BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND SH: Alte Abbauhalden für Biotope und Naturschutz nutzen

09. Mai 2023 | Stellungnahme, Landespolitik, Umweltgifte, Ressourcen & Technik

- Umweltverband begrüßt Überarbeitung der Regelungen - Weiterhin zu viele schädliche Beimengungen bei der Verfüllung der Halden erlaubt - Artenschutz fehlt komplett

Kiel. Wo Bodenschätze abgebaut werden, bleiben nach der Nutzung riesige Krater und Gruben zurück. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Flächen wieder der Natur zurückzugeben? Welche Art der Nutzung möglich ist, regelt unter anderem der „Erlass über Anforderungen an den Abbau oberflächennaher Bodenschätze und die Verfüllung von Abgrabungen“. Das Papier soll nun überarbeitet werden.  

Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) begrüßt in seiner Stellungnahme die Überarbeitung des Erlasses. „Erfreulicherweise gibt es viele verbesserte Aspekte, die dem Natur- und Umweltschutz dienen. Mit dem neuen Erlass ist Schleswig-Holstein insoweit auf dem richtigen Weg,“ sagt Joachim Schulz, stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreises Land und Natur im BUND SH . „Sehr kritisch hingegen sind allerdings weiterhin die Regelungen für zugelassene Störstoffe und Beimengungen bei einer Verfüllung nach dem Abbau von Bodenschätzen. Es wären laut Erlass noch bis zu 10 Prozent ungewollter Fremdstoffe zulässig. Das ist deutlich zu viel, denn diese Stoffe können sehr negative Wirkungen auf die Umwelt haben.“  

Hierzu macht der BUND SH in seiner Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschläge, denn: Die Zulassung derart hoher Beimengungen behindert im Einzelfall die Umweltsicherheit. Sie blockiert zudem besseres Vorsortieren und Recyceln im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Die Grenze zu einer illegalen Abfallentsorgung wird bei der Möglichkeit hoher Beimengungen allzu leicht überschritten.

Der BUND setzt sich außerdem dafür ein, bei der Folgenutzung von Abbauvorhaben grundsätzlich eine Naturschutznutzung vorzusehen. Die unterschiedlichen Abbauverfahren ermöglichen die Anlage vielfältiger und besonderer Biotopstrukturen, wie Steilhänge, Flachwasserbereiche oder temporäre Gewässer. Eine solche Folgenutzung ist gerade deshalb im überwiegenden öffentlichen Interesse, da viele Biotope in Schleswig-Holstein in katastrophalem Umfang abgenommen haben. Kritisch sieht der Umweltschutzverband auch, dass artenschutzrechtliche Belange fast gänzlich außer Acht gelassen wurden – hier besteht absoluter Nachholbedarf.

Hintergrund:

Wenn Bodenschätze wie Kies, Steine oder Sand abgebaut werden, wird dafür großflächig der Boden abgetragen. Danach werden die Bodenschätze in Nass- oder Trockenverfahren abgebaut und es entstehen große Gruben, die nach der Nutzung wieder verfüllt werden. Im „Erlass über Anforderungen an den Abbau oberflächennaher Bodenschätze und die Verfüllung von Abgrabungen“ ist geregelt, wie diese Bodenschätze abgebaut werden dürfen, in welcher Art und Weise die dadurch entstehenden Abbaugruben wieder verfüllt werden und was in Folge mit den wieder entstehenden Landflächen geschieht.

Weitere Informationen

Stellungnahme zum Erlass über Anforderungen an den Abbau oberflächennaher Bodenschätze und die Verfüllung von Abgrabungen: 

Stellungnahme Verfuellerlass (2023)

Kontakt für weitere Informationen

Bini Schlamann
Referentin für Biodiversitäts- und Agrarpolitik
Tel. 0176 603 65 296
Mail: bini.schlamann(at)bund-sh.de

Pressekontakt

Martina Gremler
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0179 2630 518
Mail: martina.gremler(at)bund-sh.de

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