Das Nature Restoration Law ist ein wichtiger Schritt – aber kein perfektes Werk.
Positiv: Der Geltungsbereich ist nicht auf Natura 2000-Gebiete beschränkt und das Verschlechterungsverbot bleibt erhalten, wenn auch abgeschwächt. Kritisch bewertet der BUND SH die zu schwachen Zielsetzungen für Agrarökosysteme und Moore sowie die Abkehr von einer Ergebnisorientierung hin zu einer reinen Maßnahmenlogik.
Auch die Frage der Finanzierung – es geht allein bei Artikel 4 deutschlandweit um rund 1,7 Milliarden Euro – ist bislang offen.
Trotz dieser Schwächen ist klar:
„Wir Naturschutzverbände sehen in der Wiederherstellungsverordnung eine längst überfällige gesetzliche Grundlage zum Schutz der Umwelt, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt. Ihre konsequente Umsetzung ist zur Umkehr des dramatischen Artenrückgangs und zur Verbesserung unserer Lebensgrundlagen alternativlos.“
(Offener Brief von BUND SH, BBN und LNV an den Ministerpräsidenten)