Das geplante Ausschreibungverfahren ist ein hoch komplexes, unwägbares und risikoreiches Verfahren. Dadurch ist die Akteursvielfalt bedroht, denn große Akteure können die Risiken und die Kosten wesentlich leichter ausgleichen als kleine Akteure. "Durch die Akteursvielfalt erfolgt aber eine hohe regionale Wertschöpfung und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung", so der BUND in seiner Stellungnahme. Sollte die Ausschreibung dennoch kommen, so müssen auf jeden Fall die Ausbauziele und die Akteursvielfalt erhalten bleiben, fordert der BUND. In seinen Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien bietet die Europäische Kommission Handlungsmöglichkeiten zum Schutz kleiner Akteure an, die das Bundeswirtschaftsministerium aber nicht übernehmen möchte. Bei der sogenannten De-Minimis-Regelung können Vorhaben der Windenergie, die aus bis zu 6 Anlagen oder bis zu 6 MW installierter Leistung bestehen, weiterhin Beihilfe gezahlt werden. Das BMWI befürchtet, das Windparks von großen Akteuren strategisch klein dimensioniert oder in einzelne Gesellschaften aufgeteilt werden, um dann unter die De-Minimis-Regelung zu fallen. Dem könnte durch eine zwangsweise auferlegte Bürgerbeteiligung entgegen gewirkt werden, so ein Vorschlag des BUND Schleswig-Holstein in seiner Stellungnahme.
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