Offener Brief
Ein offener Brief meherer Naturschutzverbände bezüglich der Wiederherstellungs verordnung an Ministerpräsident Daniel Günther.
An einem warmen Maitag leuchten gelbe Sumpfdotterblumen zwischen den zartrosa Blütenähren des Schlangen-Knöterichs. Kuckucks-Lichtnelken wiegen sich im Wind, während Sumpf-Pippau für spätsommerliche Farbtupfer sorgt. Über den Blüten tanzen Braunfleckige Perlmuttfalter, am Boden verstecken sich Breitflügelige Grashüpfer zwischen Binsen und Sumpf-Vergissmeinnicht. Was hier so idyllisch wirkt, ist heute selten geworden: eine intakte Sumpfdotterblumenwiese – ein Biotop, das durch Entwässerung und Intensivierung fast verschwunden ist.
Die Idee, solche Lebensräume gezielt wiederherzustellen, heißt „Nature Restoration Law" – die EU-Wiederherstellungsverordnung. Sie markiert einen Wendepunkt im europäischen Naturschutz.
Das Nature Restoration Law setzt internationale und europäische Naturschutzziele endlich verbindlich um. Nach Einschätzung der EU-Kommission haben bisherige Richtlinien ihre Ziele deutlich verfehlt. Es sollte allen klar sein: Jeder in Wiederherstellung investierte Euro zahlt sich vielfach aus!
Die Verordnung trat am 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass sich unserer Land‑, Süßwasser‑ und Meeresökosysteme erholen und langfristig widerstandsfähig bleiben. Es stärkt die Ernährungssicherheit, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.
Bis 2030 sollen mindestens 20 % der geschädigten Land‑ und Meeresflächen in einen besseren Zustand gebracht werden; bis 2050 sollen alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme folgen.
Die verschiedenen Artikel des Gesetzes beziehen sich auf die unterschiedlichen Ökosysteme:
(Silas Rählmann)
Jedes EU-Land erstellt einen nationalen Wiederherstellungsplan (NRP). Darin werden Lebensräume, Maßnahmen, Zeitpläne und konkrete Ziele festgelegt. Der Entwurf soll bis September 2026 der EU-Kommission vorliegen, der endgültige Plan bis August 2027.
Die Mitgliedstaaten entscheiden eigenständig über die Umsetzung – die Verordnung gilt direkt, ohne nationale Übersetzung in nationale Gesetze.
Bordelumer Heide
(W. Diederichs / grafikfoto.de)
Das Nature Restoration Law ist ein wichtiger Schritt – aber kein perfektes Werk.
Positiv: Der Geltungsbereich ist nicht auf Natura 2000-Gebiete beschränkt und das Verschlechterungsverbot bleibt erhalten, wenn auch abgeschwächt. Kritisch bewertet der BUND SH die zu schwachen Zielsetzungen für Agrarökosysteme und Moore sowie die Abkehr von einer Ergebnisorientierung hin zu einer reinen Maßnahmenlogik.
Auch die Frage der Finanzierung – es geht allein bei Artikel 4 deutschlandweit um rund 1,7 Milliarden Euro – ist bislang offen.
Trotz dieser Schwächen ist klar:
„Wir Naturschutzverbände sehen in der Wiederherstellungsverordnung eine längst überfällige gesetzliche Grundlage zum Schutz der Umwelt, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt. Ihre konsequente Umsetzung ist zur Umkehr des dramatischen Artenrückgangs und zur Verbesserung unserer Lebensgrundlagen alternativlos.“
(Offener Brief von BUND SH, BBN und LNV an den Ministerpräsidenten)
Ein offener Brief meherer Naturschutzverbände bezüglich der Wiederherstellungs verordnung an Ministerpräsident Daniel Günther.
Das Gesetz zur Rettung der Natur legt zum ersten Mal rechtlich verbindlich fest, dass natürliche Lebensräume wiederhergestellt werden müssen.
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