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Wie der BUND schon in seiner Stellungnahme 2025 festgestellt hat, ist der Eckernförder Südstrand, in einem gesetzlich geschützten FFH-Gebiet gelegen, kein Ort für die beantragten Veranstaltungen.
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Umweltverträglichkeit, und die vorgelegten Gutachten und Unterlagen beseitigen diese Zweifel nicht.
Um die Veranstaltungen unter gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen durchführen zu können, müssten Eingriffe ins Ökosystem vorgenommen werden, Treppe oder Eingang direkt neben den eingezäunten Flächen für die Bodenbrüter.
Dagegen müssen den Strand- und Dünenflächen Raum und Zeit gegeben werden, damit sie ihre Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen können und diese sichtbar werden. Unterstützendes Monitoring muss auf naturschutzfachlicher Basis durchgeführt werden.
Die UNB Rendsburg-Eckernförde ist aufgefordert, der Stadt Eckernförde bei der Suche nach einem neuen Standort für die Veranstaltungen zu unterstützen. Ein Beispiel zum Vergleich: die UNB Ostholstein, die auf Fehmarn den Veranstaltern hilft, ein geeignetes Gelände für ihre Konzerte zu finden, damit die Natur nicht beeinträchtigt wird.
Zu einem Umdenken wird sicherlich auch die EU- Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) beitragen. Die Umwelt ist nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung in einen „guten ökologischen Zustand“ zurückzuführen.