Verbandsklagerecht

Klagen sind für den BUND das letzte Mittel, um als "Anwalt der Natur" gegen rechtswidrige Vorhaben vorzugehen.

In Schleswig-Holstein steht den anerkannten Naturschutzvereinigungen seit dem Jahr 2002 die naturschutzrechtliche Verbandsklage zur Verfügung - flankiert von den Rechtschutzmöglichkeiten bei Verletzung von Beteiligungsrechten und den Möglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz seit dem Jahr 2006.

Damit kann auch der BUND gegen bestimmte Zulassungsentscheidungen die so genannte Verbandsklage erheben. Ohne eine direkte Betroffenheit nachweisen zu müssen, kann der BUND deshalb als "Anwalt der Natur" auftreten. Von dieser Möglichkeit macht der BUND sehr zurückhaltend und bewusst Gebrauch. Zu der von einigen Interessenvertretern befürchteten Klageflut kam es nicht. Die anerkannten Naturschutzverbände bekommen jährlich hunderte beteiligungspflichtige Genehmigungsverfahren auf den Tisch. In den wenigsten von ihnen kommt es zu einer Klage.

Angesichts von über 3500 Klagen, die pro Jahr bei den Verwaltungsgerichten in Schleswig-Holstein eingereicht werden, machen die Umweltklagen nur einen verschwindend kleinen Anteil aus. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Verbandsklage dafür sorgt, dass Umweltbelange in Verwaltungsentscheidungen besser berücksichtigt werden.
Eine weitere Studie des Sachverständigenrates für Umweltfragen bestätigt, dass Verbandsklagen nur sehr sparsam und zielgerichtet eingesetzt werden, um offensichtliche Missstände zu beseitigen. So hätten normale Verwaltungsklagen eine durchschnittliche Erfolgsquote von 12 Prozent, Verbandsklagen hingegen aber von 50 Prozent. Ursache dafür ist, dass Verbandsklagen besonders häufig tatsächliche Rechtsverstöße erfolgreich adressieren.

Ihr Ansprechpartner

Ole Eggers

Landesgeschäftsführung
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