BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Der Zwergschwan (Cygnus bewickii)

Der Zwergschwan ist der kleinste Vertreter aus der Gattung der europäischen Schwäne und ist im Aussehen dem Singschwan (Cygnus cygnus) äußerst ähnlich. Er wird auch als Unterart des Pfeifschwans geführt (Cygnus columbianus bewickii).

Brutgebiet & Gesamtzahl

Der Zwergschwan brütet ausschließlich in den Tundren Nordeuropas, vor allem Russland. Der Gesamtbrutbestand beträgt weltweit etwa 20000 Brutpaare.

Überwinterungsgebiete & Anzahl

Die Teilpopulation westlich des Urals überwintert an der Nordseeküste Deutschlands, der Niederlande sowie England und Irland sie die Hauptüberwinterungsgebiete in Europa. Die zweite Teilpopulation östlich des Urals überwintert in Asien.
In Deutschland ist die bedeutendste Überwinterungsregion das Emsland, in Schleswig-Holstein die Eider-Treene-Sorge-Niederung und die Haaler Au-Niederung.

Anzahl in Deutschland: Anfang 2015 wurden bei der letzten bundesweiten Erfassung etwa 4000 rastende Zwergschwäne in Deutschland erfasst.

Anzahl in Schleswig-Holstein: Anfang 2016 wurde dann ein Rastbestand von etwa 6.100 Zwergschwänen allein in Schleswig-Holstein gezählt.

Die Zahl, der in Deutschland anwesenden Vögel ist stark von der Witterung abhängig. Insbesondere in schneereichen Jahren wurden deutschlandweit nur wenige hundert Vögel gezählt. Insgesamt lässt sich beobachten, dass der Gesamtbestand der Nordwesteuropäischen Population abnimmt (1995 ca. 30000 Vögel – 2010 ca. 18000 Vögel), aufgrund von Klimaveränderungen und damit verbundenen Änderungen im Zugverhalten die Zahl rastender Vögel in Deutschland aber zunimmt.
Die höchsten Individuenzahlen werden während des Frühjahrzuges gezählt – mindestens 11.000 Vögel waren dies in der Vergangenheit (2010).
Norddeutschland hat damit für die gesamte biogeografische Population Nordwesteuropas eine herausragende Bedeutung als Rastgebiet.

Gefährdung 

  • International von der IUCN ist der Zwergschwan bisher nicht bewertet worden. Weltweit nimmt der Bestand jedoch langsam ab.
  • In der Europäischen Roten Liste der Vögel von BirdLife ist der Zwergschwan ebenfalls nicht aufgeführt.
  • In der Roten Liste der Vögel für Deutschland ist der Zwergschwan nicht geführt, da er in Deutschland nicht brütet.
  • Da der Zwergschwan kein Brutvogel in Schleswig-Holstein ist, ist er in der Roten Liste für Schleswig-Holstein ebenfalls nicht aufgeführt. Auch im aktuellen Jahresbericht zur biologischen Vielfalt wird nicht erwähnt.
  • In der Bundesartenschutzverordnung ist der Zwergschwan nicht gelistet.
  • Der Zwergschwan ist in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet.

Verantwortungsart

Die Verantwortungsarten sind entsprechend in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt im Kapital A 7 „Nationale Dimension der Gefährdung der biologischen Vielfalt“ festgeschrieben. Im letzten Indikatorbericht von 2014 waren die Arten nationaler Verantwortung noch nicht separat erfasst worden, dies soll zukünftig aber mit einem neuen Teilindikator erfolgen.

Nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kann das Bundesumweltministerium besondere Arten unter Schutz stellen, für die Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Soweit der aktuelle Stand ist, wurde bisher jedoch keine gesonderte Verordnung und/oder gesetzliche Regelung zum Schutz von Verantwortungsarten erlassen.

Der Zwergschwan wird aufgrund der Bedeutung von Deutschland als Rastgebiet als Verantwortungsart vom Bundesamt für Naturschutz geführt. Der Zwergschwan ist auch im „Förderschwerpunkt Verantwortungsarten“ des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums gelistet.

Gesetzlicher Schutz

Den obigen Ausführungen entsprechend genießt der Zwergschwan deswegen den Schutz als besonders geschützte Art nach der EU-Vogelschutzrichtlinie für in Anhang I geführte Arten wie in § 7 Abs. 2 Nr. 13 bb) BNatSchG definiert. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 ist der Zwergschwan auch als heimische Art zu betrachten.

Für Anhang 1-Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie müssen die Mitgliedsstaaten besondere Schutzmaßnahmen treffen und Schutzgebiete ausweisen.

Nach § 19 BNatSchG ist es in Verbindung mit dem Umweltschadensgesetz auch möglich Behörden und/oder Personen für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen in Haftung zu nehmen, wenn die Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten und Lebensräume im Genehmigungsverfahren nicht korrekt ermittelt worden sind. Der Zwergschwan fällt auch in die hierfür relevante Artengruppe.

Im Leitfaden „Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung“ des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr sind die Rastplätze von Zugvögeln als geschützte Ruheplätze im Sinne des § 44 BNatSchG definiert.
Als bedeutsam wird dort ein Rastvogelbestand eingestuft, wenn er mindestens zwei Prozent des landesweiten Rastvogelbestandes ausmacht. Die Schwelle läge nach den Zahlen von Anfang 2016 bei 120 Tieren. Im Bereich der geplanten Trasse der A20 im Breitenburger Moor soll eine Ansiedlung von etwa 300 bis 470 Tieren vorhanden sein.

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