BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Betriebsanweisung „Naturwaldbau“ für die Landesforsten einführen

Waldschutz verbessern

Waldexperte Dr. Lutz Fähser erläutert die BUND-Forderung

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Fragen an die Politiker*innen:

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Sollten Sie oder Ihre Partei in den Landtag gewählt werden:

Wälder sind CO2-Senken und Heimat wertvoller Biodiversität. Schleswig-Holstein ist mit einem Waldanteil von etwa 11 Prozent seiner Fläche das Schlusslicht im bundesweiten Ländervergleich. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 32 Prozent. Rund ein Drittel der Waldflächen sind als Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF) im Besitz des Landes. Zusammen mit weiteren 20 Prozent kommunaler Wälder sind also mehr als die Hälfte unserer Wälder in Bürger*innenhand.

Die Anpassung und das Überleben von Wäldern im Klimawandel hängt eng mit deren Naturnähe und Vitalität zusammen. Der Anteil von geschützten Naturwaldflächen im Land zwischen den Meeren ist noch sehr gering. Natur- und Klimaschutz sowie Naherholung und Tourismus profitieren von natürlichen Wäldern deutlich mehr als von wirtschaftlich geprägten Forsten.

Was werden Sie tun, um die Novellierung von Landeswaldgesetz und „Betriebsanweisung Waldbau“ der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) umgehend zu bewirken?

In welcher Weise werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bürger*innen dabei beteiligt werden?

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass die öffentlichen Wälder gesetzesgemäß vorrangig für die Daseinsvorsorge und das Gemeinwohl bestimmt sind und nicht für den Holzeinschlag?

Hintergrund:

Das Landeswaldgesetz ist angesichts der Notwendigkeiten im Klimanotstand und den Biodiversitätsverlusten zu novellieren. Die Politik diskutiert im Klimanotstand über technische Lösungen, das Klimagas CO2 unter der Erde zu speichern. Dabei übersieht sie die natürliche, preiswerte und dabei nachhaltige Chance der Absenkung von CO2-Emmissionen durch Bäume. Wir fordern diese Klimafunktion sowie die Erweiterung der Waldflächen auf mindestens 15 Prozent bis 2030 in einer Fortschreibung des Waldgesetzes festzusetzen.

Erhabene Bäume im heimischen Urwald

Ökonomisch lohnt sich die Bewirtschaftung unserer Landesforsten nicht. Der Ertrag ist nach Abzug sämtlicher Kosten gering – zudem werden die Landesforsten seit Langem vom Land subventioniert. Kostengünstiger und besser für die Umwelt wäre eine naturnahe Waldnutzung nach dem „Lübecker Stadtwald-Modell“. Angesichts des ernsten Klimanotstands, gerade für Wälder, ist deshalb die veraltete und nicht ökologisch ausgerichtete „Betriebsanweisung Waldbau“ der Landesforsten von 2011 durch eine zeitgemäße Anleitung zu ersetzen. Sie kann etwa die Holzentnahme erst bei einem Bestand von mehr als 550 Festmetern je Hektar gestatten. Altersgrenzen würden unsere „erhabenen Bäume“ schützen. Bäume müssen nämlich in der Regel älter als 140 Jahre sein, um die Qualitäten zu entwickeln, die ein heimischer „Urwald“ benötigt. Erst dann werden sie von spezialisierten Lebewesen besiedelt, die heutzutage fast alle auf den Roten Listen stehen. Bäume werden in den ökonomisch ausgerichteten Forsten grundsätzlich nicht alt genug, um diese Funktion für die Biodiversität zu erhalten.

Gemeinden sind nicht durch Landesgesetz verpflichtet, eine Baumschutz-Satzung zu erlassen. Es werden dort oft Bäume gefällt, obwohl sie gesetzlich gesehen erhalten werden müssten. Nachpflanzungen können die verlorenen Ökosystem-Leistungen nicht oder erst nach vielen Jahren ersetzen.

Was werden Sie tun, um die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) in eine Bürger*innen-nahe und nachhaltig ausgerichtete Organisationsform für den Landeswald umzuwandeln?

Hintergrund:

Vor etwa zwanzig Jahren hat der damalige grüne Umweltminister Klaus Müller begonnen eine öffentlichen Stiftung Landeswald vorzubereiten, um dem Gemeinwohl eine größere Bedeutung in den Landesforsten zu verschaffen.

Ihr Fokus war primär die gemeinwohlorientierten Funktionen wie Erholung sowie Natur- und Klimaschutz. Eine behutsame Holznutzung wäre möglich. Diese Bemühungen sind von den nachfolgenden Regierungen zerschlagen und die SHLF als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ eingerichtet worden. Eine Institution, die sich bisher als operativ von Parlament und Regierung nicht lenk- und kontrollierbar erwiesen hat. Die Ideen zu einer öffentlichen Stiftung müssen nun wieder aus der Schublade hervorgeholt werden.

Was wollen Sie tun, um den gesetzlich geforderten Anteil von zwei Prozent des Landes als „Wildnis“ sicherzustellen und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese „Wildnis“ streng zu schützen?

Hintergrund:

Die Nationale Biodiversitätsstrategie und das Landesnaturschutzgesetz regeln den Anteil an dauerhaft und vollkommen unberührten großflächigen Gebieten, die der natürlichen Entwicklung überlassen werden. In unseren Breiten entwickeln sich unter diesen Bedingungen fast überall Wälder. Je größer diese Gebiete sind, desto ungestörter sind ihre Innenbereiche. Das Bundesamt für Naturschutz fordert deswegen Minimalgrößen von 1.000 Hektar ein. In Schleswig-Holstein sind bisher nur knapp 0,5 Prozent der Landesflächen als „Wildnis“ geschützt. Diese Flächen sind selten größer als 50 Hektar und können wegen der sogenannten „Rand-Effekte“ ihre Funktion kaum erfüllen.

Der BUND hat deswegen das große landeseigene Wald- und Naturschutzgebiet „Hahnheide“ bei Trittau im Süden des Landes als nächstes Wildnisgebiet vorgeschlagen.

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