„Endlich ringt sich die Landesregierung dazu durch, geltendes Recht durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob der Erlass dazu führt, dass sich die Bauaufsichtsbehörden nun berufen fühlen, die Umsetzung zu überprüfen. Sicher ist: Er schafft für Bürger*innen eine Möglichkeit, die Umsetzung einzufordern“, sagt Merlin Michaelis, Leiter des BUND SH Projekts Weniger ist mehr - Versiegelung stoppen. Schottergärten sind nach Landesbauordnung schon seit 2009 nicht zulässig. Dennoch häuft sich diese Gartengestaltung zunehmend. Der aktuelle Erlass soll nun als Reaktion auf zahlreiche Hinweise sicherstellen, dass zuständige Bauaufsichtsbehörden die korrekte Umsetzung der Regelungen überprüfen und auf sie hinweisen.
Schottergärten, wenn auch ästhetisch zweifelhaft, haben sich als vermeintlich pflegeleichte Begrünungsalternative auch in Schleswig-Holstein ausgebreitet, dabei schränken Sie aber wichtige Bodenfunktionen ein. Die praktische Flächenversieglung behindert die Grundwasserneubildung und kühlende Verdunstung im Sommer. Weil das Wasser oberflächlich ablaufen muss und der Schotter Wärme speichert und nachts wieder abstrahlt, tragen sie sogar zu Hochwasser und Hitze im Sommer bei. Des Weiteren beeinflussen sie das Tierreich negativ. „Oberirdisch bieten Schottergärten weder Nahrung noch Nistplätze für Vögel und Insekten, unterirdisch ersticken die Vliese das Bodenleben - Sie schlucken Lebensraum“, sagt Reinhard Degener vom BUND-Landesarbeitskreis Naturschutz.
Und falls Sie eine pflegeleichte Gartengestaltung suchen- Steingärten und Blühwiesen bieten Nahrung und Lebensraum für diverse Arten. Einen Flyer zu Schottergärten mit Gestaltungsalternativen hält der BUND SH auf seiner Homepage bereit. Der Flyer kann auch direkt beim BUND SH angefordert werden.
Flyer des BUND SH zum Thema Schottergärten
Publikation „Weniger ist mehr – Versiegelung stoppen!“
Pressekontakt:
Merlin Michaelis, Referent für Flächenverbrauch , BUND-Schleswig-Holstein
merlin.michaelis(at)bund-sh.de, 0152 25900312