STVO-Änderungen, ein kleiner Lichtblick für die Mobilitätswende!

12. April 2019 | Mobilität

Die Verkehrsministerkonferenz hat in Saarbrücken eine "fahrradfreundliche Novelle" für die Straßenverkehrsordnung beschlossen. Das Maßnahmenpaket geht nun an den Bundestag. Die Verantwortung für fahrradfreundliche Städte und Gemeinden liegt jetzt bei Bundesverkehrsminister Scheuer.

Am 4. und 5. Mai tagte die Verkehrsministerkonferenz ausgerechnet in Saarbrücken, der Stadt mit dem bundesweit vermutlich geringsten Radverkehrsanteil (nur 2 Prozent).

Im Rahmen dieser Konferenz diskutierten die Landesverkehrsminister Vorschläge, um den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Diese Vorschläge wurden, laut Berichterstattung, nicht von allen Landesverkehrsministern mitgetragen. Zum Beispiel Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Buchholz sprach sich gegen einige der Änderungen aus und warnte vor einer übermäßigen Erleichterung für Radfahrer. Z.B. sieht er den Kfz-Verkehr durch 1,5 Meter Überholabstand und durch das Abbiegen von Lkw im Schritttempo ausgebremst. Ein Outing des Verkehrsministers als politische Figur einer klimaschädigenden Autolobby. Unverständlich vor allem, da er eigentlich gerade ein sogenanntes ByPad-Verfahren zur Erstellung einer Radstrategie für Schleswig-Holstein durchführen lässt, an dem auch der BUND beteiligt ist. Ein Verhalten, das im Angesicht solcher Aussagen an eine Feigenblattstrategie denken lässt.

 

Die 15 Vorschläge zur Änderung der STVO

in Stichworten laut Spiegel:

1.      Mehr Tempo 30 an wichtigen Fahrradstrecken

2.      Nebeneinanderfahren von Radfahrern

3.      Bessere Sicht an Kreuzungen

4.      Erleichterte Einführung von Fahrradstraßen

5.      Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw

6.      Halteverbot an Schutzstreifen

7.      Mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen

8.      "Vision Zero" im Straßenverkehrsrecht

8.      Mehr Geschwindigkeitslimits bei fehlenden Radwegen außerorts

10.      Radfahrer sollen mehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren dürfen

11.      Kinder sollen in Begleitung auf der Straße fahren dürfen

12.      Mitnahme von über Siebenjährigen auf geeigneten Fahrrädern

13.      Bessere Markierung von Radwegen an Kreuzungen

14.      Kommunen sollen detaillierte Radverkehrspläne aufstellen können

15.      Bundesländer sollen innovative Projekte auch ohne Gefahrenlage genehmigen können

 

BUND-Bewertung der Vorschläge

Die 15 Vorschläge zur Änderung der STVO gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung, sie werden das Radfahren in den Städten und auch auf dem Land sicherer und komfortabler machen und dadurch für mehr Radverkehr sorgen. In einigen Punkten gehen sie aber noch nicht weit genug. Statt der erleichterten Einführung von Tempo 30 an wichtigen Fahrradstrecken hätte man besser gleich die Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts eingeführt. Auch vermissen wir hier die Einführung von grünen Pfeilen für den Radverkehr und Schutzstreifen außerorts. Letzteres wurde bereits auf einer früheren Verkehrsministerkonferenz beschlossen.

Die finale Entscheidung für eine Überführung der "fahrradfreundlichen Novelle" in ein bundesweit gültiges Gesetz, liegt nun beim Bundestag und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Ob dieser dem zukunftsorientierten Mobilitätskonzept zustimmt, bleibt mit Spannung abzuwarten.

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