BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

A20-Gespräche mit der Landesregierung

11. Juli 2019 | Landespolitik, Lebensräume, Mobilität, Naturschutz

Ministerpräsident Daniel Günther hat die Führung der Umweltverbände BUND und NABU, die gegen Abschnitte der A20 klagen, am 19. Juni zu einem Gespräch mit den führenden Mitgliedern der Regierung und der Planungsbehörde DEGES eingeladen. Eine gute Gelegenheit, den Fokus der Diskussion wieder auf den Naturschutz zu richten.

Baukonstruktion an der Autobahn Zurzeit ist der Bau der A20 gestoppt, wann und wie es weitergeht, wird jetzt geklärt.

Der nach der Regierungsbildung im Jahr 2017 aufgenommene Gesprächsfaden zwischen Verkehrs- und Umweltministerium sowie den Umweltverbänden bezüglich des Baus der A20 von Bad Segeberg bis zur Elbe, ist seit fast einem Jahr quasi zum Erliegen gekommen. Im November 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Einwänden von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) stattgegeben und die Planfeststellung eines inzwischen dritten Abschnittes westlich von Bad Segeberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Regierung ist klar, dass sie bei der Frage der weiteren Trassenführung und einer zeitnahen Umsetzung an den Verbänden nicht vorbeikommt. Zeit für diese Einsicht ist es allemal.

Die Funktion der Umweltverbände

Ministerpräsident Günther hat nun die Landesvorsitzende des BUND, Frau Dr. Claudia Bielfeldt, den Landesgeschäftsführer Ole Eggers sowie den Landesvorsitzenden des NABU, Hermann Schultz zu einem Gespräch mit Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz, Umweltminister Jan Philipp Albrecht, dem Leiter der Staatskanzlei Dirk Schrödter, den Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien Eka von Kalben (Grünen), Christopher Vogt (FDP) und Tobias Koch (CDU) sowie den Geschäftsführer Technik der DEGES, Dirk Brandenburger, seinen Bereichsleiter Nord, Bernd Rothe, sowie der Umweltbeauftragten Karin Wolfram eingeladen.

Die Umweltverbände haben der Landesregierung in dem freundlich und konstruktiv geführten Gespräch verdeutlicht, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansehen als ehrenamtliche Interessensverbände den Ministerien als unentgeltliche Planungsbüros zur Verfügung zu stehen. Wenn die Landespolitik unbedingt das „ökologisch schädlichste Autobahnprojekt Deutschlands“ (M. Krautzberger, Präsidentin Umweltbundesamt) bauen will und der Leiter der DEGES, D. Brandenburg von dem „umweltrelevantesten Verkehrsprojekt Deutschlands“ spricht, ist eine gründliche und umfassende Begutachtung vornehmste Aufgabe der Regierung. Die Funktion der Umweltverbände besteht ausschließlich darin, diese Ergebnisse mit europäischem und nationalem Recht abzugleichen und ggf. Verbesserungen einzufordern. Unsere Mahnungen wurden in der Vergangenheit von der Politik immer wieder missachtet, sodass wir als Ultima Ratio, als Anwalt von Natur und Umwelt jeweils den Gang zum Bundesverwaltungsgericht nehmen mussten und dort mit unseren Einwendungen regelmäßig Erfolg hatten. Bei der letzten Urteilsverkündung hat der vorsitzende Richter Dr. Bier fast ungläubig die Rechtsvertreter des Landes gefragt ob das Land denn meint, dass in Schleswig-Holstein europäisches Recht nicht gelte. Hingewiesen wurde auch darauf, dass zukünftig nicht nur die bekannten arten- und habitatschutzrechtlichen Fragen im Fokus des Gerichtes stehen werden, sondern vor allem auch Fragen, wie die Belastung mit Stickoxiden sowie wasserrechtliche und großräumige Klimaschutzbelange zu prüfen sind.

Die Aufgaben der Landesregierung

Für die Landesregierung steht zurzeit die Planung der Umfahrung Bad Segebergs und die Überquerung der Trave durch europarechtlich streng geschützte Lebensräume im Vordergrund. Hier haben BUND und NABU deutlich zum Ausdruck gebracht, dass vor weiteren ministeriellen Gesprächen die Planungsgesellschaft DEGES prüffähige Unterlagen erarbeiten muss. So fordern wir ein großräumiges artenspezifisches Fledermauskonzept in Abstimmung mit Stadt, Kreis und der DEGES und die Prüfung der Einhausung des östlichen Teils des Autobahnkreuzes A20/21 inklusive kompletten Traveübergangs zum Schutz der anliegenden Lebensräume vor Luftverschmutzungen. Weiterhin fordern wir die ergebnisoffene Prüfung weiterer Alternativtrassen. Eine Hausaufgabe, die das Land schon länger hartnäckig verweigert und das Gericht bereits 2013 dazu veranlasst hat, den Umweltverbänden Recht zuzusprechen. Erst wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind, kann eine abschließende politische, ökonomische und ökologische Neubewertung und Diskussion des Autobahnbaus mit einem dann aktuellen Kosten-Nutzen-Verhältnis erfolgen.

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