BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Fortschreibung der Landesstrategie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)

Umweltbildung

Ole Eggers erläutert die BUND-Forderung

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Fragen an die Politiker*innen:

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Sollten Sie oder Ihre Partei in den Landtag gewählt werden:

Was werden Sie tun, um der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zu einem Erfolg zu verhelfen?

Hintergrund:

Umweltbildung umfasst heute viel mehr Lebensbereiche als in vorausgegangen Jahrzenten. Die globalen Herausforderungen lassen sich nicht ohne eine neue Bildungskultur meistern, die heute auch vielfach als „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) beschrieben wird. Sie beruft sich auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) der Vereinten Nationen: Sie soll die Menschen befähigen, mit den anstehenden globalen und lokalen Problemen nachhaltig und konstruktiv umzugehen. Gewohnheiten und Verhalten sollen geändert und damit ein im Einklang mit der Umwelt befindliches Handeln erreicht werden. Ziel ist es, die Menschen zu ermächtigen, sich selbst zu hinterfragen und vorausschauend und interdisziplinär zu denken.

Entsprechend ist Umweltbildung vom Kindergarten bis zum Schulabschluss und darüber hinaus ein notwendiger Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Nachhaltiges Denken und Handeln in der Gesellschaft erreicht man in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen durch Umweltbildung auf Grundlage von Naturerfahrungen.

Interdisziplinär denken und handeln

Man/Frau schätzt und schützt nur das, was man/frau kennt und wofür ein Verständnis entwickelt wurde.

Daran schließt sich die Erfahrung an, wie das eigene Handeln sich auf die Umwelt auswirkt. So können auch komplexere Wirkungsgefüge vermittelt werden.

Die im Juni 2021 verabschiedete Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bne/landesstrategie.html) ist in vielen Punkten noch unzureichend: Sie greift insbesondere bei der personellen Ausstattung und inhaltlich viel zu kurz, um ein wirksames Instrument zu werden. BNE muss von der Politik als ministeriumsübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden werden. Sie lebt von einem ständigen und offenen Dialog mit der Zivilgesellschaft.

Was werden Sie tun, um die 2021 gegründete BNE-Agentur zu einem Erfolg zu verhelfen?

Hintergrund:

Die neu gegründeten „BNE-Agentur“ ist bisher nur mit einer Person besetzt. Sie ist zudem an eine untergeordnete Administration, dem Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR), angekoppelt und zeigt so kaum Wirkung. Damit sind die vielfältigen Aufgaben und die umfängliche Arbeit nicht zu bewerkstelligen. Damit die BNE-Agentur wirksam und ihren interdisziplinären Aufgaben gerecht wird, muss sie als eigenständige Abteilung mit fünf Vollzeitstellen in der Staatskanzlei angegliedert werden. Ersatzweise auch als Stabstelle im Umweltministerium. Zudem sind eigene Referenzstellen in Vollzeit im Bildungs- (Schulen, Hochschulen), Sozial- (Kindergärten) sowie Wirtschaftsministerium (Berufsbildung) notwendig.

Die Arbeit der BNE-Agentur bedarf zudem der Begleitung eines einzurichtenden Beirats mit Vertreter*innen aus Ministerien, Politik und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Was werden Sie tun, damit Nachhaltigkeitsthemen bereits in der Ausbildung von Erzieher*innen und Lehrer*innen berücksichtigt und fest in Lehrplänen verankert werden?

Hintergrund:

Zumindest für die Primarstufe wäre es wichtig, feste Umweltbildungstage in Schulentwicklungsplänen und Fachanforderungen (ehemals Lehrpläne) festzulegen. Damit jedoch die Erzieher*innen und Lehrer*innen befähigt werden, Umweltbildung qualifiziert zu vermitteln, sind hierfür Module in den Ausbildungsrichtlinien festzulegen. Unterstützt würde dies durch bereitgestellte Landesmittel zur Einrichtung einer Landesprofessur „Systematik und Taxonomie“ zur Erlangung von Artenkenntnissen an der Kieler Uni. Frei nach dem Motto: „Was das Lieschen nicht lernt, lernt die Liese nimmermehr“.

Um die schulischen BNE-Arbeit in der Region zu stärken, müssen Konnexionsmittel des Landes für Vollzeitstellen in den schulischen Kreisfachberatungen für Natur- und Umwelterziehung bereitgestellt werden. Aufgabe dieser Berater*innen muss zudem die Schaffung eines funktionierenden, landesweiten Netzwerks schulischer und außerschulischer Akteure außerhalb des Instituts für Qualitätssicherung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) sein.

Was werden Sie tun, um die Verträge des Landes mit den beiden Trägern des Freiwilligen Ökologischen Jahres nach 2024 fortzuführen und zu stärken?

Hintergrund:

Jedes Jahr leisten weit über hundert junge Menschen als Freiwillige im Ökologischen Jahr unschätzbare Dienste bei gemeinnützigen Verbänden im Land zwischen den Meeren. Allein beim BUND Schleswig-Holstein werden bis zu zehn sogenannte FÖJtis betreut. Es ist eine große Aufgabe und Verantwortung, Heranwachsende für den Natur- und Umweltschutz zu gewinnen und berufsorientierend Einfluss zu nehmen. Diese Aufgabe kann von den gemeinnützigen Trägern nur durch eine Kofinanzierung des Landes gewährleistet werden: Dafür braucht es langfristige Verträge. Die weitere Arbeit hängt von neuen Verträgen und damit von der politischen Unterstützung in der kommenden Legislatur ab.

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