BUND: Genehmigung zum Abschuss des Wolfes GW924m ist nicht akzeptabel

01. Februar 2019 | Naturschutz, Lebensräume, Landwirtschaft, Wälder

Der Verband kritisiert, dass die Abschussgenehmigung trotz mangelhafter Schutzmaßnahmen getroffen wurde und fordert sofortige Nachbesserungen.

 (Pixabay)

Kiel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Schleswig-Holstein spricht sich entschieden gegen die Entscheidung von Umweltminister Albrecht aus, den Wolf GW924m zum Abschuss freizugeben. Dem Wolf sind mehrere Schafsrisse im Raum Südholstein zuzuordnen. Er hat mehrfach Zäune überwunden, die vom Umweltministerium als wolfssicher bezeichnet werden.

„Hier ist ganz eindeutig eine politisch motivierte Entscheidung getroffen worden, die einer fachlichen Beurteilung nicht standhält“, stellt Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND klar. „Die Stimmen für den Wolfsabschuss werden zwar nicht mehr, aber immer lauter. Da ist das Umweltministerium eingeknickt. Dabei zeigt sich doch, dass die momentane Bewertung von sogenannten „wolfssicheren“ Schutzmaßnahmen nicht der Realität entspricht.“

„Nach unserer Kenntnis wurden vom Wolf GW 924m Zaunhöhen von maximal 1,08 Meter überwunden. Hunde mit ähnlichen Körpermaßen, zum Beispiel Border Collies, überspringen solche Zaunhöhen problemlos.“, bestätigt Reinhard Degener, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Naturschutz. „Ein Abschuss löst das Problem nicht. Bei weiterhin mangelhaften Schutzvorkehrungen ist es nur eine Frage der Zeit, bis erneut ein Wolf im betroffenen Gebiet oder anderswo Zäune überspringt und Schafe reißt.“ Der BUND befürchtet, dass mit der Abschussgenehmigung ein Präzedenzfall für vergleichbare Situationen geschaffen wird.

Aufgrund wiederkehrender Diskussionen um das Töten von Wölfen in Schleswig-Holstein, fordert der BUND die stärkere wirtschaftliche Unterstützung von Weidetierhaltern sowie eine Anpassung der Schutzmethoden an die vom Bundesamt für Naturschutz formulierten Anforderungen. Dazu gehören Elektro-Schutzzäune von durchgehend mindestens 1,20 Meter Höhe oder das nächtliche Halten von gefährdeten Weidetieren in tatsächlich wolfssicher eingezäunten Pferchen oder Weideställen. Der BUND fordert, dass genannte Schutzmaßnahmen vom Land unbürokratisch gefördert werden, um ein friedliches Zusammenleben mit dem Wolf zu ermöglichen.

Pressekontakt:
Ole Eggers, Geschäftsführer BUND Schleswig-Holstein, Telefon: 0431 66060-60, E-Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de 

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