BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Eine Reihe von Schutzabkommen, Naturschutzkonventionen und EU-Richtlinien bestehen, die den Meereslebensraum und seine Pflanzen- und Tierwelt schützen. Ein wichtiges Mittel ist natürlich der rechtliche Schutz von ausgewählten Lebensräumen in Schutzgebietssystemen. Für wandernde Arten, wie viele Meeresenten und andere Seevögel ist die Bonner Konvention, ein Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden  wildlebenden Tierarten von 1979, ein sinnvolles Schutzübereinkommen, das sie in ihrem gesamten Vorkommensgebiet schützt. Speziell zum Schutz der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wurde die Berner Konvention vereinbart. In dieser ist zum Beispiel der Schweinswal gelistet. Zur Verbesserung der Umweltsituation ist aber auch die enge Kooperation der Anrainerstaaten gefragt, wie sie auf staatlicher Ebene von der HELCOM wahrgenommen wird. Das MARPOL-Übereinkommen vom 02.11.1973 ist ein internationales, weltweit geltendes Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt, dass die verschiedenen Arten der Verschmutzung durch den Schiffsbetrieb regelt. Die früher übliche Verklappung von industriellen Resten, Abfällen und Nebenprodukten auf See wurde 1972 durch die sogenannte Londoner Konvention verboten, beziehungsweise stark eingeschränkt. Eine Neuauflage von 1996 verschärfte die Regelung noch einmal deutlich.

Auf nicht-staatlicher Ebene haben auch die Umweltverbände rund um die Ostsee ein Netzwerk gegründet, die Coalition Clean Baltic. Ein guter Weg, um Kräfte und Wissen zu bündeln und der Politik auf die Finger zu schauen. Es bemühen sich also viele Menschen und Organisationen um den Schutz der Ostsee und auch jeder Einzelne von uns kann durch seine Lebensweise dazu beitragen. 

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Sudhaus

Meeresschutzreferentin
E-Mail schreiben Mobil: 0152 29015049

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