Schutz des Wolfes
Der Wolf unterliegt einer Reihe von gesetzlichen und übergesetzlichen Schutzbestimmungen.
Wölfe und Menschen sind kulturell seit langem verbunden und üben seit jeher eine besondere Faszination aus. Alle Haushunde, von denen allein in Schleswig-Holstein etwa 200.000 gehalten werden, stammen vom Wolf ab.
Trotz seiner stark landwirtschaftlich geprägten Natur ist das Land auch ein Lebensraum für unzählige Wildtiere, die neben und mit dem Menschen und seinen Haus- und Nutztieren leben. Auch Wölfe können hier eine Nische finden. Wenn wir sie lassen. Wir würden damit einen kleinen Beitrag zu Wiederherstellung natürlicher Prozesse in unseren heimischen Ökosystemen leisten. Der Wolf ist Teil der natürlichen Landschaft Schleswig-Holsteins, die die menschliche Kultur in einem überwältigenden Großteil in Nutzung genommen hat. Einen Nutzen für den Menschen zu erfüllen, ist aber nicht Voraussetzung, damit Tier- oder Pflanzenarten in der Landschaft, die wir mit ihnen teilen, existieren "dürfen". Nicht der Wolf muss also begründen warum er dort existiert, sondern die "Wolfsgegner" müssen begründen welches Recht sie haben ihm sein Existenzrecht abzuerkennen. Es ist deshalb nicht nur ein Gebot des Naturschutzes, sondern auch der menschlichen Ethik dem Wolf dieses Lebensrecht zuzugestehen. Dies wäre für den Menschen kaum eine Einschränkung, für die Natur, die Ökosysteme und die betroffenen Tiere aber ein großer Gewinn.
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