Inhalt
Der vorliegende Entwurf zur „Infrastrukturbeschleunigung“ reiht sich nahtlos in die Vorhaben der letzten Monate und Jahre ein. In großer Breite greift das neue Gesetzvorhaben nachhaltig in wesentliche und wichtige Umweltschutzregelungen ein, die u.a. der Vorsorge dienen. Es wird der erschreckender Weise der Eindruck erweckt, es handele sich bei den Schutzgütern um Bagatellen.
Stattdessen können keine ernsthaften Belege dafür genannt werden, dass der u.a. geplante Entfall von Beteiligungsrechten und Umweltschutzvorsorge zu nennenswerten Einsparungen an Kosten und Aufwand führen würde. Während die zum Entfall vorgesehenen Regelungen im hohen Maße dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wird in der Begründung angemerkt, dass sich für die private Wirtschaft doch Anreisekosten sparen lassen könnten. Es kann nicht einmal dargelegt werden, dass und wie die zum Entfall vorgesehenen Regelungen tatsächlich zu einer konkreten und wiederholten Behinderung oder gar unangemessenen Verzögerung von Verfahren geführt haben.
Der BUND-SH kritisiert mit Nachdruck, dass mit dem aktuellen Entwurf ohne tragfähigen Grund und ohne jeden Beleg von ernsten und das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen Schäden und Hemmnisse mehrere Gesetze geändert werden sollten.
Der BUND-SH lehnt eine solche Vorgehensweise als weder sachgerecht noch angemessen ab.