BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Tag des Gartens: Statt toten Schotterwüsten vielfältige, klimaresistente Oasen schaffen

09. Juni 2023 | Stadtnatur, Landespolitik, Naturschutz, Schmetterlinge

- Schottergärten sind laut Landesbauordnung verboten und gehören zurückgebaut - Trockenheitsresistente Gärten sind gut für das Klima und die Artenvielfalt

Kiel. Am 12. Juni ist der Tag des Gartens. Anlass für den Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) auf die Risiken der häufig angelegten, aber verbotenen Schottergärten hinzuweisen:

Schottergärten tragen zum Artenschwund und der Verschlechterung von Lebensräumen bei. Seit Ende der 80er Jahre sind deutschlandweit etwa 75 Prozent der Insekten verschwunden: Beeinflusst wird dies auch durch diese vermeintlich pflegeleichten Gärten, die immer mehr Flächen bedecken. Schottergärten haben nicht nur auf die Artenvielfalt und die Bodenqualität negative Auswirkungen, sondern auch auf das Umgebungsklima. In Zeiten des Klimawandels eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf jede*n Bürger*in!

„Für einen Schottergarten wird häufig der Boden abgegraben, dann Plastikfolie ausgelegt und mit Schotter wieder verfüllt. Unter dieser Fläche ist kein Bodenleben möglich. Somit geht die Artenvielfalt nicht nur an der Oberfläche, sondern auch in der Erde verloren“, erläutert Bini Schlamann, Biodiversitäts- und Agrarreferentin beim BUND SH. Ein weiterer Faktor ist nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Firmen-Inhaber und Industriekomplexe ein Problem: In weiten Teilen verdichtete und geschotterte Flächen können grade in den heißer werdenden Sommern keine Kühlfunktion übernehmen. Ganz im Gegenteil: Sie speichern die Sonnenwärme und heizen die Umgebung sogar zusätzlich auf. Entschotterte, entsiegelte Flächen sind also nicht nur für die Artenvielfalt und das Klima, sondern auch für die Menschen von großem Vorteil.

Übrigens: Schottergärten sind laut Landesbauordnung (§ 8 Abs. 1 LBO) in Schleswig-Holstein verboten. Erst im Jahr 2020 stellte dies das zuständige Innenministerium in einem Erlass an die Aufsichtsbehörden nochmals klar. Andere Bundesländer sind da schon weiter, etwa Niedersachen oder Bremen: Die Hansestadt hat im März beschlossen, dass auch bestehende Schottergärten bis Ende 2026 von den Eigentümer*innen zurückgebaut werden müssen. „Neben dem Willen der Landespolitik in Schleswig-Holstein braucht es für eine Verbesserung der Lage vor Ort aber vor allem eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen und der Ahndung von Verstößen“, fordert Merlin Michaelis, Referent für Flächenverbrauch beim BUND SH. „Der Personalmangel in den unteren Planungs- und Bauaufsichtsbehörden sorgt dafür, dass weiterhin Schottergärten bestehen bleiben oder sogar erst errichtet werden.“

Es gibt jedoch Alternativen zu den toten Schottergärten:

Stein- oder Kiesgärten sind naturnaher, da sie ohne Folien angelegt und bepflanzt mit trockenheitsresistenten Pflanzen, Heimat für Insekten werden können. Besonders geeignet sind dafür trockenheitsliebende Stauden wie Fette Henne, Sonnenhut, Katzenminze und Rote Spornblume sowie mediterrane Sträucher wie Thymian, Salbei, Rosmarin und Echter Lavendel. Noch bessere Alternativen bieten naturnahe, behutsam gepflegte Gärten, die den ökologischen Ansprüchen von Pflanzen und Tieren gerecht werden. Oft sind diese und weitere grüne Alternativen sogar pflegeleichter, denn der Ruf der Schottergärten trügt: Ablagerungen sind nur schwer zu entfernen und bilden über einen längeren Zeitraum den Nährboden für ungewollte Pflanzen, die sich nur mühsam entfernen lassen. Eine verrottende Plastikfolie belastet die Böden zudem über Jahrhunderte.

Ein perfekter naturnaher Garten ist übrigens nach der Drittel-Regel organisiert: Zu gleichen Teilen besteht er aus einem wilden Teil, in den nicht (oder nur ganz wenig) eingegriffen wird, einem Nutzgarten und einem Teil für Erholung und Spiel – wobei sich nichts davon gegenseitig ausschließt. So kann jede*r Bürger*in mit Garten etwas für die Artenvielfalt und für ein angenehmeres Klima in Städten und Gemeinden tun.


Weitere Informationen:

bund-sh.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-sh-begruesst-erlass-zu-schottergaerten/

bund-sh.de/flaechenverbrauch

Flyer des BUND SH zum Thema Schottergärten: bund-sh.de/schottergaertenflyer

Kontakt für weitere Informationen

Ole Eggers
BUND Landesgeschäftsführer
Tel. 0178 635 07 19
Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de

Pressekontakt

Martina Gremler
Tel. 0179 2630518
Mail: martina.gremler(at)bund-sh.de

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