• Landes- und Regionalplanung mit Flächenversiegelungen,
• Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.
Die Umsetzung der Ziele beginnt ab sofort und muss regelmäßig evaluiert werden. Die
Zwischenziele sind degressiv zu benennen, also zuerst die kostengünstigen, schnell- und stark
wirkenden Maßnahmen und später die teureren und weniger wirksamen.
• Der erweiterte Beirat für Energiewende und Klimaschutz kontrolliert die Erfolge anhand der
jährlich vorzulegenden Berichte und berät die Regierung bei der Umsetzung der weiteren
und ggf. zu verschärfenden Maßnahmen.
• Wenn ein Sektor die Emissionsziele verfehlt, muss er wirkungsvoll sanktioniert werden, z.B.
durch Umverteilungen im Landeshaushalt.
• Hinsichtlich der Kostenfrage gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Besondere Härten
können durch Beihilfen mit gezielten Auflagen abgefedert werden.
• Die Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes wird noch in dieser Legislaturperiode beraten
und beschlossen.
Der Ministerpräsident muss umgehend den Klimaschutz als seine übergeordnete Aufgabe
ansehen und mit der entsprechenden Richtlinienkompetenz umsetzen. Der um die noch fehlenden
Sektoren erweiterte Energiewende- und Klimabeirat begleitet den oben genannten
Prüfungsprozess der Gesetze und hat ein Vetorecht. Der BUND fordert: Spätestens ab der
nächsten Legislaturperiode wird ein sektorenübergreifendes Klimaschutz-Ministerium
eingerichtet. Diesem müssen unterstehen:
• Die Abteilung „Verkehr und Straßenbau“ des Verkehrsministeriums.
• Die Abteilungen „Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Natur“ des MELUND.
• Die Abteilungen „Bauen und Wohnen“ sowie „Landesplanung und ländliche Räume“ des
Innenministeriums.
• Fünf starke Staatssekretär*innen, die den einzelnen Sektoren zugeordnet sind.
Schleswig-Holstein versteht sich als klimapolitischer Vorreiter der Bundesländer und wird bis
2040 per Gesetz klimaneutral. Der BUND fordert das Land auf, Verantwortung zu übernehmen:
Klimaschutz- und -gerechtigkeit wird Teil der Landesverfassung. Schleswig-Holstein orientiert
sich dabei an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Das beinhaltet unter
anderem Generationengerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Verteilungsgerechtigkeit und
Artengerechtigkeit.