Moore
Hier erfahrt ihr mehr über Moore
Der Zustand der Moorböden in Schleswig-Holstein ist schlecht. Deshalb hat der BUND Landesverband Schleswig-Holstein einen Forderungskatalog zu Moorböden veröffentlicht.
Intakte Moore sollen wieder zu einem prägenden Bestandteil der Landschaft Schleswig-Holsteins entwickelt werden.
Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, muss Schleswig-Holstein anteilig 2,8 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxidäquivalent pro Jahr (CO2Äq/a) bis 2030 einsparen. Das entspricht 55 Prozent der jährlichen Emissionen organischer Böden, die insgesamt etwa 4,6 Millionen Tonnen CO2Äq/a betragen.
Um die Klimaschutzziele der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zu erreichen, fordern wir jährlich mindestens 8.000 Hektar wiederzuvernässen. Die Gesamtfläche des Landes sind rund 1,58 Millionen Hektar, davon sind schätzungsweise 17.500 Hektar naturnahes Moor. Mit einer Wiedervernässung in dieser Größenordnung könnten wir 1,28 Millionen Tonnen CO2Äq/a bis 2030 einsparen und hätten eine zusätzlich vernässte Moorfläche von etwa 64.000 Hektar, einem Drittel der gesamten möglichen Moorbodenfläche.
Ackerbau auf Moorböden ist gesellschaftlich und volkswirtschaftlich nicht tragfähig. Eine ackerbauliche Nutzung auf Moorbodenflächen ist extrem klimaschädlich, zerstört die Böden und ist nur durch tiefe Entwässerung möglich. Rund 20 Prozent der organischen Böden werden ackerbaulich genutzt, das entspricht einer Fläche von etwa 35.000 Hektar. Mit unserer Forderung lehnen wir uns an die entsprechende Forderung des BUND Bundesverbands an. Dazu muss die Landesregierung eine entsprechende Verordnung erlassen.
Die Raumordnungsplanung und alle Ebenen der Landschaftsplanung müssen zügig Flächen für den biologischen Klimaschutz – und damit im Wesentlichen Moorflächen – ausweisen. Die Flurbereinigung hat bereits erkannt, dass ihre Instrumente auch für naturschutzfachliche Ziele wirkungsvoll eingesetzt werden können. Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:
Um die beim Moorschutz gesetzten politischen Ziele zu erreichen, wird es nicht ausreichen, sich nur auf Freiwilligkeit von Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen zu verlassen. Es ist dringend erforderlich, Maßnahmenkonzepte mit klaren Zeitvorgaben zu entwickeln und deren Umsetzung zu überwachen. Dies gibt auch den landwirtschaftlichen
Betrieben die benötigte Planungssicherheit.
Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:
Wenn die Bewirtschaftung der entsprechenden Flächen umgebaut wird, müssen in diesem Rahmen auch die Ökosystemdienstleistungen auskömmlich honoriert werden. Notwendig ist ein systematischer und zügiger Abbau aller Förderungen und Subventionen, die den gesellschaftlichen Zielen des Klima- und Biodiversitätsschutzes entgegenstehen.
Themen wie Biodiversität, Klima- und Bodenschutz, nachhaltiges Wasserregime im Naturhaushalt, der Ausbau der Naturlandschaft und ihre nachhaltige Nutzung müssen in den Fördermittelkulissen prioritär verzahnt und integriert werden.
Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:
Bei der Entwicklung von Programmen, Strategien und Maßnahmen, die den Landschaftswasserhaushalt beeinflussen, müssen die im Folgenden genannten Ziele Vorrang haben und implementiert werden. Vor Allem muss sich die Wasserrückhaltung in der Fläche verbessern und die organische Substanz in den Böden zumindest erhalten bleiben. Wir wollen, dass ein naturnahes Wasserregime auf allen Moorflächen hergestellt wird. Durch die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlägen auf Moorböden kann Wassermangel in Trockenzeiten ausgeglichen, die Grundwasserneubildung erhöht und Starkregenabfluss (Überflutung) verhindert werden. Um die Wasserstände anzuheben, fordern wir, in Niedermoorgebieten die künstlichen Entwässerungssysteme und die begradigten Gewässer naturnah zurückzubauen.
Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:
Wir wollen, dass sich auf allen Hochmoorstandorten torfbildende Moorlebensraumtypen entwickeln, so dass die Hochmoorstandorte wieder eine Funktion als CO2 Senke erfüllen können.
Folgende Maßnahme schlagen wir vor:
Grundsätzlich muss eine Honorierung von Gemeinwohl- und Nachhaltigkeitsleistungen im Moorschutz für Landwirte verlässlich, gewährleistet und erstrebenswert sein. Die Anreizkomponenten zum Zweck des Moorschutzes müssen attraktiv sein. Eine moorschädliche Bewirtschaftung und Entwässerung ist dabei wirtschaftlich negativ zu berücksichtigen und sollte nach konsequenter Marktlogik Kosten verursachen.
Wir wollen eine naturnahe, klimaneutrale und extensive Bewirtschaftung von geeigneten Moorflächen bei hohen Wasserständen weiterhin ermöglichen. Um die Paludikultur zu etablieren, sind naturschutzfachlich ungeeignete Niedermoorflächen auszuweisen.
Dauergrünland auf geeigneten Flächen soll erhalten und wiederhergestellt werden. Auf geeigneten Niedermoor-Standorten darf ausschließlich extensive und/oder ökologische Grünlandwirtschaft bei hohen Wasserständen und Verzicht auf Umbruch, Düngung und Pestizide betrieben werden.
Dazu schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
Kenntnisse über Moorschutz und Erfahrungen in Moor-Lebensräumen sind wichtig, damit alle Schleswig-Holsteiner*innen die dringend notwendigen Maßnahmen langfristig verstehen und akzeptieren.
BUND-Bestellkorb