BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Wärmewende mit CO2-freien Heizsystemen fördern

Carl-Heinz Christiansen erläutert die BUND-Forderung

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Fragen an die Politiker*innen:

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Sollten Sie oder Ihre Partei in den Landtag gewählt werden:

Was werden Sie tun, um die dringend notwendige Wärmewende voranzubringen?


Unterstützen Sie Transferleistungen (Stichwort Energiegeld), um Haushalte mit geringem Einkommen von der Steuer- und Abgabenerhöhungen auf Energie und CO2 zu entlasten?

Hintergrund:

Bis 2045 sollen wir die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen: So sieht es das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein vor. In den Landesliegenschaften soll dies im Jahr 2040 erreicht sein. Für die Ziele des Pariser Klimaabkommens ist dies zu spät. Dafür müssen wir 2035 treibhausgasneutral sein. Selbst wenn das Land Schleswig-Holstein nur seine eigenen Klimaschutzziele erreichen wollte: Neben der Erzeugung erneuerbarer Energie müsste auch die Energieeinsparung und -effizienz eine Schlüsselrolle einnehmen. Nach der Stromwende muss endlich die Wärmewende eingeleitet werden.

Heizung und Warmwasser verbrauchen rund 40 Prozent des Gesamtenergiebedarfs in Schleswig-Holstein. Dies verursacht rund 20 Prozent der Treibhausgase im Land zwischen den Meeren. In einem ersten Schritt müssen Bestandsgebäude energetisch saniert werden - erst dann ist an den Austausch von fossilen Öl- und Gasheizungen zu denken. Erst nach einer Wärmedämmung mit ökologischen Baustoffen macht es Sinn die Heizungen auf moderne elektrische Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen umzustellen: Hochtemperatur-Wärmepumpen im unsanierten Altbestand sind energetisch wenig zielführend.

Neubaugebiete sollten grundsätzlich mit einer CO2-neutralen Nahwärmeversorgung geplant werden. Je nach geplantem Gebäudebestand können bei lockerer Bebauung dezentrale Wärmepumpen und bei komprimierter Bebauung warme oder sogenannte kalte Nahwärmenetze die richtige Wahl sein. Nutzbar hierfür: mit Reststoffen und Dung betriebene Biogasanlagen, Abwärme aus Gewerbeprozessen, Abwasser und Müllverbrennungsanlagen. Bestehende Nah- und Fernwärmenetze müssen auf jeden Fall so schnell wie möglich dekarbonisiert werden.

Einsparen im Bestand

Zurzeit wird nur knapp ein Prozent der Bestandsgebäude im Jahr energetisch saniert. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss dies jedoch bei mindestens vier Prozent der Gebäude in den kommenden 20 Jahren passieren. Notwendige Einsparungen im Gebäudebestand kann man ohne eine finanzielle Überforderung erreichen: Alle Gebäudeeigentümer*innen sollten dafür verpflichtet werden, Sanierungsplänen aufzustellen. Hierin könnten die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Immobilie aufgezeigt werden.

Welche Maßnahmen sind tatsächlich sinnvoll einsetzbar? Dies kann nur eine individuelle Planung mit Sanierungsfahrplänen für Gebäude und eine Wärmenutzungsplanung für die Quartiere einer Kommune aufzeigen. Alle Hauseigentümer können dann Bau- und Finanzierungspläne für die nächsten Jahre und Jahrzehnte erstellen. In einer mit Hauseigentümern, Kommunen und Wärmelieferanten rational und transparent geplanten Wärmesanierung kann das Ziel einer CO2-freien Wärmeversorgung systematisch erreicht werden.

Eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie ist die Grundlage für eine kostengünstige und soziale Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die Energiewende und die künftige Energieversorgung müssen sozialverträglich gestaltet sein: Dies ist erreicht, wenn effiziente Energienutzung für alle bezahlbar ist. Durch Transferleistungen und geförderter Einsparungen für Haushalte mit geringem Einkommen sollten die erforderlichen Steuer- und Abgabenerhöhungen kompensiert werden. Die Kosten der energetischen Sanierungen sind unter Berücksichtigung von Fördermitteln langfristig aufzuteilen. Rücklagen sind so zu nutzen, dass Mieterhöhungen und Kosten für private Eigentümer moderat bleiben.

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