BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Was ist Wildnis?

Wildnis - unter diesem Begriff versteht jeder Mensch etwas anderes. Wie wird Wildnis in der naturschutzfachlichen Debatte definiert und wie sieht es in Schleswig-Holstein aus?

Wildnis - weite, unberührte Landschaften, unverändert und ursprünglich, ohne menschliche Einflüsse. In weiten Teilen Europas, vor allem in Deutschland und hier insbesondere in Schleswig-Holstein, sind solche Landschaften quasi nicht mehr existent.
Was aber vorhanden ist und wieder vermehrt vorkommen kann, sind Räume in denen "Natur Natur sein darf", wo der Mensch nicht mehr regelnd eingreift und allein die Gesetze von Ökologie und Evolution ihre Wirkung entfalten. Solche Gebiete werden auch Wildnisentwicklungsgebiete oder Prozessschutzgebiete genannt, da dort die natürlichen Prozesse unter Schutz stehen und nicht bestimmte Arten oder historische Nutzungsformen, wie in klassischen Naturschutzgebieten.
Bundesweit finden sich aktuell nur auf etwa 0,6 Prozent der Gebietsfläche solche Wildnis- oder Prozessschutzgebiete von mehr als 500 Hektar Größe. In der Nationalen Biodiversitätsstrategie von 2007 hat die Bundesregierung jedoch das Ziel festgeschrieben, zwei Prozent der Landfläche der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Der BUND meint, dass für die langfristige Sicherung unserer Natur sogar fünf Prozent notwendig wären.

Definitionen für Wildnis

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

Gebiete, die nicht oder nicht mehr genutzt werden oder sich weitgehend frei von menschlicher Nutzung entwickeln können.

(aus: Henning Thiesen, Wildnis in Schleswig-Holstein. LLUR Schleswig-Holstein, 2011) 

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einem vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten.

(aus: Finck et al., Wildnisgebiete in Deutschland – von der Vision zur Umsetzung. Natur und Landschaft 88 (8), 2013) 

Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS)

Gebiete, in denen Entwicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen, von menschlicher Einflussnahme freigestellt.

(aus: Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt. BMU, 2007) 

Wild Europe Initiative

Eine Wildnis ist eine Fläche, die von natürlichen Prozessen dominiert ist. Sie setzt sich aus heimischen Lebensräumen und Arten zusammen und ist groß genug, um die effektive Funktion ökologischer, natürlicher Prozesse zu ermöglichen. Sie ist ursprünglich oder nur leicht verändert und ohne menschliche Eingriffe, Siedlungen, Infrastruktur oder optische Beeinträchtigungen.

Wilde Gebiete hingegen werden von natürlichen Prozessen und Lebensräumen dominiert. Sie sind in der Regel kleiner und fragmentierter als Wildnis. Der Zustand ihrer Lebensräume ist häufig teilweise oder entscheidend durch menschliche Aktivitäten verändert worden, wie etwa durch Viehhaltung, Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Freizeit oder sonstige menschliche Artefakte.

Beide Gebietsarten sollten in Kern-, Puffer- und Übergangszonen gegliedert werden. Kernflächen sollten mindestens 3000 Hektar groß sein. Bei über 8000 Hektar sind Pufferzonen unnötig.

(übersetzt aus: A Working Definition of European Wilderness and Wild Areas. Wild Europe Initiative, 2013) 

International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) Kategorie Ib

Geschützte Gebiete, die normalerweise große, unveränderte oder nur schwach veränderte Bereiche sind, die ihren natürlichen Charakter erhalten haben. Ohne dauerhafte oder bedeutsame menschliche Anwesenheit, die geschützt und so gemanagt werden, um ihren natürlichen Zustand zu erhalten.

(übersetzt von: IUCN Protected Areas Categories System, www.iucn.org, abgerufen am 27.11.2015) 

Was könnte Wildnis in Schleswig-Holstein sein?

In einem Land, das seit sehr langer Zeit von Menschen bewohnt wird, stellt sich jedoch die Frage, ob überhaupt noch unberührte Bereiche existieren, die man unter diesen Vorgaben schützen könnte. Gerade in Schleswig-Holstein sind solche Flächen nur noch auf besonders ärmlichen Sonderstandorten mit meist geringer Ausdehnung vorhanden. Es ist deshalb notwendig, neben diesen Restflächen auch landwirtschaftliche Brachflächen, naturnahe Wälder sowie eventuell auch Industrieödland und militärische Übungsflächen, die nach Ausschluss menschlicher Einflussnahme in absehbarer Zeit einen natürlichen Zustand erreichen können, als Wildnisentwicklungsgebiete zu schützen.

