Damit Aquakulturen nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll sind, hat der BUND Schleswig-Holstein eine Reihe von Kriterien festlegt, die diese erfüllen müssen.
Aquakulturen ohne schädliche Umweltauswirkungen
- Aquakulturanlagen in oder in der unmittelbaren Nähe von Schutzgebieten müssen verboten werden.
- Kreislaufanlagen (geschlossene Systeme) statt offener Systeme.
- Aquakulturen dürfen nicht neue Nährstoffquellen in unseren Gewässern werden.
- Ausschließlich ökologisch arbeitende Betriebe dürfen gefördert werden.
Schutz von Wildbeständen
- Gammelfischerei zur Fischmehlerzeugung muss verboten werden. Der BUND fordert stattdessen eine verstärkte Nutzung von Fischabfällen und nicht für die Lebensmittelindustrie nutzbarem Beifang für die Futterproduktion.
- Der BUND fordert eine Aufklärungskampagne über die Ernährung mit alternativen Omega-3-reichen Lebensmitteln (Leinsamen und Leinöl, Walnüsse und Walnussöl sowie Rapsöl), um die „Zweimal-pro-Woche-Fisch-Regel“ zu entkräften.
Beachtung von Tierschutzbelangen
- Festlegung maximaler Besatzdichten, entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Arten, mit Orientierung an den Richtlinien von Naturland.
- Verbot der Mast von Arten, die sich in Gefangenschaft nicht reproduzieren wie Aal.
- Verbot von für die Aquakultur ungeeigneten Arten wie wandernde Fische oder Arten mit aggressivem Territorialverhalten.
- Verbot der Zucht nicht-heimischer Arten, die sich bei einem Entkommen in der freien Wildbahn vermehren können.
- Verbot der Betäubung mit Kohlendioxid, Festsetzung von Parametern für die Betäubung/Tötung mit elektrischem Durchfluss.
Produkte aus unbelasteten Aquakultur-Aufzuchten
- Grenzwerte für Medikamente im Speisefisch, in die auch Abbauprodukte mit eingerechnet werden.
- Verbot giftiger Antifouling-Mittel an Behältnissen zur Fischaufzucht.
- Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen als Tier und Futtermittel.