Gerade in dem waldärmsten Bundesland Schleswig-Holstein hängt die Anpassung und das Überleben von Wäldern im Klimawandel eng mit deren Naturnähe und Vitalität zusammen. Der Anteil von geschützten und von wirtschaftlicher Ausbeutung ausgenommenen Waldflächen im Land zwischen den Meeren ist noch sehr gering. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Schleswig-Holstein (BUND SH) fordert deswegen von einer zukünftigen Landesregierung, dass die Landesforsten (SHLF) vorrangig dem Klima- und Naturschutz sowie der Erholung dienen – und nicht mehr für einen ohnehin geringen Ertrag ökonomisch ausgebeutet werden. Dafür ist es notwendig, die Landesforsten als Anstalt öffentlichen Rechts in eine gemeinwohlorientierte öffentliche Stiftung zu überführen, die von Parlament und zivilgesellschaftlichem Beirat kontrolliert wird.
„Wälder, die dem Klimawandel widerstehen können, benötigen keine Neuanpflanzungen von standortfremden „Wunderbäumen“, die der jahrtausendealten Waldgemeinschaft mit Mikroben, Pilzen, Kräutern und Kleinsttieren kaum nutzen. Sie brauchen Ruhe, mehr Schatten und die Möglichkeit natürlich und ohne Eingriffe aufzuwachsen“, so Lutz Fähser, Forstdirektor a.D. und Fachbeirat Wald im BUND SH. „Das uns bekannte Waldbild ist durch die betriebswirtschaftlich orientierte Forstwirtschaft viel zu aufgelichtet. Eine Waldfläche müsste optimalerweise etwa 550 Festmeter Holz je Hektar aufweisen – mindestens ein Drittel mehr als heute in Wäldern üblich. Erst dann wäre eine achtsame Holznutzung auch ökologisch vertretbar.“ Eine derartige naturnahe Bewirtschaftung wird in Schleswig-Holstein seit fast dreißig Jahren erfolgreich vom Lübecker Stadtwald betrieben.
Fähser richtet sein Augenmerk auch auf die Artenvielfalt: „Bäume müssen in der Regel älter als 140 Jahre sein, um die Qualitäten zu entwickeln, die ein heimischer „Urwald“ benötigt. Erst dann werden sie von spezialisierten Lebewesen besiedelt, die heutzutage fast alle auf den Roten Listen stehen. In den stark betriebswirtschaftlich ausgerichteten Forsten werden Bäume grundsätzlich nicht alt genug, um diese Funktion für die Biodiversität auszuüben“.
„Eine ökologische, auf naturnahe Waldentwicklung ausgerichtete „Betriebsanweisung Waldbau“ sowie die Neuauflage des Landeswaldgesetzes sind notwendig, um den Klimanotstand und die Biodiversitätsverluste in unseren Wäldern auszugleichen“, schlussfolgert Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH und ergänzt, „dass die Erweiterung der Waldflächen von aktuell 11 auf zukünftig mindestens 15 Prozent notwendig sein werden, um neben den Mooren eine weitere wirksame biologische CO2-Senke herzustellen“. Damit dies erreicht werden kann, müssen die dauerhaft und vollkommen unberührten großflächigen Wildnisgebiete von bisher knapp 0,5 Prozent auf den in der Nationale Biodiversitätsstrategie und dem Landesnaturschutzgesetz geregelten Flächenanteil von 2 Prozent erhöht werden, so Eggers abschließend.
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