BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Schutz vor Wald-Vernichtung weiter ungewiss

24. Mai 2018 | Wälder, Wildnis

Ende 2017 wurde durch einen besonders krassen Fall einer Wald-Rodung bei Gintorf erneut sichtbar, dass Schleswig-Holstein beim Waldschutz ein Vollzugs- und Regelungsdefizit hat: Eine historisch alte Waldinsel von etwa zwei Hektar wurde fast komplett vernichtet. Die Behörden hatten die Rodung des „Preesterholt“ fälschlicherweise genehmigt. Am 23. Mai 2018 gab es dazu nun eine Anhörung im Landtag.

Der kümmerliche Rest des Preesterholt.  (Andreas Grosse)

Denn möglicherweise wäre die Rodung – hätten sich die Behörden korrekt verhalten, vorgelegte Gutachten kritisch geprüft und sich vor Ort ein Bild gemacht – auch unter dem bestehenden Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz nicht rechtens gewesen. Das Umweltministerium hatte nach erfolgter Rodung Anfang Januar 2018 dadurch reagiert, dass ein Erlass an die Behörden in den Kreisen versandt wurde, in dem  diese für die Belange des Allgemeinwohls (sprich Natur- und Artenschutz) sensibilisiert werden sollten.

Um sicher zu gehen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen, hat der SSW schon im Dezember 2017 einen Änderungsantrag zum Landeswaldgesetz in den Landtag eingebracht. Am 23. Mai 2018 fand dazu nun eine mündliche Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss statt. BUND, Nabu, LNV und die Bürgerinitiative „Schönes Angeln“ waren vor Ort.

Gemeinsam wurde an die Parlamentarier appelliert, dass der Erlass des Umweltministeriums nicht ausreichend sei, um den Schutz der Wälder vor willkürlichen Rodungen aus Geldgier  sicher zu stellen. Vielmehr betonten alle Naturschützer, dass das im Waldgesetz klarer definiert werden müsste, wann Rodungen, im Juristensprech sogenannte „Umwandlungen“, dem Allgemeinwohl widersprechen.
Aus Sicht des BUND ist dies unter anderem der Fall, wenn historische Waldstandorte betroffen sind. Außerdem müssen Wälder, die im Biotopverbund liegen und/oder durch eine besondere Ausstattung mit seltenen Lebensräumen ökologisch wertvoll sind, einen hohen Schutz genießen. In einem der waldärmsten Bundesländer Deutschlands wäre es des Weiteren von großer Bedeutung, dass Rodungen auch dann untersagt werden, wenn der Waldanteil des betroffenen Landkreises unter dem Landeswalddurchschnitt liegt.

Aus Sicht des BUND ist es unerlässlich, dass diese Regelungen auch direkt ins Landeswaldgesetz aufgenommen werden und nicht in einem Erlass versteckt bleiben, der für Bürger*innen in der Regel nicht einsehbar ist. Eine Änderung des Landeswaldgesetzes hätte auch Signalwirkung, dass in Zeiten von Artensterben und vermehrtem Druck auf den Wald, der immer häufiger nur noch als „Pelleterwartungsmaterial“ gesehen wird, der Landtag den Schutz dieses wertvollen Lebensraumes ernst nimmt. Dies hätte unter Umständen auch eine abschreckende Wirkung und würde außerdem mehr Rechtssicherheit schaffen.

Alle Regeln sind natürlich nur so gut, wie ihr Vollzug. Und hier hapert es aus Sicht des BUND gewaltig. Die meisten Forst- und insbesondere Naturschutzbehörden sind völlig unterbesetzt und schlecht ausgestattet – die Mitarbeiter*innen stehen unter Dauerstress, Überstunden en masse. Das bei solchen Rahmenbedingungen Fehler geschehen und Dinge übersehen werden, ist nachvollziehbar. Beim Fall „Peesterholt“ zeigt sich das alte Bild: Deutschland hat zumindest ausreichend gute Naturschutzgesetze. Wenn die Menschen in den Behörden aber am langen Arm der Finanzpolitiker verhungern, dann bleibt es bei guten Absichten und Papiertigern. Der BUND und die anderen Naturschützer forderten deshalb auch eine bessere personelle und materielle Ausstattung der Naturschutzbehörden im Land, damit diese ihre gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen können – ohne dies auf dem Rücken der Mitarbeiter*innen auszutragen.

In der Anhörung zeigte sich, dass die Fraktionen von einer vollständigen Umsetzung der Vorschläge Seitens BUND & Co. jedoch noch lange nicht überzeugt sind. Gerade bei den Regierungsfraktionen überwog der Eindruck, dass mit dem Erlass des Ministeriums alles Notwendige getan sei. Hoffnung macht, dass von Seiten der CDU und der Grünen die Äußerung kam einen besseren Schutz für alte Wälder zumindest in Erwägung ziehen zu wollen.

Wer sich zur Unterstützung des Waldschutzes an seine Abgeordneten wenden will, findet auf der Internetseite des Landtages die Namen der Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses

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