BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Der BUND kritisiert den Minimalkonsens für ein Lieferkettengesetz

28. April 2021 | Landespolitik, Suffizienz, Nachhaltigkeit, Stellungnahme

Statement vom 28.04.2021 - Nach monatelangem Streit gab es endlich eine Einigung in Sachen Lieferkettengesetz. Die Forderung der Zivilgesellschaft und Bevölkerung, Unternehmen stärker zur Verantwortung zu ziehen, ist damit einen Schritt weiter.

Motiv Lieferkettengesetz Initiative Lieferkettengesetz  (lieferkettengesetz.de)

Der ausgehandelte Kompromiss enthält jedoch weder eine Haftungsregelung für Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverstößen noch eine starke umweltbezogene Sorgfaltspflicht.
Hier kann sich der Landtag von Schleswig-Holstein noch beim Bundesrat einbringen und Nachbesserungen vorschlagen. Denn mit dem vorliegenden Entwurf zum Lieferkettengesetz ist nicht gewährleistet, ob in Zukunft solche Katastrophen verhindert werden können:

  • In Brasilien sterben Anfang 2019 durch den Dammbruch bei einer brasilianischen Eisenerzmine 270 Menschen – obwohl der TÜV Süd Brasilien kurz zuvor die Sicherheit des Damms zertifiziert hat. Das Ökosystem des Flusses Paraopeba wird durch den giftigen Schlamm vollständig zerstört.
  • Der Amazonas steht in Flammen und viele Betroffene vor Ort verlieren ihre Lebensgrundlage. Zahlreiche Brände werden gelegt, um Platz für Soja als Tierfutter für die deutsche Massentierhaltung zu schaffen. Hier gehen Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen Hand in Hand.
  • In Brasilien verkauft Bayer sowohl Glyphosat als auch fünf weitere Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen und hochgiftig sind. Dort werden jährlich mehr als 6.000 Fälle von Pestizidvergiftungen gemeldet, Tendenz steigend. In jeder vierten Gemeinde finden sich zudem Rückstände von mehreren Pestiziden im Trinkwasser.

Menschenrechte und Umweltschutz gehören zusammen

Der Umweltschutz wird in dem Gesetzentwurf unzureichend berücksichtigt“, kritisiert Manfred Hellberg vom BUND Schleswig-Holstein. „Ein Lieferkettengesetz muss die Umweltgüter eigenständig, ganzheitlich und langfristig sichern und nicht nur dann, wenn Menschenrechte unmittelbar betroffen sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zum Beispiel Umweltschädigungen, die sich erst nach Jahren auf Menschen auswirken, gar nicht erfasst. Auch die Schutzgüter Klima und Artenschutz werden nicht berücksichtigt.“

Für deutsche Unternehmen ist der Gesetzentwurf nicht ausreichend und viele können weitermachen wie bisher. Jetzt ruht die Hoffnung auf dem parlamentarischen Prozess, der parallel zur Anhörung im Landtag schon läuft.

Es braucht ein starkes Lieferkettengesetz, damit auf der Welt Mensch und Natur unter den gewissenlosen Geschäften auch deutscher Unternehmen nicht mehr leiden.

Pressekontakt:

Martina Gremler, Öffentlichkeitsreferentin
Tel: 0179 2630518
E-Mail martina.gremler@bund-sh.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb