BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Klage des BUND bestätigt rechtliche Unwirksamkeit von Bebauungsplänen nach §13b Baugesetzbuch (BauGB). Umweltrecht muss beachtet werden.

18. September 2023 | Flächenverbrauch, Landespolitik, Stadtnatur

Seit Jahren weisen der BUND und andere Umweltverbände auf erhebliche Rechtsbedenken bei der Anwendung des seit 2017 wirksamen §13b BauGB hin.

Entstehung eines Neubaugebietes in Dassendorf bei Hamburg Entstehung eines Neubaugebietes  (Merlin Michaelis / BUND SH)

Dieser Paragraf hat es Gemeinden ermöglicht, Bebauungspläne, ohne die ansonsten vorgeschriebene Umweltprüfung mit Umweltbericht und Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt zu beschließen und umzusetzen.

Der BUND Landesverband Baden-Württemberg hatte im Juli nach einem langen Rechtsstreit endlich vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg: Der Verzicht auf die Umweltschutzregelungen verstößt gegen EU-Recht. Diese wichtige Entscheidung im Sinne des Umweltschutzes und des Gemeinwohls hat auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein.

„Wir begrüßen diese wichtige Entscheidung mit allem Nachdruck“, so Dietmar Ulbrich, Vorsitzender des BUND Landesverbandes Schleswig-Holstein. „Die planenden Gemeinden konnten sich der rechtlichen Unsicherheit dieser Spezialregelung seit Jahren bewusst sein und haben dennoch in erheblichem Umfang davon Gebrauch gemacht. Stattdessen hätten sie ihre Bebauungspläne auch rechtssicher im normalen Bauleitplanverfahren aufstellen können “, so Ulbrich weiter.

„Wir fordern, dass die unzureichenden Bebauungspläne vollständig und umfassend nachgebessert werden“, ergänzt Merlin Michaelis, Referent für Flächenverbrauch beim BUND SH.
Der BUND wird sorgfältig darauf achten, dass die Umweltprüfungen qualitativ hochwertig nachgearbeitet werden und der erforderliche Ausgleich festgesetzt und auch tatsächlich in der Fläche umgesetzt wird. „Bauherr*innen, die aktuell mit ihren Vorhaben nun Probleme haben, sollten sich vertrauensvoll an die zuständige Gemeinde wenden“ so Michaelis weiter.

„Wir wollen sicherstellen, dass der Umweltschutz in der Planung ausreichend berücksichtigt wird. Natürlich ist es bedauerlich, wenn Gemeinden sich trotz der der bekannten rechtlichen Problematik dennoch auf diesen für Natur und Umwelt problematischen Weg eingelassen haben und im Einzelfall nun damit auch einzelne Bauwillige in Probleme gestürzt haben“, so Ulbrich.

Kontakt:
Merlin Michaelis
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Mail: merlin.michaelis(at)bund-sh.de
Tel: 0152-25900312

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