BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Solar-Freiflächenanlagen könnten Energie- und Artenschutz-Belange unter einen Hut bringen

05. Juli 2023 | Energiewende, Klimawandel, Grünland, Flächenverbrauch, Landespolitik, Stadtnatur

Derzeit werden in Schleswig-Holstein zahlreiche Solar-Freiflächenanlagen (PV-FFA) geplant und gebaut. Nur bei wenigen wird die Chance genutzt, sie mit einem Mehrwert für den Artenschutz zu errichten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) sieht darin eine vertane Chance, die Erzeugung erneuerbarer Energie in der Fläche nicht nur naturverträglich, sondern auch mit biodiversitätssteigernden Maßnahmen zu kombinieren.

Das Umwelt- und das Innenministerium überarbeiten aktuell den Beratungserlass mit den Grundsätzen zur Planung von PV-FFA. Dies nimmt der BUND SH zum Anlass, einen Offenen Brief an Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack und Umweltminister Tobias Goldschmidt zu richten: Der BUND SH fordert darin, dass entsprechende Vorgaben in den Erlass aufgenommen werden.

Sprecher des Landesarbeitskreises Energiewende, Carl-Heinz Christiansen empfiehlt: „Damit es zu keiner Konkurrenz zwischen der Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft und der Solar-Nutzung kommt, sehen wir vom BUND SH die Notwendigkeit einer Flächensteuerung. So sollten maximal fünf Prozent der Fläche einer Kommune, bzw. 0,5 Prozent eines Amts, als Solarfläche ausgewiesen werden.“ Der BUND fordert außerdem, dass die Flächenauswahl für die Planungen mit Solarmodulen eingeschränkt wird. Bedeutsame Rast- und Nahrungsflächen für die Vögel und andere hochwertige Dauergrünlandstandorte sollten zukünftig tabu sein. Die neueste Biotopkartierung hat aufgezeigt, dass gerade diese wertvollen Wiesen und Weiden selten werden. Auch Solaranlagen auf dem Wasser, sogenannte Floating-Photovoltaik, sollten ausgeschlossen werden. Eine Beschattung von natürlichen Seeflächen widerspricht grundsätzlich den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie. „Es stehen genügend Dach- und Landflächen zur Verfügung, sodass nicht auch noch Wasserflächen in Anspruch genommen werden müssen,“ betont Christiansen.

Durch mehr Abstand mehr Biodiversität schaffen

Photovoltaik-Freiflächenanlagen können einen nennenswerten Beitrag zum Artenschutz liefern - abhängig von ihrer Ausgestaltung. Damit genügend Sonnenlicht die Pflanzen am Boden erreichen, sollten die Abstände der Modulreihen mindestens 3,5 Meter betragen: Dies kommt Insekten, Tieren und Pflanzen zugute. Durch das Mähen mit Balkenmäher kann ein großflächiger Insektentod gegenüber dem heute üblichen Kreiselmähen mit Mulchen vermieden werden. Zudem sollte eher später und seltener gemäht werden: Um dann ein „Ersticken“ der Blühpflanzen zu vermeiden, muss das Mahdgut entfernt werden. Eine Aufständerung mit mindestens 80 Zentimetern erhöht den diffusen Lichteinfall und verringert die Verletzungsgefahr von weidenden Schafen. Durch Zäune wird die Landschaft insbesondere für wandernde Tierarten zerschnitten, daher sollte darauf wann immer möglich verzichtet werden.

Eine Alternative zum Schutzzaun können Wassergräben oder Knicks sein. „Bei einer naturfördernden Gestaltung können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in unserer ausgeräumten Agrarlandschaft wertvolle Trittsteine und Elemente des Biotopverbundes sein und somit einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten,“ fasst Christiansen die Vorteile zusammen.

Kontakt für weitere Informationen

Ole Eggers
BUND Landesgeschäftsführer
Tel. 0178 635 07 19
Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de

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Martina Gremler
Tel. 0179 2630518
Mail: martina.gremler(at)bund-sh.de

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