BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Nur ökologische Aquakulturen sind gut

Aquakulturen können einen Beitrag zur Nahrungsmittelversorgung bieten - wenn sie ökologisch sinnvoll betrieben werden!

Damit Aquakulturen nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll sind, hat der BUND Schleswig-Holstein eine Reihe von Kriterien festlegt, die diese erfüllen müssen.

Aquakulturen ohne schädliche Umweltauswirkungen

  • Aquakulturanlagen in oder in der unmittelbaren Nähe von Schutzgebieten müssen verboten werden.
  • Kreislaufanlagen (geschlossene Systeme) statt offener Systeme.
  • Aquakulturen dürfen nicht neue Nährstoffquellen in unseren Gewässern werden.
  • Ausschließlich ökologisch arbeitende Betriebe dürfen gefördert werden.

Schutz von Wildbeständen

  • Gammelfischerei zur Fischmehlerzeugung muss verboten werden. Der BUND fordert stattdessen eine verstärkte Nutzung von Fischabfällen und nicht für die Lebensmittelindustrie nutzbarem Beifang für die Futterproduktion.
  • Der BUND fordert eine Aufklärungskampagne über die Ernährung mit alternativen Omega-3-reichen Lebensmitteln (Leinsamen und Leinöl, Walnüsse und Walnussöl sowie Rapsöl), um die „Zweimal-pro-Woche-Fisch-Regel“ zu entkräften.

Beachtung von Tierschutzbelangen

  • Festlegung maximaler Besatzdichten, entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Arten, mit Orientierung an den Richtlinien von Naturland.
  • Verbot der Mast von Arten, die sich in Gefangenschaft nicht reproduzieren wie Aal.
  • Verbot von für die Aquakultur ungeeigneten Arten wie wandernde Fische oder Arten mit aggressivem Territorialverhalten.
  • Verbot der Zucht nicht-heimischer Arten, die sich bei einem Entkommen in der freien Wildbahn vermehren können.
  • Verbot der Betäubung mit Kohlendioxid, Festsetzung von Parametern für die Betäubung/Tötung mit elektrischem Durchfluss.

Produkte aus unbelasteten Aquakultur-Aufzuchten

  • Grenzwerte für Medikamente im Speisefisch, in die auch Abbauprodukte mit eingerechnet werden.
  • Verbot giftiger Antifouling-Mittel an Behältnissen zur Fischaufzucht.
  • Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen als Tier und Futtermittel.

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Sudhaus

Meeresschutzreferentin
E-Mail schreiben Mobil: 0152 29015049

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