Sie dürfen jedoch nicht auf bloße Sukzessionsflächen reduziert werden, sondern die Wiederherstellung eines vollständigen, natürlichen Artenspektrums ist dabei anzustreben. Dies gilt auch insbesondere für große Tierarten, die in einer Naturlandschaft eine wichtige Schlüsselrolle auch in landschaftsgestaltender Funktion haben. Letzteres ist jedoch klar abhängig von der verfügbaren Flächengröße. 

Daher wäre zu diskutieren, ob auch bestimmte Formen extensiver Weidehaltung, wie sie die Stiftung Naturschutz betreibt, als Wildnis deklariert werden können. Halboffene Weidelandschaften kommen der Dynamik einer ursprünglichen Wildnis mit großen Tieren mutmaßlich recht nahe. Sie werden jedoch normalerweise mit Haustierrassen realisiert, deren Bestandsdichte zur Erreichung gewünschter Endzustände gesteuert wird. Bei dieser extensiven Weidehaltung handelt es sich trotz allem um eine Nutzung und Biotoppflege. Das Ziel von Wildnisgebieten ist aber explizit die Förderung bestimmter Aspekte der biologischen Vielfalt durch Unterlassung der Nutzung.
Denkbar wäre allerdings, Weideprojekte so auszurichten, dass das Gelände groß genug ist, um den Weidetierbestand ohne Zufütterung zu erhalten. Es sollten Wildtierarten (Wisent, Elch) oder zumindest geeignete Substitute für ausgestorbene Arten (Heckrinder, Koniks) gewählt und auf veterinärmedizinische Betreuung verzichtet werden. Dazu müsste nicht nur akzeptiert werden, dass Verbissschäden und andere Vegetationsveränderungen Teil der Dynamik sind, sondern auch, dass Krankheiten und Beutegreifer, wie etwa die wieder einwandernden Wölfe, den Weidetierbestand regulieren.

Weiterhin muss beachtet werden, dass in vielen bestehenden Schutzgebieten, insbesondere Naturschutzgebieten, die Erhaltung einer bestimmten (historischen) Landnutzung selbst Schutzziel oder für die Erhaltung bestimmter bedrohter Arten zwingend notwendig ist. Dies würden die in Wildnisflächen gewünschten selbst regulierenden, ergebnisoffen ablaufenden Prozesse nicht zulassen. Schutzgebiete, in denen Artenschutz vorrangig ist, sind deshalb als Wildnisgebiete ungeeignet. Deshalb ist es notwendig, die Suchkulisse auch auf Flächen außerhalb bestehender Schutzgebiete auszudehnen.
Von Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der Wildnisgebiete ist, dass die Suchkulisse zunächst ausschließlich nach fachlichen Kriterien, ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, festgelegt wird. Diese Suchkulisse muss Teil eines umfassenden Wildniskonzeptes der Landesregierung sein, das zeitnah nach der Verabschiedung des Landesnaturschutzgesetzes vorliegen und auch umgesetzt werden muss. Die Suchkulisse sollte dabei deutlich mehr Flächen als fünf Prozent des Landes umfassen, damit eine sinnvolle Selektion nach weiteren sozialen, touristischen und anderen Kriterien sowie die Einrichtung ausreichender Pufferzonen möglich ist.

Die Gebiete müssen von land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung freigestellt werden können und die Jagd muss eingestellt werden. Es muss möglich sein, dass dort natürliche, katastrophale Ereignisse wie Überflutungen, Brände, Insektenkalamitäten oder ähnliches zugelassen werden. Im Falle von Auen, Sumpflandschaften und Mooren muss im Zuge der Ausweisung gegebenenfalls ein naturnaher, landschaftstypischer Wasserstand hergestellt werden.
Artefakte menschlicher Nutzung sollen in der Regel entfernt werden, es sei denn, sie sind bereits zu bedeutenden Sekundärhabitaten geworden (wie Fledermausherbergen in Ruinen, Kiesgruben); jedoch dürfen von diesen Strukturen keine Schadstoffbelastungen oder ähnliches ausgehen. Des Weiteren darf keine Unterhaltung notwendig sein und ein eventueller Verfall muss hingenommen werden.
Eine naturschutzfachliche Pflege kann unter Umständen auf geringen Teilflächen in der Pufferzone der Wildnisgebiete zugelassen werden, in den Wildnisgebieten selbst hingegen nicht.

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