BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Strengere Regeln für Kitesurfer im Nationalpark

27. Januar 2016 | Meere, Naturschutz

Im aktuellen Interessenskonflikt zwischen Naturschutz und Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer setzt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein auf verbesserte Schutzvorschriften. Der Schutz von gefährdeten Tierarten sei anders nicht zu bewerkstelligen.

Mit steigender Beliebtheit des Kitesurfens kommt es zunehmend zu verstärkten Störungen der reichhaltigen Vogelwelt des Nationalparks. "Von den bis zu 30 Meter hohen Zugdrachen, die in schnellen Bewegungen über den Himmel fliegen, kann eine starke Scheuchwirkung ausgehen. Bei den Tieren löst das einen Fluchtreflex aus", erklärt Naturschutzreferent Tobias Langguth vom BUND Schleswig-Holstein.  "Oft bemerken die Sportler das nicht einmal, da die Fluchtdistanzen der Tiere sehr hoch sind. Der Nationalpark ist aber nicht nur ein Ort für Freizeitvergnügen, sondern eben auch als Refugium für bedrohte Tiere gedacht", so Langguth weiter.

Bisher ist das Kitesurfen an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste nicht ausreichend reglementiert, obwohl hier Millionen von größtenteils bedrohten Zugvögeln ihre wichtigsten Rast-, Nahrungs- und Brutgebiete vorfinden. Für viele dieser Tiere trägt Schlesiwg-Holstein internationale Verantwortung. Durch die anhaltenden Störungen und das Auffliegen der Seevögel kann der Bruterfolg gefährdet und die Energiereserven für den bis zu 10.000 Kilometer weiten Zug geschmälert werden, was auf den langen Zugrouten durchaus zum Tod der Tiere führen kann. Trotzdem hatte die ‚Global Kitesports Association‘ am gestrigen Dienstag beim Bundesverkehrsministerium eine Petition gegen eine Reglementierung des Kitesurfens im Nationalpark übergeben. Sie sprach von einem drohenden generellen Kite-Verbot.

"Entgegen der Behauptung ortsfremder Kitesurf-Organisationen geht es hier nicht um ein Totalverbot des Kitesurfens, sondern lediglich um eine Begrenzung des Trendsports auf die für den Naturschutz unsensibleren Bereiche. Dies über regelmäßig zu erneuernde Ausnahmegenehmigungen zu realisieren, erlaubt auch in Zukunft eine Anpassung an die sich im Wattenmeer ständig verändernden Gegebenheiten. In Niedersachsen funktioniert das auch schon seit Jahren", bemerkt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein. “Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Nationalparkverwaltung und der Akteure vor Ort hin zu einem verbesserten rechtsverbindlichen Schutz der gefährdeten Vogelwelt in unserem Nationalpark Wattenmeer zu unterstützen", schließt Eggers ab.

Pressekontakt:
Tobias Langguth, BUND Schleswig-Holstein, Referent für Naturschutz
Tel. 0431/66 060-51, E-Mail: tobias.langguth(at)bund-sh.de

Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer
Tel. 0431/66 060-60, Mobil  0178/635 07 19, E-Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de 

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