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Damit auch am Eckernförder Südstrand die Natur wieder zu ihrem Recht kommt, fordert der BUND die Untere Naturschutzbehörde auf, ihre Pflicht und Verantwortung für die Pflege eines guten Erhaltungszustands gemäß der FFH-Richtlinien einzulösen und auch auf einen respektvollen Umgang mit der Natur hinzuweisen. Eingereichte Gutachten vertreten oft die Interessen ihres Auftraggebers und sind somit nicht absolut unabhängig. Der BUND bittet daher dringend, die getroffenen Schlussfolgerungen und Aussagen in den gutachterlichen Ausführungen zu prüfen.
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